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Von: "Josef Gary Fuchsbauer" <>

Betreff:

 

Reform der Oberstufe-Die veroeffentlichte Meinung und die Gesetzesrealitaet

Datum: Freitag, 20. Jänner 2012 09:23

 

 

Gestern wurde im Nationalrat die modulare Oberstufe (und u.a. auch die Integration in der 9. Schulstufe in der BMS) beschlossen und das Bildungsvolksbegehren diskutiert.

Es wird darueber sehr positiv berichtet:

news.orf.at/stories/2100482/2100470/

 

So soll etwa lt. BM Schmied die Zahl der LehrerInnen in den 7 Jahren von 2012 bis 2018 um 10.000 erhoeht werden, das waeren etwa 8 Prozent.

4000 kommen in den bisherigen Hauptschulen (oder auch AHS-Unterstufen) dazu, wenn sie Neue Mittelschulen werden.

 

Die weiteren 6000 ermoeglichen vor allem kleinere Klassen, mehr Sprachfoerderung, und wohl auch die Lernbegleitung und zusaetzliche Foerderung ab der 10. Schulstufe.

(Was nicht gesagt wurde: Ein Teil werden wohl auch die kuenftigen mittleren ManagerInnen sein.)

 

Was aber ueberhaupt nicht gesagt wurde: Wie diese 8 Prozent mehr finanziert werden.

 

Da eine Vermehrung der Zahl der LehrerInnen (hoffentlich) eher darauf hindeutet, dass die Lehrverpflichtung nicht erhoeht wird, ist angesichts der Schuldenbremse eine entsprechende Verringerung des Lebenseinkommens im neuen Gehaltsschema zu befuerchten - was wohl mit den angehobenen Anfangsgehaeltern verschleiert werden soll.

 

Nun aber zum eigentlichen Grund dieses Mails, den ich im Betreff ansprach:

In den Meldungen ueber die modulare Oberstufe steht: "Ein Aufstieg ins nächste Schuljahr ist in der Modularen Oberstufe mit zwei Nicht genügend, nach Beschluss der Klassenkonferenz einmal auch mit drei Fünfern möglich."

 

Was nicht in der Meldung steht: Je ein Fuenfer zB in Englisch im WS und im SS sind 2 Fuenfer. In diesem Fall war auch bisher das Aufsteigen moeglich, bloß entfaellt nun der Klauselbeschluss der Klassenkonferenz. Diesen braucht es kuenftig nur, falls im WS oder SS ein zusaetzlicher Fuenfer vorhanden ist.

 

Aber: Bisher konnte jemand mit zB je einem Fuenfer in D und E im WS und SS 2 Wiederholungspruefungen in der ersten Schulwoche machen und sich so das Aufsteigen ueber die Ferien erkaempfen. Das geht so kuenftig nicht mehr. Sie/er muesste sich die WS-Fuenfer bereits waehrend des SS ausbessern.

 

("Schueler, deren Semesterzeugnisse in der betreffenden Schulstufe in Pflichtgegenständen höchstens zwei Nichtbeurteilungen oder Beurteilungen mit „Nicht

genügend“ aufweisen, sind zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt") Wenn also tatsaechlich die Zahl der RepetentInnen halbiert werden soll, muessen Lernbegleitung und zusaetzliche Foerderkurse das bewirken. Das Budget fuer letztere soll um 35 Prozent erhoeht werden (aus den Erlaeterungen zu den geplanten Kosten: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01617/fname_237790.pdf.  Gesetzestext: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01617/fname_237788.pdf ), die Budgets fuer LernbegleiterInnen sollen erst "detailliert in den Novellen der betroffenen dienst- und besoldungsrechtlichen Materien" dargestellt werden. Kosten fuer Semesterpruefungen oder zusaetzlichen Verwaltungsaufwand werden nicht erwaehnt.

 

LG Gary


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