„Free Mumia – Berlin“: Berlinale und das Recht auf freie Meinungsäußerung – wo es gilt und wo nicht

PRESSEMITTEILUNG am 15.2.2014

Das Recht auf freie Meinungsäußerung – wo es gilt und wo nicht

Mahnwache für Mumia Abu-Jamal am Potsdamer Platz, 15.1. ab 17 Uhr

Die Berlinale kürt die Freiheit der kritischen Kunst, das Cinema for Peace im Rahmen der Berlinale widmete seine Gala am 9. Januar dem ehemaligen politischen Gefangenen und vormals bewaffneten Freiheitskämpfer Nelson Mandela. Zwei unlängst in Russland freigelassene Aktivistinnen von Pussy Riot nahmen unter Beifall teil.

Im echten Leben außerhalb der Festlichkeiten gelten jedoch andere Regeln.

1. Gala CINEMA for PEACE am 9. Februar am Gendarmenmarkt

Um auf die Lage von Gefangenen in den USA aufmerksam zu machen, entrollten UnterstützerInnen des US Journalisten und Autors Mumia Abu-Jamal am roten Teppich vor der Gala ein Transparent. Darauf forderten sie seine Freiheit, die Abschaffung der Todesstrafe und ein Ende der modernen Sklaverei in Form der Gefängnisindustrie. Gleichzeitig verteilten sie Flugblätter mit Abu-Jamals Kolumnen über Nelson Mandela, der sich mehrfach persönlich für Abu-Jamal eingesetzt hat.

Die Berliner Polizei und einige Securities entrissen den Demonstrierenden nach kaum einer Minute das Transparent, und nur dem Interesse der anwesenden Presse ist zu verdanken, dass niemand zu Schaden kam.

2. ROTER TEPPICH PREIS-VERLEIHUNG BERLINALE am 15. Februar

Das Grundrecht der Mahnwache ist nun auch für die nächste Aktion z.T. außer Kraft gesetzt. Angemeldet war für den Rand des Roten Teppichs am Marlene-Dietrich-Platz. Laut Berliner Versammlungsbehörde sei Mumia Abu-Jamal ein politisch „relevantes Thema“ und „dort nicht erlaubt“. Überdies rechne man „mit Störungen, die sich diese Mahnwache zunutze machen könnten“. Die Leitung der Berlinale unterstützt das mit der Einschätzung, „dass dann ja alle irgendwie vor ihrer Tür demonstrieren wollen“ – da hört die kritische Kunst anscheinend auf.

Bleibt noch die Frage: Seit wann entscheidet eine Versammlungsbehörde, ob politischen Inhalte öffentlich vertreten werden dürfen oder nicht?

Wir werden die Mahnwache heute um 17 Uhr am Ausweichort Ecke Potsdamer Straße / Alte Potsdamer Straße abhalten.

Mumia Abu-Jamal sitzt seit 32 Jahen in den USA im Gefängnis. Er wurde 1982 zum Tod verurteilt und verbrachte fast 29 Jahre im Todestrakt von Pennsylvania, bevor sein Urteil höchstrichterlich als verfassungswidrig verworfen wurde. Trotzdem soll er nach dem Willen der Behörden in Pennsylvania weiter Lebenslänglich ohne Bewährung einsitzen. Mumia Abu-Jamal, der ohne gültige Beweise verurteilt wurde, muss sofort freigelassen werden!

Kontakt: Walter Kaltenbring, 0175 – 844 25 76

FREE MUMIA - Free Them All!
www.mumia-hoerbuch.de