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Von: "akin" <
akin.redaktion@gmx.at >
Betreff: Demokratie/Debatte: Oesterreich und die
Demokratie (Volksbegehren)
Datum: Mittwoch, 11. Jänner 2012 03:20
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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 11. Jaenner 2012; 02:53
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Demokratie/Debatte:
>B.Redl,
11.1.12: Oesterreich und die Demokratie
Busek und Co. wollen ein Demokratie-Volksbegehren. Nach
der Lektuere
der Forderungen bleibt ein schaler Beigeschmack. Wir
werden uns auch
weiterhin die Frage stellen muessen: Wie soll
Demokratisierung unter
oesterreichischen Bedingungen aussehen?
*
Da ist wieder einmal so ein Promi-Begehren. Volksbegehren
im
eigentlichen Sinne sind ja eher selten und noch seltener
massenhaft
unterstuetzt -- siehe Kirchen-Privilegien-Volksbegehren.
Bei medial
praesenten "Volksbegehren" steckt entweder irgendeine
maechtige
Institution dahinter oder ein paar Promis, die mit dem
gemeinen Volk
eben nichts gemein haben. Diesmal geistert ein
Volksbegehren durch die
Medien, das sich unter anderem mit der Institution
Volksbegehren
selbst, mit "direkter Demokratie" beschaeftigt --
federfuehrend sind
dabei (fast moecht man sagen: natuerlich) pensionierte,
abgesaegte
oder freiwillig "in die Wirtschaft abgewanderte"
Politiker. Von den
meisten davon war zu ihrer aktiven Zeit kein Piepston zum
Thema
Demokratisierung zu hoeren.
Auf der Homepage dieses Promibegehrens kann man noch bis
15.1. ueber
die einzelnen Forderungen abstimmen -- allerdings nur mit
einer
Punktebewertung ueber bereits fixierte Formulierungen,
lediglich beim
Punkt Wahlrecht gibt es zwei Modelle. Und da spiesst es
sich auch
schon: Beide Modelle sehen einen Trend hin zum
Persoenlichkeitswahlrecht vor, eines laut Autoren
wenigstens mit
"voller Verhaeltnismaessigkeit", soll heissen, die
Parteien waeren
auch weiterhin nach dem Verhaeltnis der fuer sie
abgegebenen Stimmen
im Parlament vertreten. Diese "volle
Verhaeltnismaessigkeit" ist
allerdings ein Witz, denn natuerlich steht auch in diesem
Modell
wieder eine 4%-Klausel drinnen, was am bestehenden System
aber das
eigentliche Problem ist, da es den Einzug neuer Parteien
verhindert.
Der Waehler soll also auch weiterhin nur dem kleinsten
Uebel seine
Stimme geben koennen ohne eine echte Auswahl zu haben. Da
aber auch
bei einem Persoenlichkeitswahlrecht Mitglieder von
nichtetablierten
Parteien so ziemlich gar keine Chance haben werden, die
Kandidaten der
Staatsparteien aber sicher wieder von der Parteifuehrung
bestimmt
werden und damit den so bestimmten Abgeordneten
selbstverstaendlich
ein Treueschwur auf ihre Partei abgenoetigt wird, bleibt
alles beim
Alten.
Die Idee einer Kuerzung unserer nunmehr mit 5 Jahren
ueberlangen
Legislaturperioden steht dabei natuerlich auch nicht auf
dem Tapet --
schliesslich ist ja die "Regierbarkeit" des Landes wohl
das
Allerwichtigste.
Aehnlich systemerhaltend ist eine weitere Forderung: "Das
Parlament
soll als Gesetzgeber gestaerkt werden: Die Initiative
fuer Gesetze
soll verstaerkt vom Parlament ausgehen, indem dieses in
einer ersten
Lesung die wesentlichen Ziele und Inhalte eines Gesetzes
vorgibt.
Diese Vorgaben sind fuer die Ausarbeitung der
Gesetzesvorlagen
verbindlich." Ausserdem soll jedes einzelne
Regierungsmitglied vor
seiner Ernennung sich einem Hearing stellen muessen und
vom Parlament
abgelehnt werden koennen. Klingt ja alles auf den ersten
Blick recht
huebsch -- nur: Das Misstrauensvotum gibt es schon lange
und noch nie
ist in der zweiten Republik ein einzelner Minister durch
das Parlament
abgesetzt worden. Wieso sollte das jetzt durch diese
Vorschlaege
besser werden? Und wieso nutzt das Parlament (ausser
durch die
Abgeordneten der Regierungsparteien um ein
Begutachtungsverfahren zu
umgehen oder durch die Oppositionsabgeordneten, deren
Antraege sowieso
fuer die grosse Rundablage sind) nicht schon heute sein
Gesetzesinitiativrecht? Eine saubere Trennung zwischen
Exekutive und
Legislative und damit verbunden natuerlich getrennte
Wahlen taeten
Not -- aber auf die Idee kommt man sicherheitshalber auch
nicht. Also
wird auch bei Umsetzung dieser Reformen das Parlament
weiterhin eine
Abnickmaschine der Regierung bleiben
Was darf das Volk begehren?
Die Formulierungen zur Direkten Demokratie, dem zentralen
Thema des
Promibegehrens, muten ja auf den ersten Blick
einigermassen akzeptabel
an. 400.000 Unterschriften sollen fuer eine
verpflichtende
Volksabstimmung reichen. Das ist eine hohe Schwelle, aber
immerhin
haben 13 der bisher 34 zur Eintragungswoche gelangten
Volksbegehren
sie ueberschritten -- wuerden Volksbegehren aufgewertet,
koennte der
Anteil noch hoeher sein, da die Unterzeichnenden nicht
mehr das
Gefuehl haben muessten, ihr Engagement waere umsonst.
Doch dann kommt
der Haken: Um die bekannten Befuerchtungen bezueglich
grob
menschenrechtsverletzender Gesetze auszuhebeln, schuettet
man gleich
das Kind mit dem Bade aus: "Davon auszunehmen sind
Begehren, in denen
eine Einschraenkung der geltenden Grund- und
Freiheitsrechte oder
bestehender voelkerrechtlicher Verpflichtungen gefordert
wird." Das
ist sehr allgemein formuliert. Meint man mit den
geltenden "Grund- und
Freiheitsrechten" die Kataloge von
Menschenrechtskonvention und
Staatsgrundgesetz, stellt sich das Problem, dass man sich
in der
Interpretation wohl an der Hoechstgerichtsjudikatur
orientieren
muss -- und die ist immer schon sehr schleissig mit
diesen an sich
schon vage formulierten Katalogen umgegangen. Will man
hingegen die
Grundrechtsbestimmungen restriktiver anwenden, wird kaum
irgendein
Volksbegehren zulaessig sein, denn die meisten relevanten
Gesetze
schraenken in irgendeiner Form die "Grund- und
Freiheitsrechte" ein --
und zumindest beim Recht auf Eigentum ist das ja gar
nicht mal so
schlecht.
Auch der Schlenker mit den "voelkerrechtlichen
Verpflichtungen" ist
ein Problem: Denn das hiesse, dass, nur weil
oesterreichische
Regierungsvertreter auf internationaler Ebene irgendwas
zusagen,
haette das hiesige Volk kein Recht mehr, sich
einzumischen. Damit kann
man also auch jegliches Volksbegehren zu EU-Fragen
vergessen. Wir
erinnern uns an die "Schuldenbremse": Solange das nur auf
oesterreichischer Ebene diskutiert worden war, haette es
demnach ein
solches Volksbegehren dagegen geben koennen -- nach dem
EU-Gipfel, wo
das auf europaeischer Ebene beschlossen worden war, aber
nicht mehr.
Die Frage ist also: Worueber genau darf es keine
Volksbegehren geben?
Darauf gibt die Initiative keine Antwort.
Apropos Grundrechte: Das vorliegende Volksbegehren
wuenscht sich auch,
alle in der "Europaeischen Charta der Grundrechte"
verankerten Rechte
in die oesterreichische Verfassung zu uebernehmen. Damit
ist wohl eine
Adaption dieser auf Unionsrecht ausgerichteten Charta auf
nationales
Recht gemeint. Dieser Punkt ist sehr zu begruessen. Und:
Die FPOe wird
das sicher nicht unterstuetzen, denn damit kaeme erstmals
ein
prinzipielles Recht auf Asyl zu verfassungsrechtlicher
Absicherung.
Kritisierenswert beim Begehren ist hingegen wieder der
medienpolitische Ansatz: "Die Kriterien (analog dem
Oeffentlichkeitsauftrag des ORF) und die Hoehe der
Pressefoerderung
werden gesetzlich geregelt. Auf die Foerderung besteht
ein
Rechtsanspruch. Die Vergabe erfolgt durch einen
unabhaengigen
Presserat." Das ist -- mit Verlaub -- voellig gaga.
Besteht denn nun
ein Rechtsanspruch oder entscheidet ein Presserat? Und
was heisst
"unabhaengig" -- wer beschickt den? Das ist
Wischiwaschi-Populismus
und heisst gar nix. Und Kriterien "analog dem
Oeffentlichkeitsauftrag
des ORF" waeren eine schlimme Drohung, denn das bedeutete
beinahe
ungarische Verhaeltnisse: Wer nach Meinung dieses
ominoesen Presserats
nicht genauso medioker "objektiv" wie der ORF berichtet
und
kommentiert, bekaeme dann keine Pressefoerderung -- ich
kann nur
hoffen, diese Forderung ist nicht wirklich durchdacht,
ansonsten
haette ich noch schwerere Bedenken gegen die Betreiber
des
Volksbegehrens.
Weiters will das Promibegehren den Bundesrat abschaffen
und das
Vetorecht den Landtagen uebertragen, sowie ein neues
Parteiengesetz,
ein neues Antikorruptionsgesetz und mehr Unabhaengigkeit
der Justiz.
Ganz ausgegoren sind auch diese Vorschlaege noch nicht,
aber zumindest
diskutierenswert.
Demokratie? In Oesterreich?
Interessant ist aber auch die Frage: Bekommt dieses
Volksbegehren
wieder nur ein Begraebnis erster Klasse? Denn noch sind
Volksbegehren
ja ein voellig zahnloses Instrument. Wenn sich etwas
aendern soll,
muesste der politische Druck auch abseits passieren --
denn selbst
wenn das Volksbegehren formal etwas aendert, obliegt die
Ausgestaltung
dieser Aenderungen immer noch dem Nationalrat. Da wuerde
sich dann
eine Verfassungsmehrheit aus den Regierungsparteien und
der FPOe
bilden, die zum Zwecke der Volksbelustigung die
unsinnigsten und
wirkungslosesten Punkte aus diesem Konvolut pickte und
die sinnvollen
Vorschlaege ignorierte, um dann sagen zu koennen,
Oesterreich sei
jetzt viel demokratischer. Es sei denn, eine echte
Massenbewegung
wuerde hinter den Forderungen stehen.
Und wird dieses Volksbegehren ueberhaupt ein Erfolg --
insofern, dass
es viele Unterschriften erhaelt? Also ich haette aus oben
beschriebenen Gruenden Schwierigkeiten damit, dieses zu
unterstuetzen -- aber vielleicht sollte man es trotzdem
tun, um nicht
den Eindruck zu erwecken, "die Oesterreicher" wollen gar
nicht mehr
Demokratie.
Der Eindruck koennte aber ohnehin entstehen, denn neben
diesem
Promivolksbegehren ist ja vor allem die FPOe eine
Vertreterin der
Direkten Demokratie -- die Befuerchtung, dass durch den
klassischen
Anti-FPOe-Reflex ploetzlich alle, die die FPOe nicht
ertragen
koennen -- und das ist ja in Oesterreich
gluecklicherweise immer noch
eine Mehrheit -- gegen Volksentscheide waeren. Wie so
eine
Argumentation aussehen koennte, durften wir neulich von
Hans Rauscher
im "Standard" lesen: "FPOe-Chef Heinz-Christian Strache
will, dass ein
Volksbegehren mit 250.000 Unterschriften zwingend zu
einer
Volksabstimmung fuehren muss, deren Ergebnis dann
verbindlich zu einem
Gesetz fuehren muss. Das bedeutet konkret eine
Ausschaltung des
Parlaments, womit die FPOe allerdings kein Problem haben
duerfte. Sie
setzt auf ihre Kampagnen- und Verhetzungsfaehigkeit."
Herr Rauscher
argumentiert da sehr traditionell oesterreichisch, da
josefinisch:
"Fuer das Volk, nicht durch das Volk" solle regiert
werden.
In dieser Debatte kommt natuerlich immer auch die Schweiz
ins Spiel.
Dort ticken die Menschen anders: In der Schweiz kaeme
trotz der Hetze
der SVP niemand aus der politischen Elite auf die Idee,
zu fordern,
die Direkte Demokratie abzuschaffen. Das ist kein Wunder,
denn das
entspraeche in Oesterreich der Meldung, dass Atomkraft
doch eine tolle
Angelegenheit waere -- danach waere diese Person in der
Politik eine
absolut unerwuenschte.
Rauschers Befuerchtungen sind schon verstaendlich:
Natuerlich gaebe es
ein paar grausliche FPOe-Kampagnen. Aber die haben wir
jetzt schon!
Und wir bekaemen durch eine Volksgesetzgebung vielleicht
das eine oder
andere grausliche Gesetz. Aber auch diese bekommen wir
reihenweise von
der jetzigen Regierung um die Ohren geschlagen. Also wo
ist hier das
Argument?
Umgekehrt aber weist die Schweiz neben dem Boulevard eine
weitaus
groessere Bandbreite an serioesen Medien auf, als das im
vergleichbaren Oesterreich der Fall waere -- liegt es
vielleicht
daran, dass der Schweizer Buerger Grundlagen fuer seine
Entscheidungen
braucht? In Oesterreich herrscht kaum Bedarf an grosser
medialer
Bandbreite oder serioeser Berichterstattung, weil bei uns
gilt: "Uns
fragt ja eh keiner!"
In der Schweiz existiert auch in vielen Bereichen eine
kampagnenfaehige Zivilgesellschaft, die diesen Namen auch
wirklich
verdient. Beispielsweise ist die "Gruppe Schweiz ohne
Armee" eine
Massenorganisation, grossgeworden durch eine solche
Volksabstimmung --
bei uns ist eine NGO hoechstens dann schlagkraeftig, wenn
sie mit
Promis werben kann, mit Massenmedien verbandelt ist oder
"in der
Regierung Gespraechspartner gefunden" hat. Und eine
solche NGO ist
dann eben immer vom Goodwill der Regierung abhaengig und
daher eben
auch darum bemueht -- in der Schweiz waere sowas eher
peinlich. Genau
wegen dieser Zivilgesellschaft setzen in der Schweiz
Regierungs- und
Legislativstellen auf allen Ebenen gerne von sich aus
Referenden an,
um zu vermeiden, dass sie dazu gezwungen werden. Und
diese Stellen
sind extrem vorsichtig damit, bei diesen Referenden
allzuviel Werbung
fuer ihre eigene Position zu machen, weil sie wissen,
dass das Volk
dann justament gegen sie stimmt.
Kein Allheilmittel
Auch in der Schweiz ist natuerlich ein solches
Volksbegehren alles
andere als ein Zuckerschlecken und oft nicht so einfach
wirklich von
unten zu lancieren, wie das von Oesterreich aus manchmal
aussieht.
Auch dort gibt es genug von Massenmedien oder Parteien
lancierte
Kampagnen und es sitzt in den meisten Faellen das
politische
Establishment am laengeren Ast -- aber eben nicht immer,
wie das
hierzulande der Fall ist; und wo sogar das laecherliche
Instrument des
jetzigen Volksbegehrensrecht nur dann ausreichend
unterstuetzt wird,
wenn mindestens eine politische Partei -- oder die
Kronenzeitung --
dahinter ist.
Direkte Demokratie ist ein zweischneidiges Schwert, wenn
dazu nicht
auch eine entsprechende Zivilgesellschaft vorhanden ist.
Und die
oesterreichische Zivilgesellschaft verdient diese
Bezeichnung nicht.
Wenn sich daran aber etwas aendern soll, dann muessen die
Menschen in
diesem Land das (berechtigte) Gefuehl haben, dass "die da
oben" eben
nicht machen koennen, was sie wollen -- und das geht nur
mit mehr
Direkter Demokratie oder mit einer Revolution. Letzeres
ist allerdings
noch unwahrscheinlicher in Oesterreich...
Instrumente der Direkten Demokratie sind kein
Allheilmittel gegen
Paternalismus, sonst saehe die Schweiz auch anders aus -
man kann
sogar mittels Direkter Demokratie Macht von oben
ausueben, wenn man im
Stande ist, sie zu lenken -- siehe EU-Volksabstimmung
1994. Da
verhaelt es sich auch nicht anders als mit dem
Parlamentarismus.
Grosse Erwartungen sind also unangebracht, denn sobald
werden auch mit
"Direkter Demokratie" keine Umstaende einziehen, die man
demokratisch
nennen kann -- dazu braucht es viel mehr.
Aber vielleicht waere es ein Schritt in die richtige
Richtung.
*Bernhard Redl*
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