Linke Debatten home

Von: "akin" < akin.redaktion@gmx.at >

Betreff: Demokratie/Debatte: Oesterreich und die Demokratie (Volksbegehren)

Datum: Mittwoch, 11. Jänner 2012 03:20

 

**********************************************************

akin-Pressedienst.

Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 11. Jaenner 2012; 02:53

**********************************************************

 

Demokratie/Debatte:

 

>B.Redl, 11.1.12:  Oesterreich und die Demokratie

 

Busek und Co. wollen ein Demokratie-Volksbegehren. Nach der Lektuere

der Forderungen bleibt ein schaler Beigeschmack. Wir werden uns auch

weiterhin die Frage stellen muessen: Wie soll Demokratisierung unter

oesterreichischen Bedingungen aussehen?

*

 

Da ist wieder einmal so ein Promi-Begehren. Volksbegehren im

eigentlichen Sinne sind ja eher selten und noch seltener massenhaft

unterstuetzt -- siehe Kirchen-Privilegien-Volksbegehren. Bei medial

praesenten "Volksbegehren" steckt entweder irgendeine maechtige

Institution dahinter oder ein paar Promis, die mit dem gemeinen Volk

eben nichts gemein haben. Diesmal geistert ein Volksbegehren durch die

Medien, das sich unter anderem mit der Institution Volksbegehren

selbst, mit "direkter Demokratie" beschaeftigt -- federfuehrend sind

dabei (fast moecht man sagen: natuerlich) pensionierte, abgesaegte

oder freiwillig "in die Wirtschaft abgewanderte" Politiker. Von den

meisten davon war zu ihrer aktiven Zeit kein Piepston zum Thema

Demokratisierung zu hoeren.

 

Auf der Homepage dieses Promibegehrens kann man noch bis 15.1. ueber

die einzelnen Forderungen abstimmen -- allerdings nur mit einer

Punktebewertung ueber bereits fixierte Formulierungen, lediglich beim

Punkt Wahlrecht gibt es zwei Modelle. Und da spiesst es sich auch

schon: Beide Modelle sehen einen Trend hin zum

Persoenlichkeitswahlrecht vor, eines laut Autoren wenigstens mit

"voller Verhaeltnismaessigkeit", soll heissen, die Parteien waeren

auch weiterhin nach dem Verhaeltnis der fuer sie abgegebenen Stimmen

im Parlament vertreten. Diese "volle Verhaeltnismaessigkeit" ist

allerdings ein Witz, denn natuerlich steht auch in diesem Modell

wieder eine 4%-Klausel drinnen, was am bestehenden System aber das

eigentliche Problem ist, da es den Einzug neuer Parteien verhindert.

Der Waehler soll also auch weiterhin nur dem kleinsten Uebel seine

Stimme geben koennen ohne eine echte Auswahl zu haben. Da aber auch

bei einem Persoenlichkeitswahlrecht Mitglieder von nichtetablierten

Parteien so ziemlich gar keine Chance haben werden, die Kandidaten der

Staatsparteien aber sicher wieder von der Parteifuehrung bestimmt

werden und damit den so bestimmten Abgeordneten selbstverstaendlich

ein Treueschwur auf ihre Partei abgenoetigt wird, bleibt alles beim

Alten.

 

Die Idee einer Kuerzung unserer nunmehr mit 5 Jahren ueberlangen

Legislaturperioden steht dabei natuerlich auch nicht auf dem Tapet -- 

schliesslich ist ja die "Regierbarkeit" des Landes wohl das

Allerwichtigste.

 

Aehnlich systemerhaltend ist eine weitere Forderung: "Das Parlament

soll als Gesetzgeber gestaerkt werden: Die Initiative fuer Gesetze

soll verstaerkt vom Parlament ausgehen, indem dieses in einer ersten

Lesung die wesentlichen Ziele und Inhalte eines Gesetzes vorgibt.

Diese Vorgaben sind fuer die Ausarbeitung der Gesetzesvorlagen

verbindlich." Ausserdem soll jedes einzelne Regierungsmitglied vor

seiner Ernennung sich einem Hearing stellen muessen und vom Parlament

abgelehnt werden koennen. Klingt ja alles auf den ersten Blick recht

huebsch -- nur: Das Misstrauensvotum gibt es schon lange und noch nie

ist in der zweiten Republik ein einzelner Minister durch das Parlament

abgesetzt worden. Wieso sollte das jetzt durch diese Vorschlaege

besser werden? Und wieso nutzt das Parlament (ausser durch die

Abgeordneten der Regierungsparteien um ein Begutachtungsverfahren zu

umgehen oder durch die Oppositionsabgeordneten, deren Antraege sowieso

fuer die grosse Rundablage sind) nicht schon heute sein

Gesetzesinitiativrecht? Eine saubere Trennung zwischen Exekutive und

Legislative und damit verbunden natuerlich getrennte Wahlen taeten

Not -- aber auf die Idee kommt man sicherheitshalber auch nicht. Also

wird auch bei Umsetzung dieser Reformen das Parlament weiterhin eine

Abnickmaschine der Regierung bleiben

 

Was darf das Volk begehren?

 

Die Formulierungen zur Direkten Demokratie, dem zentralen Thema des

Promibegehrens, muten ja auf den ersten Blick einigermassen akzeptabel

an. 400.000 Unterschriften sollen fuer eine verpflichtende

Volksabstimmung reichen. Das ist eine hohe Schwelle, aber immerhin

haben 13 der bisher 34 zur Eintragungswoche gelangten Volksbegehren

sie ueberschritten -- wuerden Volksbegehren aufgewertet, koennte der

Anteil noch hoeher sein, da die Unterzeichnenden nicht mehr das

Gefuehl haben muessten, ihr Engagement waere umsonst. Doch dann kommt

der Haken: Um die bekannten Befuerchtungen bezueglich grob

menschenrechtsverletzender Gesetze auszuhebeln, schuettet man gleich

das Kind mit dem Bade aus: "Davon auszunehmen sind Begehren, in denen

eine Einschraenkung der geltenden Grund- und Freiheitsrechte oder

bestehender voelkerrechtlicher Verpflichtungen gefordert wird." Das

ist sehr allgemein formuliert. Meint man mit den geltenden "Grund- und

Freiheitsrechten" die Kataloge von Menschenrechtskonvention und

Staatsgrundgesetz, stellt sich das Problem, dass man sich in der

Interpretation wohl an der Hoechstgerichtsjudikatur orientieren

muss -- und die ist immer schon sehr schleissig mit diesen an sich

schon vage formulierten Katalogen umgegangen. Will man hingegen die

Grundrechtsbestimmungen restriktiver anwenden, wird kaum irgendein

Volksbegehren zulaessig sein, denn die meisten relevanten Gesetze

schraenken in irgendeiner Form die "Grund- und Freiheitsrechte" ein -- 

und zumindest beim Recht auf Eigentum ist das ja gar nicht mal so

schlecht.

 

Auch der Schlenker mit den "voelkerrechtlichen Verpflichtungen" ist

ein Problem: Denn das hiesse, dass, nur weil oesterreichische

Regierungsvertreter auf internationaler Ebene irgendwas zusagen,

haette das hiesige Volk kein Recht mehr, sich einzumischen. Damit kann

man also auch jegliches Volksbegehren zu EU-Fragen vergessen. Wir

erinnern uns an die "Schuldenbremse": Solange das nur auf

oesterreichischer Ebene diskutiert worden war, haette es demnach ein

solches Volksbegehren dagegen geben koennen -- nach dem EU-Gipfel, wo

das auf europaeischer Ebene beschlossen worden war, aber nicht mehr.

 

Die Frage ist also: Worueber genau darf es keine Volksbegehren geben?

Darauf gibt die Initiative keine Antwort.

 

Apropos Grundrechte: Das vorliegende Volksbegehren wuenscht sich auch,

alle in der "Europaeischen Charta der Grundrechte" verankerten Rechte

in die oesterreichische Verfassung zu uebernehmen. Damit ist wohl eine

Adaption dieser auf Unionsrecht ausgerichteten Charta auf nationales

Recht gemeint. Dieser Punkt ist sehr zu begruessen. Und: Die FPOe wird

das sicher nicht unterstuetzen, denn damit kaeme erstmals ein

prinzipielles Recht auf Asyl zu verfassungsrechtlicher Absicherung.

 

Kritisierenswert beim Begehren ist hingegen wieder der

medienpolitische Ansatz: "Die Kriterien (analog dem

Oeffentlichkeitsauftrag des ORF) und die Hoehe der Pressefoerderung

werden gesetzlich geregelt. Auf die Foerderung besteht ein

Rechtsanspruch. Die Vergabe erfolgt durch einen unabhaengigen

Presserat." Das ist -- mit Verlaub -- voellig gaga. Besteht denn nun

ein Rechtsanspruch oder entscheidet ein Presserat? Und was heisst

"unabhaengig" -- wer beschickt den? Das ist Wischiwaschi-Populismus

und heisst gar nix. Und Kriterien "analog dem Oeffentlichkeitsauftrag

des ORF" waeren eine schlimme Drohung, denn das bedeutete beinahe

ungarische Verhaeltnisse: Wer nach Meinung dieses ominoesen Presserats

nicht genauso medioker "objektiv" wie der ORF berichtet und

kommentiert, bekaeme dann keine Pressefoerderung -- ich kann nur

hoffen, diese Forderung ist nicht wirklich durchdacht, ansonsten

haette ich noch schwerere Bedenken gegen die Betreiber des

Volksbegehrens.

 

Weiters will das Promibegehren den Bundesrat abschaffen und das

Vetorecht den Landtagen uebertragen, sowie ein neues Parteiengesetz,

ein neues Antikorruptionsgesetz und mehr Unabhaengigkeit der Justiz.

Ganz ausgegoren sind auch diese Vorschlaege noch nicht, aber zumindest

diskutierenswert.

 

Demokratie? In Oesterreich?

 

Interessant ist aber auch die Frage: Bekommt dieses Volksbegehren

wieder nur ein Begraebnis erster Klasse? Denn noch sind Volksbegehren

ja ein voellig zahnloses Instrument. Wenn sich etwas aendern soll,

muesste der politische Druck auch abseits passieren -- denn selbst

wenn das Volksbegehren formal etwas aendert, obliegt die Ausgestaltung

dieser Aenderungen immer noch dem Nationalrat. Da wuerde sich dann

eine Verfassungsmehrheit aus den Regierungsparteien und der FPOe

bilden, die zum Zwecke der Volksbelustigung die unsinnigsten und

wirkungslosesten Punkte aus diesem Konvolut pickte und die sinnvollen

Vorschlaege ignorierte, um dann sagen zu koennen, Oesterreich sei

jetzt viel demokratischer. Es sei denn, eine echte Massenbewegung

wuerde hinter den Forderungen stehen.

 

Und wird dieses Volksbegehren ueberhaupt ein Erfolg -- insofern, dass

es viele Unterschriften erhaelt? Also ich haette aus oben

beschriebenen Gruenden Schwierigkeiten damit, dieses zu

unterstuetzen -- aber vielleicht sollte man es trotzdem tun, um nicht

den Eindruck zu erwecken, "die Oesterreicher" wollen gar nicht mehr

Demokratie.

 

Der Eindruck koennte aber ohnehin entstehen, denn neben diesem

Promivolksbegehren ist ja vor allem die FPOe eine Vertreterin der

Direkten Demokratie -- die Befuerchtung, dass durch den klassischen

Anti-FPOe-Reflex ploetzlich alle, die die FPOe nicht ertragen

koennen -- und das ist ja in Oesterreich gluecklicherweise immer noch

eine Mehrheit -- gegen Volksentscheide waeren. Wie so eine

Argumentation aussehen koennte, durften wir neulich von Hans Rauscher

im "Standard" lesen: "FPOe-Chef Heinz-Christian Strache will, dass ein

Volksbegehren mit 250.000 Unterschriften zwingend zu einer

Volksabstimmung fuehren muss, deren Ergebnis dann verbindlich zu einem

Gesetz fuehren muss. Das bedeutet konkret eine Ausschaltung des

Parlaments, womit die FPOe allerdings kein Problem haben duerfte. Sie

setzt auf ihre Kampagnen- und Verhetzungsfaehigkeit." Herr Rauscher

argumentiert da sehr traditionell oesterreichisch, da josefinisch:

"Fuer das Volk, nicht durch das Volk" solle regiert werden.

 

In dieser Debatte kommt natuerlich immer auch die Schweiz ins Spiel.

Dort ticken die Menschen anders: In der Schweiz kaeme trotz der Hetze

der SVP niemand aus der politischen Elite auf die Idee, zu fordern,

die Direkte Demokratie abzuschaffen. Das ist kein Wunder, denn das

entspraeche in Oesterreich der Meldung, dass Atomkraft doch eine tolle

Angelegenheit waere -- danach waere diese Person in der Politik eine

absolut unerwuenschte.

 

Rauschers Befuerchtungen sind schon verstaendlich: Natuerlich gaebe es

ein paar grausliche FPOe-Kampagnen. Aber die haben wir jetzt schon!

Und wir bekaemen durch eine Volksgesetzgebung vielleicht das eine oder

andere grausliche Gesetz. Aber auch diese bekommen wir reihenweise von

der jetzigen Regierung um die Ohren geschlagen. Also wo ist hier das

Argument?

 

Umgekehrt aber weist die Schweiz neben dem Boulevard eine weitaus

groessere Bandbreite an serioesen Medien auf, als das im

vergleichbaren Oesterreich der Fall waere -- liegt es vielleicht

daran, dass der Schweizer Buerger Grundlagen fuer seine Entscheidungen

braucht? In Oesterreich herrscht kaum Bedarf an grosser medialer

Bandbreite oder serioeser Berichterstattung, weil bei uns gilt: "Uns

fragt ja eh keiner!"

 

In der Schweiz existiert auch in vielen Bereichen eine

kampagnenfaehige Zivilgesellschaft, die diesen Namen auch wirklich

verdient. Beispielsweise ist die "Gruppe Schweiz ohne Armee" eine

Massenorganisation, grossgeworden durch eine solche Volksabstimmung -- 

bei uns ist eine NGO hoechstens dann schlagkraeftig, wenn sie mit

Promis werben kann, mit Massenmedien verbandelt ist oder "in der

Regierung Gespraechspartner gefunden" hat. Und eine solche NGO ist

dann eben immer vom Goodwill der Regierung abhaengig und daher eben

auch darum bemueht -- in der Schweiz waere sowas eher peinlich. Genau

wegen dieser Zivilgesellschaft setzen in der Schweiz Regierungs- und

Legislativstellen auf allen Ebenen gerne von sich aus Referenden an,

um zu vermeiden, dass sie dazu gezwungen werden. Und diese Stellen

sind extrem vorsichtig damit, bei diesen Referenden allzuviel Werbung

fuer ihre eigene Position zu machen, weil sie wissen, dass das Volk

dann justament gegen sie stimmt.

 

Kein Allheilmittel

 

Auch in der Schweiz ist natuerlich ein solches Volksbegehren alles

andere als ein Zuckerschlecken und oft nicht so einfach wirklich von

unten zu lancieren, wie das von Oesterreich aus manchmal aussieht.

Auch dort gibt es genug von Massenmedien oder Parteien lancierte

Kampagnen und es sitzt in den meisten Faellen das politische

Establishment am laengeren Ast -- aber eben nicht immer, wie das

hierzulande der Fall ist; und wo sogar das laecherliche Instrument des

jetzigen Volksbegehrensrecht nur dann ausreichend unterstuetzt wird,

wenn mindestens eine politische Partei -- oder die Kronenzeitung -- 

dahinter ist.

 

Direkte Demokratie ist ein zweischneidiges Schwert, wenn dazu nicht

auch eine entsprechende Zivilgesellschaft vorhanden ist. Und die

oesterreichische Zivilgesellschaft verdient diese Bezeichnung nicht.

Wenn sich daran aber etwas aendern soll, dann muessen die Menschen in

diesem Land das (berechtigte) Gefuehl haben, dass "die da oben" eben

nicht machen koennen, was sie wollen -- und das geht nur mit mehr

Direkter Demokratie oder mit einer Revolution. Letzeres ist allerdings

noch unwahrscheinlicher in Oesterreich...

 

Instrumente der Direkten Demokratie sind kein Allheilmittel gegen

Paternalismus, sonst saehe die Schweiz auch anders aus - man kann

sogar mittels Direkter Demokratie Macht von oben ausueben, wenn man im

Stande ist, sie zu lenken -- siehe EU-Volksabstimmung 1994. Da

verhaelt es sich auch nicht anders als mit dem Parlamentarismus.

Grosse Erwartungen sind also unangebracht, denn sobald werden auch mit

"Direkter Demokratie" keine Umstaende einziehen, die man demokratisch

nennen kann -- dazu braucht es viel mehr.

 

Aber vielleicht waere es ein Schritt in die richtige Richtung.

 

*Bernhard Redl*

 

 

*************************************************

'akin - aktuelle informationen'

a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2

vox: ++43/1/535-62-00

(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)

http://akin.mediaweb.at

akin.redaktion@gmx.at

Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,

Bank Austria, BLZ 12000,

223-102-976-00, Zweck: akin


Kontakt & Diskussionsmöglichkeit