GLB: Kritik an windigen Modellen einer Mitarbeiterbeteiligung

Pressedienst des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB), Hugogasse 8, A-1110 Wien – Telefon +43 664 6145012 oder +43 1 53444 39490 – Mail office@glb.at – Web www.glb.at – Ausgabe vom 14. Mai 2013

 GLB strikt gegen Pläne von ÖVP und Stronach

Die beste Mitarbeiterbeteiligung ist eine Lohnpolitik durch welche die Beschäftigten nicht nur die Teuerung, sondern auch den ihnen zustehenden Anteil am Produktivitätswachstum erhalten, stellt Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), zum jüngsten Vorstoß von ÖVP-Chef Michael Spindelegger und WKO-Boss Christoph Leitl fest.

Die Pläne der ÖVP für eine Steuerbegünstigung solcher Mitarbeiterbeteiligungen dürften dem Wetteifern mit den Vorstellungen des Milliardärs Frank Stronach geschuldet sein, der in seinem Programm treuherzig vorschlägt, zehn Prozent der Gewinne an die Mitarbeiter und zwei Prozent für soziale Zwecke zu verwenden und damit 88 Prozent für sich reserviert.

Wie ÖGB-Präsident Erich Foglar ebenso wie Finanzstaatssekretär Andreas Schieder sowie Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos (alle SPÖ) richtigerweise feststellen würden die Lohnabhängigen mit einer Mitarbeiterbeteiligung insbesondere in wirtschaftlich schlechten Zeiten ein großes Risiko eingehen und dürfen nicht von der Arbeit des Managements abhängig sein.

„Notwendig sind Löhne und Gehälter, von denen man anständig leben kann“ so Stingl und konstatiert dabei ein Versagen der Gewerkschaften durch eine den Unternehmerwünschen angepassten defensiven Lohnpolitik. Konkreten Ausdruck findet das in einer seit Ende der 1970er Jahre sinkenden Lohnquote. Ebenso in der Tatsache, dass laut Arbeiterkammer OÖ die Produktivität von 1994 bis 2012 um 23,9 Prozent gestiegen ist, die Bruttolöhne hingegen nur um 5,2 Prozent während die Nettolöhne sogar um 0,5 Prozent gesunken sind.

Als Ausweichmanöver bezeichnet Stingl die Aussage von Foglar „Wir haben eine deutliche Schieflage was Löhne und Gehälter einerseits und Gewinne und Vermögen andererseits angeht. Das gehört beseitigt: mit den jährlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen, aber auch mit einer Steuerreform.“ Denn für GewerkschafterInnen muss klar sein, dass die Primärverteilung und damit die Lohnpolitik vorrangig sind und diese durch die Sekundärverteilung nur ergänzt werden kann. Auch lehnt der GLB die Auffassung Foglars, eine Mitarbeiterbeteiligung werde „von den Gewerkschaften zwar nicht generell abgelehnt, sie sei aber kein Patentrezept für höhere Einkommen“. Stingl: „Damit läßt der ÖGB-Chef ein Einfallstor für Unternehmerwünsche offen.“

Es ist bekannt, dass Mitarbeiterbeteiligungsmodelle eine nicht vorhandene Gleichberechtigung vorgaukeln, aber nicht darüber hinwegtäuschen können, dass Lohnabhängige und KapitaleigentümerInnen keine gleichen Interessenslagen haben.

Als die voestalpine 2003 endgültig voll privatisiert wurde, brüstete sich die FSG mit der Mitarbeiterbeteiligung, derzeit 13 Prozent, als Schutz gegen eine feindliche Übernahme. Voest-Boss Wolfgang Eder wiederum warnte vor kurzem vor einer „Jugoslawisierung“ – gemeint war zu viel Mitbestimmung ähnlich der früheren Arbeiterselbstverwaltung in Jugoslawien – sollte die MAB über 20 Prozent erhöht werden: „Damit wird deutlich, dass solche Beteiligungen vor allem billiges Kapital für das jeweilige Unternehmen bereitstellen sollen, solange Unternehmen florieren und hohe Gewinne erzielt werden bleiben die Risiken ausgeblendet“ meint Stingl dazu.

Wie konfliktträchtig Mitarbeiterbeteiligungen werden können zeigt das Beispiel der AMAG. Dort führte die 1996 realisierte Beteiligung zu massiven Konflikten die zeitweise sogar zu Massenaustritten aus dem ÖGB führten. Beim Verkauf der Hälfte der ursprünglich 20 Prozent MitarbeiterInnenbeteiligung wurden an 1.650 aktive und 300 pensionierte Beschäftigte 55,4 Millionen Euro ausbezahlt. Rund 300 in der Zwischenzeit gekündigte oder ausgeschiedene Beschäftigte mussten hingegen durch die Finger schauen.