Protestkundgebung am 3.Dezember 2013 gegen die zwangsweise Abschiebung unseres Freundes Nyatta J. nach Gambia

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Nyatta war fünf Jahre verheiratet und somit regulär als Ehemann einer Österreicherin mit Visum zum Aufenthalt berechtigt. Leider ist die Ehe in die Brüche gegangen. Ein Antrag auf humanitäres Visum blieb ohne Antwort, da die Fremdenpolizei die Ausweisung forcierte. Er wurde am 25.08.2013 im laufenden Asyl-Antrag in Schubhaft genommen. Die Fremdenpolizei lehnt einen Aufschub der Abschiebung ab.

Warum Nyatta Aufenthalt in Österreich braucht: Nyatta ist schon seit 10 Jahren in Österreich und gut integriert. Er hat ein B1 Deutsch-Zertifikat und immer gearbeitet während er Zugang zum Arbeitsmarkt hatte, zum Beispiel als Küchenhilfe in dem bekannten Lokal Freiraum (Mariahilfer Straße), und zuletzt als Leasingarbeiter. Nebenbei machte er auch soziale Arbeit als persönliche Assistenz. Nyatta hat kein Aufenthaltsverbot und alle Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum, unter anderem eine Einstellungszusage vom Arbeitgeber.

Das Bundesasylamt hat Nyatta´s Antrag abgewiesen. Der Asylgerichtshof hat auf die Beschwerde gegen den Negativbescheid in 1.Instanz nicht reagiert und bislang keine aufschiebende Wirkung gewährt.

Diese könnte immer noch erteilt werden, genauso wie der Aufenthaltstitel durch die MA 35. Dafür appellieren wir dringend an Innenministerium! Und an die Fremdenpolizei:
Stoppen Sie eine Abschiebung, damit der rechtmäßige Aufenthalt auch weiter fortgesetzt werden kann.

Wir fordern: Keine Abschiebung von Nyatta nach Gambia, sondern weiterhin Aufenthaltsrecht in Österreich!

(aus „Refugee Camp Vienna“)