„Aktive Arhbeitslose“: Verweigerte Invaliditätspensionen – Immer mehr Menschen von Existenzvernichtung bedroht

Aktive Arbeitslose Österreich fordern Notbremse und starten Online-Petition für einen Neustart gemeinsam mit den Betroffenen

(Wien 23.10.2014) Der ORF-Bürgeranwalt Peter Resetarits schilderte in der Sendung am 19.10.2014 das Leiden einer Frau, der in erster Instanz die Pension zugesprochen wurde. Die Pensionsversicherungsanstalt PVA klagte aber dagegen und die schwer kranke Frau musste sich gegenüber dem AMS wieder als „arbeitsfähig“ und „arbeitswillig“ zeigen, um den Pensionsvorschuss nicht zu verlieren. Dass der Wahnsinn System hat, zeigen die stark ansteigenden Hilferufe verzweifelter Menschen, die sich an Betroffenenselbstorganisationen wenden. AK und ÖGB lassen die Opfer in Stich, weil sie ja mit dem „Bad Ischler Papier“ Pate für diese unmenschliche Reform gestanden sind und voll mitgetragen haben. Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ fordert daher in einer Online-Petition einen Notaus und raschen Restart der verunglückten „Reform“.

 Agieren die StaatsärztInnen gegen das PatientInnenwohl?

Immer mehr Betroffene werden von Gutachtern der PVA oder der Gerichte gedemütigt, weil AmtsärztInnen und GerichtsgutachterInnen durch ärztliche Befunde und Gutachten belegte Krankheiten einfach ignorieren oder „kleinschreiben“, um im Auftrag der Politik mit aller Gewalt die Pensionsquote zu senken. Selbst dann, wenn für Laien erkennbar ist, dass diese Menschen so krank sind, dass sie nie und nimmer einer Lohnarbeit nachgehen können.

Im „Kompetenzzentrum Invaliditätspension“ der PVA werden Gutachter im Modul „Wie erkenne ich Gefälligkeitsgutachten“ sogar darauf getrimmt, den normalen Ärzten und Gesundheitseinrichtungen zu misstrauen. Sie dienen nicht den PatientInnen, sondern der Staatsräson und den Wirtschaftsinteressen und missachten so die klassische MedizinierInnenethik.

 Lebensbedrohliche Falle AMS durch irreführende Information

Beim AMS werden die oft traumatisierten Opfer der Sozialbürokratie in die Überrumpelungsfalle gelockt: Unzureichend geschulte AMS-MitarbeiterInnen setzen gnadenlos den nach wie vor subjektiv arbeitsunfähigen Menschen „Niederschriften“ vor, in denen Sie sich wider besseren Wissens als „arbeitsfähig“ erklären sollen. Laut Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs ist diese Vorgangsweise irreführend und rechtswidrig: Erst muss das AMS das ärztliche Gutachten den Betroffenen vorhalten und erklären, welche Arbeit noch als zumutbar gilt. Erst nach der Weigerung, sich um konkret, gesundheitlich noch zumutbare Arbeit zu bewerben, darf das AMS den Bezug wegen „Arbeitsunwilligkeit“ einstellen.

Vom Gesetz her wäre dann auch ein Bezug der letzten Existenzsicherung der Mindestsicherung nicht möglich, weil das AMS automatisch die angebliche „Arbeitsunwilligkeit“ an die für die Mindestsicherung zuständigen Behörden weiter gibt. Zudem werden jene Menschen, die sich für die Wirtschaft kaputt gearbeitet haben, noch einmal extra bestraft, weil sie bei der Mindestsicherung nicht mehr als rund 4.000 Euro Vermögen besitzen dürfen und die ganze Familie durch Einkommensanrechnung und Arbeitszwangregime sowie durch offene und versteckte (Eintrag ins Grundbuch bei Eigentumswohnungen und Grundstücken) Regress in Geiselhaft genommen wird.

 Verwaltungsgerichtshof macht rechtswidrige Praktiken bei bfi, BBRZ, pro mente & Co sichtbar

Das AMS schiebt die de facto nicht vermittelbaren Menschen allzu oft in externe Beratungs- und Rehabilitationseinrichtungen ab, wo diese völlig überrumpelt werden und oft rechtswidrige Maßnahmen über sich ergehen lassen müssen.

So stellte der Verwaltungsgerichtshof im Juni 2014 fest, dass das bfi Niederösterreich gleich in mehrfacher Hinsicht das geltende Recht gebrochen hatte und stellte klar, was alles nicht gemacht werden darf:

  • Rechtswidrig war, dass das bfi NÖ, vom Kursteilnehmer verlangte, die „Weitergabe seiner im Zuge des ‚Beruflichen Kompetenzzentrums‘ erhobenen arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Testergebnisse an die BerufsorientierungstrainerInnen und SozialpädagogInnen des BFI NÖ und zur Entbindung der ÄrztInnen und PsychologInnen von der Verschwiegenheitspflicht zu unterzeichnen.“
  • Ärztliche Untersuchungen dürfen nicht im Rahmen von Wiedereingliederungsmaßnahmen gemacht werden. Die Gründe, die eine Maßnahme erst recht fertigen, wie fehlende Fertigkeiten und Kenntnisse dürfen nicht in der Kurseinrichtung selbst durch psychologische und arbeitsmedizinische Untersuchungen erhoben werden.
  • Die Berufswegfindung und die Rehabilitationsplanung gehört nicht zu den mit Sanktionen erzwingbaren AMS-Maßnahmen.

Die MitarbeiterInnen der ausufernden Kursindustrie sind sich offenbar nicht bewusst, dass sie sich auch strafrechtlich auf glattes Eis begeben: Wenn Kranke durch diese Zwangskurse in ihrer Gesundheit geschädigt werden, ist das als Körperverletzung zu werten. Wer psychologische oder medizinische Untersuchungen vornimmt oder medizinische Beratung macht, wäre wegen Kurpfuscherei zu belangen. Die Speicherung (durch die Kursinstitute) von medizinischem Daten, die als sensible Daten besonders geschützt sind, verstößt zudem gegen das Datenschutzgesetz.

Die oft illegalen Praktiken sind nur deswegen möglich, weil nach wie vor die Betroffenen überhaupt nicht über ihre Rechte informiert werden. Die Betroffenen leben in ständiger Angst vor den Existenz bedrohenden Bezugssperren. Diese können jederzeit vom AMS auf reinen Verdacht verhängt werden und müssen dann erst mühsam von den oft zu unrecht eschuldigten bekämpft werden.

 Aktive Arbeitslose Österreich fordern Notaus und Restart unter Einbeziehung der Betroffenenselbstorganisationen

Geradezu pervers und Menschen verachtend ist der Glaube von Sozialminister Rudolf Hundstorfer und seinen Sozialpartnern, dass kranke Menschen gegen deren Willen mit Gewalt wieder in den „Arbeitsmarkt“ integriert werden könnten. In der Regel werden diese Menschen durch die aufgezwungenen „Aktivierungsmaßnahmen“ nur noch kranker gemacht und letzten Endes sogar in ihrem Leben gefährdet.

Aufgrund der ausufernden Rechtsverletzungen und der zunehmenden strukturellen Gewalt gegen die vom Wirtschaftssystem kaputt gemachten und als „Überflüssige“ ausgeschiedenen Menschen fordert der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ in einer Online-Petition:

  • Abschaffung der Zwangsrehabilitation – Menschenrecht auf frei gewählte Arzt- und Behandlungswahl umsetzen!
  • Schluss mit der Diskriminierung von Menschen ohne „Berufsschutz“!
  • Keine Pflicht, sich als „arbeitsfähig“ zu deklarieren, solange aufgrund nicht abgeschlossener Rechtsverfahren die Arbeitsfähigkeit bzw. deren Ausmaß nicht endgültig fest steht.
  • Freie Kurswahl beim AMS, Abschaffung des Sanktionenregimes.
  • Proaktive Informationspflichten der Behörden und Gerichte.
  • Recht auf Verfahrenshilfe bei den Arbeits- und Sozialgerichten und bei den Verwaltungsgerichten
  • Amtshaftung verbessern, damit die Verantwortlichen von Rechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden können.
  • Volle Entschädigung für die Opfer von AMS, Mindestsicherung und PVA!
  • Einrichtung einer Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft als Rechtsdurchsetzungsagentur und als Plattform für Betroffenenselbstorganisationen mit weit gehenden Kontroll- und Mitspracherechten.

 Link der Petition:

 Rückfragehinweis:

 Weitere Informationen:

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