Ina Erkape: Protest gegen den Ausweisungsbescheid der kanadischen Regierung gegen Djaber Kalibi

Wir haben von der überraschenden und unglaublichen Entscheidung der kanadischen Regierung erfahren, Djaber Kalibi, einen prominenten Oppositionellen der Islamische Republik Iran, aus Kanada auszuweisen, wo er seit 8 Jahren lebte und arbeitete.

Djaber Kalibi, ein bedeutender Gegner der Islamischen Republik kämpft seit über 50 Jahren für Freiheit und Demokratie und lebt wie Millionen andere aus der iranischen Diaspora im Exil.

Nach 20 Jahren in Frankreich übersiedelten Djaber und seine Familie nach Kanada, wo sie seit acht Jahren in Quebec leben. Zusammen mit anderen Oppositionellen hat er die ganzen Jahre für die Freiheit und Demokratie des iranischen Volkes und gegen das islamische Regime im Iran gekämpft.

Die Abschiebung Djabers aus Kanada wird dem Terrorregime im Iran gefallen und es dazu ermuntern, das Volk im Iran weiter zu unterdrücken und im Ausland Terrorakte zu unterstützen.

Im Ausweisungsbescheid der kanadischen Regierung bezieht sie sich auf ein Gerichtsverfahren in Frankreich im Jahr 1986, wo Djaber und drei andere wegen ihrer „Organisierung zum Sturz der Islamischen Republik Iran“ festgenommen wurden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Djaber nach Absitzen seiner Haftstrafe freigelassen wurde und ihm die französische Regierung einen französischen Pass ausstellten; so sollte sich Kanada keine Sorgen machen, dass Djaber ein Sicherheitsproblem darstelle, denn sonst hätte er nicht die französische Staatsbürgerschaft erhalten.

Die kanadische Regierung weiß genau, dass die islamische Diktatur den Iran seit fast 35 Jahren mit Terror und Unterdrückung, Folter und Mord am iranischen Volk regiert. Kanada weiß, dass jede oppositionelle Stimme im Iran mit Unterdrückung und Tod zum Schweigen gebracht wird. Die vom islamischen Regime angeheizten Akte von Terror und Unterdrückung beschränken sich nicht auf das iranische Volk im Inland, sondern werden ebenso ins Ausland getragen und führen in der Folge zum Tod von hunderten Aktivist/innen, die vom iranischen Regime in anderen Ländern ermordet wurden.

Ist es ein Zufall, dass das Parlament von Kanada kürzlich das Massaker an iranischen politischen Flüchtlingen von 1988 als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt hat und die kanadische Regierung vor Monaten die diplomatischen Beziehungen mit dem islamischen Regime stillgelegt hat.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Massaker an Tausenden politischen Gefangenen 1988 in Wirklichkeit nur einen Fall von Morden und Repressionen gegen das iranische Volk darstellt. Seit der Errichtung der Islamischen Republik hat das autoritäre Regime alle Prinzipien der Menschenrechte verletzt und immer wieder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen und Frauen, Arbeiter/innen, Studierenden, Intellektuellen, Journalist/innen, Künstler/innen, Schriftsteller/innen und Andersdenkenden ihre gesellschaftlichen Grundrechte entzogen. Kurz gesagt sind Gefängnis, Folter und Tod normale Praxis unter diesem Regime. Nur zur Erinnerung: Am 11. Juni 2003 wurde die kanadische Staatsbürgerin Zahra Kazemi vom islamischen Regime brutal ermordet. Nach Angaben von internationalen Rechtsinstitutionen steht im Verhältnis zur Bevölkerung des Iran die Islamische Republik bei Hinrichtungen weltweit an erster Stelle. Während Sie diese Seite lesen werden Dutzende iranische Menschen hingerichtet. Die Erwählung von Rohani zum neuen Präsidenten hat nichts an dieser traurigen Situation geändert und wird auch nichts bedeutendes ändern.

(…) Es ist wichtig, die Frage zu beantworten, ob der Kampf gegen so ein Regime als Verbrechen gewertet werden kann und deswegen der Aktivist aus Kanada abgeschoben werden sollte.

Deshalb fordern wir die kanadischen Regierungsbehörden dringend auf, den Ausweisungsbescheid gegen Djaber Kalibi zu widerrufen und ihm einen legalen Status mit normaler Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.

Bitte adressieren an:

L’honerable Chris Alexander, C.P., député

Citoyennité et Immigration Canada

Ottawa (Ontario) K1A 1L1

Canada

Email: Ministre@cic.gc.ca