Familien & Freund_innen gegen Abschiebung: Rechts-Info/Legal Advice for activists. 24h-Anwalt/Lawyer Service

Liebe Alle,
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Kleine Rechts-Info Broschüre zum Thema „Demo und Besetzung“:
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Was tun bei Festnahme?
Was tun, wenn andere von der Polizei verhaftet/angehalten werden?
Allgemeine Infos zu Besetzung und Polizeikontakt!
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Außerdem im Anhang 2 Info-Blätter:

a) Erste Schritte bei Kontrolle/ Verhaftung, siehe auch http://at.rechtsinfokollektiv.org/rechtsinfo/demo-teilnahme/was-darf-die-polizei/festnahme/ , sammelt Info über Repression gegenüber AktivistInnen und gibt kostenlos Beratung. Das ReKo, die Deserteursberatung oder andere richten für größere Demos oft eine kostenlose Rechtsinfonummer und -Nachbetreuung ein – wenn möglich auf den Unterarm schreiben, wenn du mit Repression bei einer Demo rechnen musst.
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b) Info-Sheet english: 24h-Notdienst der Rechtsanwaltskammer – (Der anwaltliche Notdienst ist eine rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer der Rechtsanwaltskammer, die Verhafteten die Möglichkeit geben soll, anwaltliche Vertretung rasch in Anspruch nehmen zu können. Ein derartiger Notfallanwalt/anwältin kostet dich 120 Euro pro Stunde – was bei normalen Vernehmungen, Hin- und Rückfahrt der Anwält_in insgesamt meist zu Kosten von 240-360 Euro führt.)
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lg,
Familien und FreundInnen gegen Abschiebung
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Der anwaltliche Notdienst -24h – Hotline: 0800 376 386
24h- Legal Counselling Service – Hotline: 0800 376 386
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Your first call and the first telephone consultation with a defence counsel is free of charge!
If a person is specifically suspicious on grounds of certain facts to have committed a criminal offence, he/she becomes a „suspect/defendant“ (Beschuldigter) in a criminal proceeding and has the right to choose a defence counsel (§58 Code of Criminal Procedure).
You were arrested as a suspect/defendant in a criminal proceeding and therefore have the right to contact a defence counsel. For this purpose, a stand-by legal counselling service (Rechtsanwaltlicher Journaldienst) has been provided by initiative of the Austrian Bar Association (Österreichische Rechtsanwaltskammer) and the Federal Ministry of Justice. This service is available to arrested suspects/defendants under following conditions:
The right to assistance of a defence counsel comprises a telephone or, by request of the suspect/defendant, a personal consultation with a lawyer and, if necessary, legal assistance during his/her interrogation (§164 Code of Criminal Procedure) as well as other actions reasonably required for an appropriate defense (like e.g. the application for the appointment of a Legal Aid Lawyer by the court, etc.).
Any power of attorney given within the scope of the stand-by legal counselling service is considered as cancelled as soon as You are detained in a penal institution or released from detention. You are, however, free to extend this power of attorney for the defence counsel beyond that period.
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Rechts-Info: Demo und Besetzung (Impressum: MHV: GRAS, Lindengasse 40, 1070 Wien)
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Was tun bei deiner Festnahme?
Keine Panik! Bleib ruhig und mach keine Aussage! Versuche Umstehenden deinen Namen und Geburtsdatum mitzuteilen; sie sollen die Rechtshilfe informieren.
Mach keine Aussagen und unterschreibe nichts! Du bist nur verpflichtet, Vornahme und Nachname, Geburtsdatum und Wohnadresse anzugeben (bei Minderjährigen Namen der Eltern).
Verweigere sonst die Aussage – dies ist dein gutes Recht! Eine Aussage nach der Festnahme schadet dir nur!
– Du hast das Recht auf zwei erfolgreiche (!) Anrufe. Bestehe auf die Anrufe und rufe die Rechtshilfe und eine Vertrauensperson an.
– Du hast das Recht zu erfahren, was dir vorgeworfen wird und warum du festgenommen
wirst.
– Bei Verwaltungsübertretungen darfst du maximal 24 Stunden festgehalten werden, danach
musst du freigelassen werden.
– Bei strafrechtlichen Vorwürfen maximal 48 Stunden; danach musst du freigelassen oder
einem/r HaftrichterIn vorgeführt werden.
Sobald du freigelassen wirst, informiere bitte die Rechtshilfe!
Fingerabdrücke, Fotos, Schrift- und Stimmproben
darf die Polizei nur abnehmen, wenn du verdöchtig wirst eine Straftat (z.B.: Sachbeschädigung, Körperverletzung, etc.) begangen zu haben. Wird dir nur eine Verwaltungsübertrettung vorgeworfen, darf dies die Polizei nicht tun. Frage daher immer genau nach, was dir vorgeworfen wird!
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Personen- und Taschendurchsuchungen
Nur bei Festnahme oder begründetem Verdacht, dass du mit einen gefährlichen Angriff in Zusammenhang stehst oder einen gefährlichen Gegenstand hast. Frage daher nach, wieso die Polizei dich durchsuchen will, wieso du verdächtigt wirst und was sie genau sucht.
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Allgemein – Kontakt mit der Polizei
Kontakt mit der Polizei ist für jedeN eine Extremsituation – versuche unebdingt ruhig zu bleiben!
Besteh höflich aber bestimmt auf deine Rechte. Du das Recht:
– zu efahren was die Polizei von dir will und was sie dir vorwirft
– die Dienstnummer des/der Polizisten/in zu erfahren
– auf eine menschenwürdige Behandlung
– die Aussage zu verweigern, wenn du Beschludigte/r bist
Bei Demos etc. ist es ratsam deinen Ausweis dabei zu haben und – wenn vorhanden – die Rechtshilfenummer zu wissen (schreib sie am besten auf den Arm). Bei Problemen mit der Behörde informiere so bald wie möglich eine  Vertrauensperson (Rechtshilfe, FreundIn,…).
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Was tun, wenn andere von der Polizei verhaftet/anghalten werden?
VerhafteteN nach vollen Namen und dem Geburtsdatum fragen. Die Polizei fragen, wohin (auf welche Polizeiinspektion) er/sie gebracht wird und was vorgeworfen wird. Beobachte was passiert und informiere die Rechtshilfe. Fertige so bald wie möglich ein Gedächtnisprotokoll an.
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Demos
Auf Demos solltest du immer deinen Ausweis mitnehmen. Gehe auf Demos nicht alleine, sondern mit Menschen, die du kennst und denen du vertraust. Lass persönliche Gegenstände (Aderss-, Notitzbücher oder Kalender) zu Hause. Frage auf der Demo nach der Rechtshilfenummer. Kein Alkohol oder andere Drogen vor und während der Demos!
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Vermummungs- und Waffenverbot
Du darfst während Demos keine Waffen bei dir haben und dich nicht vermummen. Auch das bloße Mitführen von Gegensätnden, die als Waffe oder Vermummung geeignet sind, können von der Polizei als solche angesehen werden.Unangemeldete Demos sind erlaubt (Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit). Die Teilnahme ist nicht strafbar. Nur wenn du eine unangemeldete Demo leitest, droht eine Geldstrafe! Die Gefahr eines Polizeieinsatzes und einer Auflösung ist aber größer als bei angemeldeten Demos.
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Auflösung
Die Polizei darf Demos nur auflösen, wenn die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist. Die Auflösung einer Demo muss von der Polizei per Megafon o.ä. Durchgesagt werden, sie müssen eine Frist setzen um den Platz zu verlassen. Bleibt du, begehst du keien gerichtliche Straftat, sondern nur eine Verwaltungsübertretung (=Geldstrafe).
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Polizeigewalt
Die Polizei darf Gewalt nicht willkürlich einsetzen! Aus rechtlicher Sicht muss die Polizei stets das gelindeste Mittel anwenden und die am wenigsten gefährlichen Methoden einsetzen. In der Praxis ist dies jedoch leider oft nicht der Fall. Solltest du verletzt werden, verlange die Dienstnummer des/r PolizistIn, dokumentiere diese (Foto) und gehe wenn nötig ins Krankenhaus. Vorsicht, dort wird automatisch Anzeige gegen die TäterInnen gemacht! Suche ZeugInnen und  versändige die
Rechtshilfe.
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Private Sicherheitsdienste
Haben nicht mehr Rechte als du und ich! Sie haben keine Recht dich zu durchsuchen, deine Sachen zu beschlagnahmen, in deine Tasche zu schauen, etc. Nur wenn du eine Straftat begehst und auf frischer Tat erwischt wirst, hat jeder und jede (dahe auch der Sicherheitsdienst) ein Anhalterecht bis die Poizei eintrifft.Besetzung Das bloße Besetzen eines Gebäude oder Ortes ist in Österreich nicht strafbar. Besetzungen können jedoch durch die Polizei aufelöst und mit Gewalt geräumt werden. Die Auflösung wird per Megafon durchgesagt und eine Frist zum Verlassen des Ortes gesetzt. Verlässt du danach den besetzen Ort, sollten dir keine Konsequenzen drohen. Bleibst du, musst du meistens mit einer Geldstrafe
(Verwaltungsübertretung) rechnen.
Für Sachbeschädigung ist nur die individuelle Person haftbar, welche die Sache tatsächlich beschädigt hat. Sachbeschädigung während Bessetzungen können nicht pauschal allen BesetzerInnen angelastet werden (auch wenn die Polizei dies manchmal versucht).