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Von: "akin" < akin.redaktion@gmx.at >

Betreff:

Wien: Der Hochsicherheitsmarkt (Platzordnung Christkindlmarkt)


Datum: Mittwoch, 23. November 2011 04:46

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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 23. November 2011; 04:19
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Wien:

Der Hochsicherheitsmarkt

 

Wer den Wiener Christkindlmarkt betritt, lasse alle Buergerrechte

fahren -- zumindest muss man das denken, wenn man sich die

Platzordnung des "Adventzaubers" genauer ansieht.

 

 

In den letzten Tagen erregte ein Verbot fuer Verkaeufer der

Strassenzeitung Augustin am Wiener Christkindlmarkt (und auf anderen

einschlaegigen Maerkten) fuer Aufregung. Nach einer Demo am Samstag

("Occupy Christkindlmarkt") und bundesweiter Berichterstattung

erklaerte der Betreiber des Marktes am Rathausplatz, dass er die

Verkaeufer doch zulassen werde. Doch ist die Debatte um das

Augustin-Verbot nur die auffaellige Spitze einer von Kommerzinteressen

geleiteten Grundhaltung gegenueber Menschenrechten im oeffentlichen

Raum. Denn abseits von suesslichen Ankuendigungen des "Adventzaubers"

findet man auch eine "Platzordnung" auf der Homepage des

Veranstalters, die es in sich hat. Darin heisst es unter anderem:

 

"Jede Person, die die Veranstaltungsflaechen des Wiener Adventzaubers

im Geltungsbereich dieser Platzordnung betreten moechte, erklaert sich

ausdruecklich damit einverstanden, dass sie sich einer eventuellen

Kontrolle durch den Sicherheitsdienst des Veranstalters unterzieht.

(...) Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen

daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- bzw.

Drogenkonsums oder wegen Mitfuehrung von Waffen oder von

gefaehrlichen Gegenstaenden (insbesondere pyrotechnische

Gegenstaende) ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Besucher des  

Wiener Adventzaubers erklaert sich ausdruecklich damit einverstanden,

dass seine Bekleidungsstuecke und mitgefuehrten Behaeltnisse dahingehend

durchsucht werden.

 

Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die ein

Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelaende zu verweigern.

Selbiges gilt fuer Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung

ihrer Bekleidungsstuecke und mitgefuehrten Behaeltnisse verweigern. Im

Einzelfall ist der Sicherheitsdienst berechtigt, derartige Kontrollen

auch bei Personen vorzunehmen, die sich bereits auf dem Gelaende

aufhalten. (...)

 

Verboten ist die Mitnahme von Waffen jeder Art und Gegenstaenden, die

als Waffe Verwendung finden koennten sowie von jeglichen Substanzen,

die eine Gefaehrdung darstellen koennen, (...) von rassistischem,

fremdenfeindlichem, nationalsozialistischem, sexistischem oder

politischem Propagandamaterial sowie von jeglichen werbenden

(kommerziellen, politischen oder religioesen) Gegenstaenden. Im

Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenstaenden als verboten

oder erlaubt im Sinne dieser Platzordnung dem zustaendigen

Verantwortlichen des Sicherheitsdienstes. (...)

 

Werden Personen mit verbotenen Gegenstaenden am Gelaende angetroffen,

ist der Sicherheitsdienst berechtigt, die betreffenden Personen des

Gelaendes zu verweisen. Sollten sich die Betroffenen weigern, das

Gelaende zu verlassen, sind die Gegenstaende ersatzlos einzuziehen."

 

Mit anderen Worten: Der private Wachdienst wird ermaechtigt zur

Leibesvisitation, Unterdrueckung von politischen Aeusserungen und zur

Beschlagnahme von Gegenstaenden. Sollte irgendwer das Verhalten dieses

Wachdienstes dokumentieren wollen, so ist auch das verboten: "Jede

Person, die das Gelaende betritt, anerkennt, dass sie Ton- und/oder

Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch machen und/oder uebertragen

darf. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten, ueber das Internet,

Radio, Fernsehen (...) zu uebertragen (...)." Fuer Werbeaufnahmen gilt

natuerlich das Gegenteil: "Bei TV-Uebertragungen und sonstigen

Aufzeichnungen erteilt der Besucher der uebertragenden TV-Anstalt

seine Zustimmung, dass die von ihm waehrend (...) der Veranstaltung

gemachten Aufnahmen (...) mittels jedes technischen Verfahrens

ausgewertet werden duerfen."

 

Da ist wohl die Bezeichnung "Hochsicherheitsmarkt" angebracht -- auch

wenn diese Bezeichnung in der SPOe als nicht angebracht angesehen

wird. So wurde in der Debatte ueber diese seltsame Verordnung von

einer sozialdemokratischen Bezirksraetin ueber Facebook eingewandt,

dass diese Bestimmungen sich ja an die Hausordnung des Rathauses

anlehnten, die zum Schutz der Verwaltungseinrichtungen notwendig sei.

 

Doch dem gegenueber steht die Tatsache, dass niemand beabsichtigte,

mit dem Augustin bewaffnet den Buergermeister zu stuerzen, und die vom

privaten Veranstalter verfasste Platzordnung eben fuer den Platz und

nicht fuer das Rathaus erlassen wurde. Tatsaechlich kann die amtliche

Hausordnung nach geltender Verordnungslage auch auf den Rathausplatz

ausgedehnt werden, was an sich schon buergerrechtlich bedenklich ist.

Jedoch sieht diese Verordnung immer noch vor, dass sie von der

Rathauswache zu exekutieren waere, die, obwohl eine Unterabteilung der

Wiener Feuerwehr, immerhin so etwas wie eine landeshoheitliche

Sicherheitswache darstellt. Privaten Securities gesteht die amtliche

Verordnung kaum Rechte zu -- bei Zwischenfaellen sind diese

verpflichtet, sofort die Rathauswache zu kontaktieren. Nach der

Lektuere der privaten Platzordnung hat man aber nicht den Eindruck,

als wuerde die amtliche Verordnung vom Veranstalter als relevant

angesehen. Dass diese Platzordnung vom Magistrat genehmigt wurde,

macht die Sache dabei nicht besser.

 

Nach den Debatten ueber die Augustin-Verbannung hat der Veranstalter

soweit zurueckgerudert, dass die Verkaeufer der Strassenzeitung wieder

zugelassen wuerden. Ob das auch fuer Bettler und andere

Zeitungsverkaeufer gilt, ist immer noch unklar. Auf alle Faelle

versteht der Veranstalter die sonstigen Bestimmungen als weiterhin in

Kraft befindlich. Man wird sich in den naechsten Wochen sehr genau

anschauen muessen, wie die Praxis am Christkindlmarkt (und eben auch

auf anderen Weihnachtsmaerkten) aussieht.

 

*Bernhard Redl*


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Links:
Amtliche Hausordnung der MA34:
http://www.game-city.at/files/2011/Rathausbedingungen_Hausordnung.pdf
Platzordnung des "Adventzaubers":
http://www.christkindlmarkt.at/Platzordnung.94.0.html




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