Archiv
- Der
zweite Tod
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- Seit 30 Jahren verhindert der
bundesdeutsche Staat eine lückenlose Aufklärung der
letzten Lebensstunden der RAF-Mitglieder im Stammheimer
Hochsicherheitstrakt. Wer die offizielle Selbstmordthese
in Zweifel zieht, wird diffamiert
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- Von Ron Augustin
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- Quelle: jungeWelt vom 10.09.2007
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- * Schon seit Wochen stimmen die
bundesdeutschen Medien die Öffentlichkeit auf den
»deutschen Herbst« 1977 ein. Was den Tod von Andreas
Baader, Gudrun Ensslin, Ingrid Schubert, Jan-Carl Raspe
und Ulrike Meinhof betrifft, übernehmen sie unkritisch
die These vom Selbstmord der Gefangenen. Dabei gibt es
bis heute viel Ungeklärtes. Ron Augustin meldet deshalb
seine Zweifel an der staatsoffiziellen Version an. Er war
ab 1971 Mitglied der RAF. Zwischen 1973 und 1980 saß er
wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und
Urkundenfälschung fast ununterbrochen in Einzelhaft.
(jW)
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- Am Morgen des 18. Oktober 1977 wurden
im Stammheimer Hochsicherheitstrakt drei Gefangene aus
der RAF tot oder sterbend und eine schwerverletzt
aufgefunden. Obwohl die gerichtsmedizinischen
Untersuchungen »aus polizeilichen Gründen« erst am
Nachmittag, um 16 Uhr, anfangen würden, wurde von der
baden-württembergischen Landesregierung schon um neun
Uhr früh die Nachricht verbreitet, daß die Gefangenen
sich selbst das Leben genommen hätten. Um 14 Uhr wurde
die versammelte Presse vom Sprecher der Bundesregierung,
Klaus Bölling, auf »Selbstmord« eingestimmt, während
die SPD-Bundestagsfraktion in einer Sondersitzung von
Willy Brandt gemahnt wurde, »kleinkarierten Streit«
über die Umstände »beiseite zu schieben«.
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- Weil ich damals mit etwa 70 anderen
Gefangenen dem Vakuum der »Kontaktsperre« unterlag,
habe ich vom Tod der Gefangenen erst am nächsten Tag
etwas erfahren, als meine Zelle in der
Justizvollzugsanstalt Hannover auf Weisung des
Bundeskriminalamtes durchsucht und mir der
»Sachverhalt« dargestellt wurde. Danach hätten Andreas
Baader und Jan Raspe sich mit Pistolen umgebracht, hätte
Gudrun Ensslin sich mit einem Stromkabel erhängt und
Irmgard Möller sich mit mehreren Messerstichen verletzt.
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- Die Nachricht hat mich erst mal
umgehauen wieder waren welche von uns tot, und
dabei die, die für mich in meinem Leben am wichtigsten
waren. Ich war verzweifelt, konnte mir aber nicht zuviel
anmerken lassen, weil im selben Moment der Terror mit der
permanenten Überwachung anfing und somit der Kampf
dagegen. Monatelang wurde ich, wie die anderen Gefangenen
aus der RAF, 24 Stunden am Tag beobachtet. Nachts blieb
das Licht in der Zelle an, jede Viertelstunde wurde durch
die Klappe geguckt, fast jeden Tag wurde die Zelle
umgewühlt. Formal unter dem Vorwand, uns vor weiteren
»Selbstmorden« zu schützen, unter der Hand aber
mündlich vermittelt als der Versuch, welche von uns
mürbe zu machen und zu öffentlicher Reue zu bewegen.
-
- Die »Kontaktsperre« wurde bei mir
erst am 31. Oktober aufgehoben. Damit konnte ich wieder
Besuch von Angehörigen und Rechtsanwälten bekommen, war
aber weiterhin von Kontakten zu Mitgefangenen
ausgeschlossen. Ausnahmslos alle Anträge von Leuten die
mich besuchen wollten, z. B. Wolfgang Grams, wurden
abgeschmettert, ihre Briefe mit den abstrusesten
Begründungen beschlagnahmt. Privatpost, Verteidigerpost,
Zeitungen, Bücher und sonstige Nachrichtenquellen
unterlagen einer verschärften Zensur. So wurde der
Bericht des baden-württembergischen Landtages zur
Stammheimer Todesnacht nicht ausgehändigt, weil
»Sicherheit und Ordnung gefährdet werden« könnten. Es
hat also Jahre gedauert, bis ich an die dürftigen
Informationen zur Todesnacht rankam und mit
anderen darüber sprechen konnte.
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- Heute, 30 Jahre nach dato, kann ich
den Selbstmordversionen nach wie vor keinen Glauben
schenken. Nicht, weil ich nie Zweifel gehabt hätte.
Nicht, daß ich die unterschiedlichen Spekulationen nie
an mich herangelassen hätte. Auch nicht, daß ich nie
selbst der Verzweiflung nahe gewesen wäre, unter dem
Druck der maßlosen Hetze, der ich wie die anderen
Gefangenen von Anfang an ausgesetzt war: nie mit Fakten
unterbreitet, sondern durchgehend aufgrund von
gleichgeschalteten Sprachregelungen, Unterstellungen,
Verleumdungen, Verdrehungen, Fälschungen. Nein, was mich
bei jeder »zweifelsfreien Erkenntnis« aufs neue stutzig
gemacht hat, war, daß ich sie die Toten
doch besser gekannt hatte, als was da alles aufgetischt
wurde.
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- Baaders und Raspes
Tod
-
- Zunächst einmal gibt es die bekannten
Fakten, von denen die meisten inzwischen von Rechtsanwalt
Weidenhammer in einem trefflichen Buch zusammengetragen
worden sind.1 Zur Erinnerung fasse ich sie kurz zusammen.
-
- Den kriminaltechnischen Ermittlungen
zufolge hätte Andreas Baader sich mit einer 18
Zentimeter langen Pistole erschossen, durch einen
aufgesetzten Schuß genau in der Mitte des Nackens, drei
Zentimeter über dem Haaransatz, mit einer
Ausschußöffnung deutlich oberhalb der
Stirn-Haar-Grenze. Nach einem BKA-Gutachten, das sich auf
eine Röntgenfluoreszenzanalyse stützt, konnte der
Schuß aber nur aus einer Entfernung von 30 bis 40
Zentimetern (zwischen der Pistolenmündung und der
Einschußstelle) abgegeben worden sein. Aus der Lage der
Pistole, der Patronenhülsen und aus Schmauchspuren sowie
Blutspritzern an der rechten Hand wurde geschlußfolgert,
daß die Waffe mit dem Griff nach unten gehalten und mit
der rechten Hand abgefeuert worden sei. In dem Wissen,
daß Andreas Linkshänder war, wurde dann eine Theorie
verbreitet, nach der er sich die Waffe mit dem Griff nach
oben aufgesetzt haben müsse, mit der rechten Hand um den
Pistolenlauf herum. Andererseits hätten
Laboruntersuchungen beider Hände mit Natriumrhodizonat
»keine als Schußspuren anzusehenden Anhaftungen«
ergeben. Die drei in der Zelle abgefeuerten Geschosse und
ihre Hülsen wurden nicht mit der aufgefundenen Waffe
verglichen. So wurde weder die Tatwaffe eindeutig
festgestellt noch die Reihenfolge der drei Schüsse. Eine
wichtige, »tatspezifische« Probe aus Blut- und
Geweberesten von der Abprallstelle (»Spur Nr. 6«) soll
beim Obduzenten Professor Rauschke »verlorengegangen«
sein.
-
- Auch bei Jan Raspe konnten keine
Schmauchspuren an den Händen festgestellt werden. An der
bei ihm gefundenen Pistole gab es keine Spur von Blut,
obwohl er offensichtlich an einem Nahschuß in die rechte
Schläfe starb. Nach den Aussagen der Beamten, die ihn am
Morgen in der Zelle sterbend auffanden, hätte die
Pistole noch in seiner Hand gelegen. Bei einer Pistole in
der Hand muß nach kriminaltechnischen Erkenntnissen
grundsätzlich auf Verschleierung einer Fremdtötung
geschlossen werden, weil die Waffe ansonsten durch den
Rückstoß aus der Hand geschleudert worden wäre. In den
Ermittlungsakten und Zeugenbefragungen sind darüber dann
die unterschiedlichsten Überlegungen angestellt worden,
die nur als Vertuschungsversuche gedeutet werden können.
Hieß es im Bericht des baden-württembergischen
Landtages noch: »Die genaue Lage der Pistole ist
ungeklärt«, so wurde daraus in der
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft: »Neben
seiner rechten Hand lag eine Pistole.« Ein anderer
Versuch, Fremdeinwirkung auszuschließen, wurde mit der
Behauptung unternommen, daß es rechts von Jan keinen
Platz für eine andere Person gegeben hätte eine
Behauptung, die schon in sich einfach widerlegt werden
konnte.
-
- An den Pistolen konnten keine
Fingerabdrücke gefunden werden. Obwohl sie keine Spuren
von Blut aufwiesen, erklärte die Staatsanwaltschaft
zuerst, »daß die Waffen so voll Blut waren, daß Spuren
nicht mehr festgestellt werden konnten«. In der Folge
war das Blut dann noch »eingedickt«, bevor die Waffen
plötzlich »abgewischt« und schließlich von einem
»Ölfilm« bedeckt gewesen seien. In den polizeilichen
Kommentaren hieß es lapidar: »Wenn die Waffen vor der
Tat mit einem Tuch abgewischt worden wären, dann hätten
vom einmaligen Benutzen keine verwertbaren Spuren
zurückbleiben können« und »Fingerabdrücke würden
sich auf eingefetteten Waffen nicht halten.«2
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- Zweifelhafte
Selbstmordthese
-
- Gudrun Ensslin wurde erhängt an einem
Stromkabel am Zellenfenster aufgefunden. Beim Versuch,
sie abzuhängen, riß das Kabel sofort. Weshalb es nicht
schon während des Todessturzes abgerissen war, wurde
nicht hinterfragt. Am Hals wurde eine doppelte Hängespur
auf beiden Seiten bis hinter den Kopf mit zusätzlicher
Kammblutung festgestellt. Ein Histamintest, mit dem in
der Regel festgestellt werden kann, ob die Aufhängung
vor oder nach dem Tod stattgefunden hat, wurde zwar
vorbereitet, aber dann doch nicht durchgeführt. Eine
daktyloskopische Spurensicherung wurde nicht veranlaßt,
nicht einmal am Kabel. Der Stuhl, der zum Springen
benutzt sein soll, wurde ebensowenig auf Spuren
untersucht wie z.B. ihre Fingernägel. Spuren von
Verletzungen am Rücken, am rechten Mundwinkel, an der
Nase, an der Kopfhaut und an der linken Leiste wurden
festgestellt, aber nicht näher untersucht. Die Tatsache,
daß Briefe und andere schriftliche Unterlagen aus der
Zelle entfernt worden waren, wurde anfangs als
»Beschlagnahme« bestätigt, dann bestritten, dann
später von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann teilweise
zugegeben. Soweit sie heute noch existieren, sind sie
nach wie vor unter Verschluß. Bei Andreas und Gudrun ist
die Feststellung des Todeszeitpunkts dadurch vereitelt
worden, daß den Gerichtsmedizinern acht Stunden lang der
Zutritt zu den Zellen verweigert wurde.
-
- Irmgard Möller überlebte die
Todesnacht mit Schnittverletzungen an den Handgelenken
und vier Messerstichen im Herzbereich. Den Ermittlungen
zufolge hätte sie sich gleichsam im Harakiri mit einem
kleinen, stumpfen, zum Anstaltsbesteck gehörenden Messer
aus Chrom umzubringen versucht: mit großer Wucht, weil
die fünfte Rippe eingekerbt und einer der vier Stiche
sieben Zentimeter tief bis an den Herzbeutel eingedrungen
war. In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft
blieben davon nur noch zwei bis vier Zentimeter übrig.
An dem blutverschmierten Messer konnten keine
Fingerabdrücke festgestellt werden. Irmgards Versuche,
ihre Röntgenbilder zu bekommen, schlugen fehl. Der
Pullover, den sie trug, war nach ihrer Einlieferung ins
Krankenhaus so zerrissen, daß Beschädigungen durch
Messerstiche angeblich nicht mehr festgestellt werden
konnten. Im polizeilichen Ermittlungsbericht heißt es:
»Der Pulli ist so zerschnitten, daß seine
ursprüngliche Form nicht mehr brauchbar rekonstruiert
werden kann.« Und: »Stichbeschädigungen sind wegen des
schlechten Zustandes nicht mit der gebotenen Sicherheit
auszumachen.« In der Einstellungsbegründung der
Staatsanwaltschaft liest sich das dann so: »Der von
Irmgard Möller als einzige Bekleidung ihres Oberkörpers
getragene Pullover war zwar auf der Vorderseite von Blut
durchtränkt, jedoch nicht beschädigt; ein mit
Tötungsabsicht Angreifender hätte auf die Kleidung
seines Opfers erfahrungsgemäß keine Rücksicht
genommen.« Irmgard hat immer von sich gewiesen, sich die
Verletzungen selbst zugefügt zu haben oder daß es
Absprachen zum kollektiven Selbstmord gegeben hätte.3
-
- Keine vier Wochen später, am
12.11.1977, lag Ingrid Schubert tot in einer abgelegenen
Zelle im Gefängnis München-Stadelheim. Sie befand sich
seit Mitte August 1977 in diesem Knast und war wenige
Stunden vor ihrem Tod aus einer anderen Zelle verlegt
worden, nachdem am Tag zuvor bekanntgemacht worden war,
daß in der Zelle, in der sie bis Mitte August in
Stammheim gewesen war, ein Versteck mit Sprengstoff
gefunden worden sei. Ingrid soll sich mit einer Schleife,
die aus drei Bettlakenstreifen geflochten war, erhängt
haben. Die Bettlakenstreifen bestanden aus fester
Baumwolle von etwa acht mal 240 Zentimeter. Die
Reißmuster der einzelnen Streifen stimmten nicht
miteinander überein. Das heißt, daß sie entweder nicht
vom restlichen Bettlaken in der Zelle stammten, oder daß
es zwischen ihnen zusätzliche Stücke gab, die aber
spurlos verschwunden sind. Hätte Ingrid das Bettlaken
selbst zerrissen, so hätten sich irgendwo in der Zelle
Textilfaserspuren finden müssen. Den kriminaltechnischen
Ermittlungen zufolge aber »konnten an keinem der
vorliegenden Kleidungsstücke Baumwollfadenbruchstücke
festgestellt werden, wie sie zwangsläufig beim
Zerreißen von Stoff wie dem Bettlaken entstehen«. Nach
einem Besuch ihres Vaters zu ihrem 33. Geburtstag hatte
Ingrid zuletzt noch am 10.11.1977 mit einem Rechtsanwalt
gesprochen, über einen Antrag auf Verlegung nach
Frankfurt-Preungesheim. Dabei hatte sie einen »zunehmend
aufgeschlossenen« Eindruck hinterlassen. Ihre
Angehörigen können sich bis heute nicht vorstellen,
daß sie sich aus Resignation oder Verzweiflung
umgebracht hätte.
-
- Ulrike Meinhof war schon am 9.5.1976
unter ähnlichen Umständen in ihrer Zelle aufgefunden
worden. Sie hing mit dem Kopf in einer Schlinge, die so
weit war, daß sie nur nicht herausgefallen ist, weil sie
mit ihrer linken Ferse fest auf einem Stuhl abgestützt
war. Einem Stuhl, der auch nur durch die Leichenstarre im
Gleichgewicht gehalten wurde, weil er mit einer
unterliegenden Matratze und Wolldecken erhöht worden
war. Das Stuhlarrangement sowie der in einem normalen
Winkel aufgesetzte Fuß widersprechen den primitivsten
kriminaltechnischen Kriterien für einen Sprung in den
Selbstmord. Die typischen Merkmale für einen
Strangulationstod durch Erhängen, wie die Verschiebung
von Halswirbeln oder, beim Fehlen eines Genickbruchs,
Blutungen in den Augenbindehäuten, konnten auch nicht
entdeckt werden. Dagegen gab es Quetschungen und
Blutergüsse an den Beinen und Hüften, die nicht vom
Stuhl herrühren konnten. Die Internationale
Untersuchungskommission, die sämtliche Unterlagen zu
Ulrikes Tod untersucht hat, legte den Schluß nahe, daß
sie tot war, als sie aufgehängt wurde, und daß die
Indizien eher auf Erwürgen oder Erdrosseln hätten
schließen lassen müssen.4 Der Strick, mit dem Ulrike
sich am Zellenfenster erhängt haben soll, bestand aus
einem Handtuchstreifen von etwa vier Zentimeter Breite.
Spätere Versuche ergaben, daß ein Strick aus diesem
Material und in dieser Breite bei jeder plötzlichen
Belastung sofort hätte reißen müssen. Im Bericht der
gerichtsmedizinischen Untersuchung war dieser Streifen 68
Zentimeter lang, mit einem zusätzlichen Doppelknoten
unter dem Kinn zu lang für eine glaubwürdige
Erhängung. In der darauffolgenden Obduktion wurde die
Länge des Streifens dann kurzerhand auf 51 Zentimeter
festgeschrieben. Weiter wurde dem Obduzenten Professor
Rauschke vom damaligen Generalbundesanwalt Buback ein
Aussageverbot gegenüber dem von der Familie bestellten
Nachobduzenten erteilt.
-
- Dazu ist zu wissen, daß Rauschke, der
sämtliche gerichtsmedizinischen Untersuchungen in
Stammheim geleitet hat, nach meiner Einschätzung immer
dann herangezogen wurde, wenn es etwas zu vertuschen gab.
Im Mai 1975 »übersah« er bei Siegfried Hausner die
schweren Schädelverletzungen durch Kolbenhiebe, die zu
dessen Tod geführt hatten. Im Oktober 1979 tauchte er
beim Diktator Mobutu in Zaire auf, wo er sich
offensichtlich mit der Obduktion von sieben Leichen beim
Verschleiern eines OTRAG-Raketenunfalls nützlich gemacht
hat.5
-
- Weder von Ulrike Meinhof noch von
Ingrid Schubert wurden Hautproben für einen Histamintest
genommen, mit dem hätte festgestellt werden können, ob
die Aufhängung vor oder nach dem Tod stattgefunden hat.
Toxikologische Tests wurden nur auf wenige Stoffe
beschränkt, wie eines der Gutachten feststellte: »Mit
den angewandten Methoden werden folgende Substanzgruppen
nicht erfaßt: anorganische Verbindungen, tierische und
pflanzliche Giftstoffe, die meisten Pflanzenschutzmittel
und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie viele als
Pharmaka nicht verwendete organische Verbindungen.«
-
- Wenn es in all dem »keinerlei
Anhaltspunkte« für Fremdeinwirkung gegeben haben soll,
so frage ich, was da für Selbstmord spricht.
-
- »Nicht Tod,
sondern Leben«
-
- Wichtiger ist mir aber, daß wir
Selbstmord als Entscheidung oder Mittel in unserem Kampf
immer abgelehnt haben. Eine »Diskussion über
Selbstmord« hat es in der Gruppe nicht gegeben, weil bei
uns Politik und persönliche Identität in eins gesetzt
waren, bestimmt an den politischen Zielen, in der
Gefangenschaft wie in der Illegalität. Im Knast ist das
nur noch schärfer: Da läßt du dich nicht so einfach
kleinkriegen, machst es dem Apparat so schwer wie nur
möglich. Aufstehen, weiterkämpfen, leben, Widerstand
die »Waffe Mensch«. Oder wie Gudrun schrieb:
»Wir können gar nicht damit aufhören, die
Verhältnisse vom Kopf auf die Füße zu stellen, haben
erst angefangen. Nicht Tod, sondern Leben.«6
-
- Von Seiten des Staates wurde seit den
Anfängen der RAF kein Geheimnis daraus gemacht, daß die
Bande aufgerollt und ihre Schlüsselfiguren ausgeschaltet
werden müßten.7 Da sollten ausgerechnet die, die für
uns am meisten Orientierung waren, sich selbst
umgebracht, die Gruppe ohne Kader gelassen, den Bullen
die Arbeit abgenommen haben? Die Konstruktionen und
Interpretationen, die es dazu inzwischen gibt, lassen
sich überhaupt in keine einzige politische Bestimmung
einpassen. Leute wie Ulrike und Andreas hätten es dem
Staatsschutz nie so leicht gemacht, sich selbst aus dem
Weg zu räumen. Ich kann mir Selbstmord auch nur als eine
individuelle Entscheidung vorstellen, nicht mehr weiter
zu können, als Aufgeben, als das Ende des Willens und
der Politik. Ich habe es in den schlimmsten Momenten
nicht versucht, nicht mal in Erwägung gezogen. Egal, ob
das eine als Mord inszenierte Strategie sein soll, ein
Akt der »Befreiung« oder eine Sache der Verzweiflung,
es wäre ein Zugeständnis gewesen, daß alles aus sei.
-
- Dazu gab es aber keinen Grund.
Abgesehen von der militärischen Niederlage in den
festgefahrenen Geiselnahmen, hat die Situation 1977
politisch noch für die RAF gewirkt. Alles sprach damals
für Kontinuität. Die Gefangenen waren intensiv
beschäftigt mit den Verfahren, mit den Texten, die
veröffentlicht werden sollten, und mit internationalen
Diskussionszusammenhängen, in denen sie auch ein Stück
Verantwortung hatten. Egal welche Perspektive eingenommen
wurde rauszukommen oder nicht unser Kampf
ging einfach weiter. Jeder und jede hatte dazu auch Lust.
Wir sahen uns in einem Prozeß, in dem der Kampf in der
Gefangenschaft eine sich noch potenzierende Wirkung
erzeugt hatte eine Wirkung, die kurz- oder
langfristig durch einen Selbstmord nur in Desorientierung
gekippt wäre.
-
- Die Vehemenz, mit der vom Staatsschutz
bis zur Bundesregierung jedem Zweifel am Selbstmord der
Gefangenen begegnet worden ist, hat vielen zu denken
gegeben. Deshalb wurden eiligst die abenteuerlichsten
Konstruktionen verbreitet, die die Herkunft der Waffen
nachträglich glaubhaft machen sollten: Sprengstoff in
der Unterhose, Waffen in Gerichtsakten durch die peniblen
Kontrollen des Wachpersonals geschleust. Verstecke in
zehn verschiedenen Zellen mit Schraubenziehern in
massivem Beton der Güteklasse »B600« ausgehöhlt. Eine
Waffe in einem mehrmals vorenthaltenen und kontrollierten
Plattenspieler, von der einen Zellenverlegung zur anderen
gewandert. Ein phantastisches Kommunikationssystem aus
Leitungen, Lötstellen, Lautsprechern, Mikrofonen und
Radios ...
-
- Entsprechend dürftig ist die
Beweisführung, für die der »Kronzeuge« Volker Speitel
und sein Gefolge aufgeführt wurden, um Waffentransporte
in den Stammheimer Trakt plausibel zu machen. Speitel,
der bei seiner Verhaftung nach eigenen Angaben
»wahnsinnige Angst« hatte, wurde mit Maßnahmen des
Jugendamts gegen seinen achtjährigen Sohn unter Druck
gesetzt. Seit den ersten Zeugenvernehmungen gegen uns
(Ruhland, Brockmann, Müller) wissen wir, wie
Belastungszeugen mit Formulierungen vom Staatsschutz
gefüttert wurden, Passagen auswendig zu lernen. In den
wenigen Prozessen, in denen sie auftauchen mußten,
wurden ihre Aussagegenehmigungen eingeschränkt. Sobald
sie vom vorgestanzten Schema abwichen (wie Peter-Jürgen
Boock, der davon lebt), widersprachen sie sich
gegenseitig und verhedderten sich in Interpretationen
»vom Hören-Sagen«.
-
- Ich habe sie sechs Monate lang erlebt,
die Leibesvisitationen, Rollkommandos und
Zellenverlegungen in Stammheim. Im Prozeß gegen die
Rechtsanwälte Arndt Müller und Armin Newerla, die des
teilweise »unwissentlichen« Waffentransports
beschuldigt wurden, hat es Aussagen von mehr als dreißig
Beamten gegeben, die diese Transporte in Zweifel zogen.
Und alle, die Irmgard Möller länger kennen, wissen,
daß sie nicht lügt. Ihre Erklärungen sind seit 30
Jahren in sich konsistent. Da gibt es keine
Widersprüche.
-
- Kein Frieden mit
den Verhältnissen
-
- Über den wahren Verlauf der
Stammheimer Todesnacht wissen wir bis jetzt nichts. Aus
Berichten der RAND-Corporation (einem neokonservativen
Thinktank aus den USA) und der CIA ist bekannt, daß die
RAF 1977 als eine der drei gefährlichsten Gruppen
eingeschätzt wurde, und daß die Nachrichtendienste sich
darin einig waren, das Problem der Guerilla mit der
Liquidierung ihrer »Symbolfiguren« lösen zu können.
Beamte des BND hatten freien Zugang zum Stammheimer
Trakt. Es gab einen direkten Zugang von außen in den
Trakt über ein abgesondertes, abgeschirmtes Treppenhaus.
Einiges, was wir uns so vorstellen können, trägt die
Handschrift des israelischen Auslandsgeheimdienstes
Mossad, dessen Abteilungschef Gideon Mahanaimi 1986
zugab, »befreundeten Diensten« mit dem »Töten von
Terroristenchefs« behilflich gewesen zu sein. Es ist
auch bekannt, daß der BND dem Mossad in verschiedenen
deutschen Gefängnissen Zugang zu palästinensischen
Gefangenen verschafft hat, daß vom Mossad in Afrika und
Lateinamerika ausgebildete Aufklärungsexperten Gefangene
umgebracht haben und daß der Mossad als der kleinste
Nachrichtendienst vergleichsweise die wenigsten
Verratsfälle verzeichnet.8
-
- Natürlich wissen wir nicht, wie die
»Amtshilfe« genau ausgesehen hat, wer im Apparat
tatsächlich davon gewußt oder wer davon nur Vermutungen
gehabt hat. Der Countdown zur Todesnacht konnte genau
verfolgt werden, als die psychologische Kriegführung
gegen die Stammheimer Gefangenen hochgezogen wurde
nach den ersten Befreiungsversuchen in Stockholm 1975 und
in Entebbe 1976. Aktionen der RAF würden »aus den
Zellen gesteuert«, die RAF hätte Angriffe auf
Kernkraftwerke und Kinderspielplätze geplant, der
»Spuk« sei nur »mit neuen Mitteln« zu beseitigen.
Gesetzliche und ungesetzliche Maßnahmen steigerten sich
in der Eskalation der letzten drei Monate: ein als
Provokation veranstalteter Überfall auf die
Gefangenengruppe in Stammheim, die Beschlagnahme der
Klageschrift an die Europäische
Menschenrechtskommission, die Verhaftung der
Rechtsanwälte und Komiteemitarbeiter, ein Bombenanschlag
auf die Stuttgarter Anwaltskanzlei. Bei jedem Geschehen
draußen wurden die Gefangenen wie Geiseln mit dem Entzug
von Kontakten und Nachrichten bestraft, bis zur
Zuspitzung in der »Kontaktsperre«, die ihnen den
letzten Rest von Schutz entzog. Bekanntlich hat in der
Todesnacht nicht einmal die Videoanlage im Flur des
Stammheimer Hochsicherheitstrakts funktioniert.
-
- Vor dreißig Jahren schrieb der
Pflasterstrand noch unverhüllt: »Wir schrecken zurück
vor der Mordthese, die wie auch immer im
Detail eine verdammt ernste Konsequenz hätte.«
und weiter: »Mord: das hieße, daß es in der BRD
zumindest gegenüber bestimmten Gruppen offenen
Faschismus gibt und das heißt, daß wir endgültig und
absolut nicht so weiterleben können wie bisher.«9 Heute
wird kaum noch etwas hinterfragt, wenn staatstragende
»Sperrmüllproduzenten« (wie Peter Chotjewitz sie
nennt) oder welche aus unseren früheren Zusammenhängen
sich mit dem Kronzeugengelaber um »gesellschaftliche
Anerkennung« bemühen. Für sie ist »Mord oder
Selbstmord« tatsächlich zur »Glaubensfrage« geworden,
weil ihr Bezug zur Geschichte der Frieden mit den
bestehenden Verhältnissen geworden ist. Den Widerspruch
zum Selbstmord versuchen sie noch mal mit dem
wahnwitzigen Konstrukt einer behördlichen
Komplizenschaft zu lösen beim Selbstmord,
versteht sich. Im großen Konzert sollen damit wieder
rechtzeitig zum soundsovielsten Jahrestag gleich aus
allem, was von den Gefangenen bekannt ist, »linke
Legenden« gemacht werden, aus Lügen »Reue«, und aus
denen, die weiterhin zu ihrer Geschichte stehen,
»Hardliner«.
-
- Anscheinend sollen damit auch die
Stammheimer Gefangenen ein zweites Mal umgebracht werden,
denn der »zweite Tod« im biblischen Sinne ist ja die
endgültige Abweisung der Verdammten in die Hölle, weil
sie sich geweigert haben, Reue zu zeigen. Für Dante war
er der ehrenwerteste.
-
- Fakt bleibt, daß das letzte Wort zu
unserer Geschichte noch nicht gesprochen ist. Auch wenn
so manche das nicht wahrhaben wollen.
-
Fußnoten
- 1 Karl-Heinz Weidenhammer, Selbstmord oder
Mord? Todesermittlungsverfahren Baader, Ensslin Raspe,
Neuer Malik Verlag, Kiel 1988
-
- 2 Kriminaloberkommissar Günter Textor in
der Frankfurter Rundschau, 27.10.1977 und 14.12.1977
-
- 3 Vgl. Oliver Tolmein, »RAF Das
war für uns Befreiung«; Ein Gespräch mit Irmgard
Möller über bewaffneten Kampf, Knast und die Linke,
Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2002
-
- 4 Vgl. Bericht der Internationalen
Untersuchungskommission. Der Tod Ulrike Meinhofs,
Reprint, Unrast Verlag, Münster 2007
-
- 5 Informationsdienst zur Verbreitung von
unterbliebenen Nachrichten, 7.11.1979. Die deutsche Firma
Orbitaltransport und Raketen AG erprobte
Raketenantriebssysteme
-
- 6 Eine Sammlung aller RAF-Dokumente
befindet sich im Internationalen Institut für Soziale
Geschichte in Amsterdam. Die Sammlung wird demnächst
auch digital zur Verfügung stehen. Die Website befindet
sich derzeit in Bearbeitung: labourhistory.net/raf
-
- 7 Vgl. Reinhard Rauball, Die
Baader-Meinhof Gruppe, Verlag Walter De Gruyter, Berlin
1973
-
- 8 Vgl. Le Soir, 13.1.1986, und Der
Spiegel, 29.10.1979
- 9 Pflasterstrand, Dezember 1977
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