Gary Fuchsbauer (ÖLI-UG): Erstes Resümee der gewerkschaftlichen Lehrer_innen-Dienstrechtsverhandlungen mit der Regierung

Seit 3.5.2012, also ueber eineinhalb Jahre hat sich die Regierung bei folgenden Punkten nicht bewegt:

– Abschaffung der Pragmatisierung ohne Schaffung eines adäquaten Schutzes im Krankheitsfall und als Noten-/Zeugnis-/Berechtigungsvergebende,
– Gehaltsschema 2420-4330 in 5-6-Jahresschritten,
– Vor-/Nachbereitungs-Zulagen 0-36,
– MentorInnen-Zulage 105-175,
– 24 unbezahlte Supplierstunden/Jahr und Hoehe der Ueberstundenbezahlung bei Supplierung und Dauermehrdienstleistungen bleiben gegenueber den letzten 4 Jahren unveraendert niedrig (MDL-Unterrichtsstunde wird mit nur ca 2/3 einer Lehrverpflichtungsstunde abgegolten. Der Kompromiss vom 20.4.2009 zur Verhinderung der Unterrichtszeiterhoehung wird also in seinen negativen Auswirkungen beibehalten, aber nicht in den fuer die LehrerInnen positiven.)
– 24 Wochenstunden Unterricht+Betreuung fuer jede/n Lehrer/in (egal ob in der Berufseinfuehrung oder mit 64, egal ob mit Kleingruppen oder mit 36 in der Klasse, egal ob vor+nachbereitungsintensiv),
– kein Recht auf Teilzeit (auch nicht in Induktions- oder Ausbildungsphase und keine Altersteilzeit – nur Sabbatical bleibt),
– „Die Schulleitung (Abteilungsvorstehung, Fachvorstehunug) hat die standortbezogenen Tätigkeiten unter Bedachtnahme auf die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten der Vertragslehrpersonen und deren Beschäftigungsausmaß ausgewogen festzulegen“, was schlicht und einfach bedeutet, dass alles Außerunterrichtliche ohne Zeitobergrenze und ohne Abgeltung von den LehrerInnen zu machen ist,
– unveraendertes Weisungsrecht – nur durch das Strafgesetz beschraenkt,
– Schulleitungen nur 5 Jahre befristet und dann bis zur Pensionierung einzementiert,
– Schulleitungsauswahl ohne demokratische Mitbestimmung der Betroffenen vor Ort,
– keine Verantwortung und Rechenschaftspflicht der Schulleitungen gegenueber der Schulkonferenz (LehrerInnen und Schulpartner),
– keine schulautonome Einteilungsmoeglichkeit der Arbeit (Unterricht, Leitungsaufgaben, andere Aufgaben: kein WE-/Stunden-Pool),
– weiterhin befristete Vertraege in den ersten 5 Dienstjahren der Lehrpersonen – aber im Unterschied zu derzeit: ohne finanzielle Aufwertung,
– kein Zeitkonto fuer die neuen Lehrpersonen,
– kein Urlaubsrecht in der letzen Ferienwoche und am Beginn der Sommerferien, solange die Schuschlussgeschaefte nicht abgewickelt sind,
– massive Gehaltseinbußen fuer SpaeteinsteigerInnen durch die abgeflachte Gehaltskurve (extreme Auswirkung zB auf BMHS-FachtheoretikerInnen),
– massive Arbeitszeiterhoehung durch die Abschaffung der Abendwertigkeit (waehrend Handelsangestellte ab halb sieben 30% Zuschlag bekommen).

Sieht irgendjemand in einem der genannten Punkte eine Verbesserung fuer die paedagogische Situation an den Schulen oder fuer die SchuelerInnen und Eltern?

Bewegt hat sich die Regierungsseite lediglich in folgenden Punkten:

– 2 der 24 Stunden sind nicht in Form von Unterricht, sondern als KV, Mentoring, Kleinkustodiat, Lernbegleitung, Qualitaetssicherung, Fachkoordination, StudienkoordinatorIn und/oder qualifizierte Beratungstätigkeit zu erbringen,
– die geringere Bezahlung in Induktions- oder Ausbildungsphase nur in Ausnahmefaellen,
– Unterrichtsueberstundenpflicht von derzeit 5 auf 4 (Mai 2012) und nun 3 Stunden reduziert.

Und noch eine Bemerkung zur Tatsache, dass ein APS-Lehrer Vorsitzender der ARGE-LehrerInnen und somit Verhandlungsfuehrer ist:

Da die AHS- und BMHS in Bezug auf Arbeitszeit und Bezahlung durch den Dienstrechtsentwurf ungleich negativer betroffen waeren, ist es durchaus ein Vorteil, wenn ein nicht aus diesen Schultypen Kommender der Sprecher ist, denn sonst haetten wir vielleicht schon die von der Regierung gewuenschte Spaltung und Schwaechung der LehrerInnen-Gewerkschaft.

Aber dass offenbar APS-LehrerInnen den Dienstrechtsentwurf positiv sehen (Bgld u Vbg APS-Gewerkschaft wollen keinen Streik) ist traurig. Denn neben den von mir gerade angefuehrten Punkten sind folgende fuer die APS+BS negativ:
– die kuenftige (laengere) masterwertige Ausbildung fuehrt nicht zu einer dem bisherigen L1-Schema entsprechenden Bezahlung,
– durch das Arbeitszeit+Zulagensystem mag zwar fuer (manche der) APS/BS-Lehrpersonen die effektive Arbeitszeit kaum veraendert werden, dafuer bleibt trotz dann gleichwertiger Ausbildung ein Einkommensunterschied von bis zu (22×36=) 792 Euro pro Monat brutto. Da ist es dann nur ein kleiner Trost, dass dieser Unterschied beim 13. und 14. Gehalt nicht bestehen wuerde.