Gewerkschaftspolitik
R e s o l u t i o n
Daher wird von der
GÖD eingefordert:
Es darf kein
einseitiges Budgetkonsolidierungspaket zu Lasten der öffentlich Bediensteten
geben.
Die
Budgetkonsolidierung muss ausgewogen, rechtlich haltbar und unter Beteiligung
aller gesellschaftlichen Gruppen stattfinden.
Erst wenn ein
Gesamtpaket vorliegt kann beurteilt werden, ob die eingeforderte Ausgewogenheit
gegeben ist. Daher sind umgehend die geplanten Eckpunkte des
Konsolidierungspaketes vorzulegen.
Gerade in
Krisenzeiten ist die Sozialpartnerschaft ein Wert an sich und Garant für
Stabilität. Die GÖD fordert daher sozialpartnerschaftliche Verhandlungen über
die geplanten Eckpunkte des Konsolidierungspaketes.
Weiters sind die
zugesagten Verhandlungen für ein neues Dienstrecht mit modernen und attraktiven
Besoldungsverläufen unverzüglich fortzusetzen, um noch in dieser
Legislaturperiode eine Umsetzung zu erreichen.
Die GÖD verlangt
Verhandlungen über die 599 Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform
sofort aufzunehmen.