- "Waffenstillstand" eingegangen ist um
Kräfte zu sammeln, um bei der nächsten
Gelegenheit zu versuchen ein besseres Ergebnis zu
erreichen.
-
- Aber die Überlegung, bei organisatorisch
besserer und aktiverer Arbeit der Betriebsräte,
Maßnahmen und Angriffe des Unternehmens
aufhalten zu können, steht auf wackligen Beinen.
Die Unternehmer sind bei Strafe des Unterganges
gezwungen, ohne Rücksicht auf das Wohlergehen
des einzelnen Arbeiters Rationalisierungen
durchzuführen. Ihr Spielraum, innerhalb dessen
es ihnen möglich ist noch Zugeständnisse zu
machen, wird geringer. Schnell ist die
Betriebsratsarbeit dadurch blockiert, daß man
sich mit allen möglichen Stellungnahmen und
Maßnahmen des Unternehmens auseinandersetzen
muß und schließlich bei Entlassungen nur noch
die Rolle des Prellbocks übernimmt, der nach
Sozialkriterien "auswählen"darf und
auf sich den Haß der Betroffenen lädt. Hier
liegt auch ein wesentlicher Grund, warum und in
wie weit der Betriebsrat für den Unternehmer so
wichtig wird. Er ist Autorität und Puffer
gegenüber der Belegschaft und kann die
"notwendigen" Schritte des Abbaus ihr
gegenüber besser vertreten. Hier stellt sich die
Frage: Wer nutzt wem? Die Geschäftsleitung den
Betriebsrat -zur Durchsetzung ihrer Interessen
oder die Kollegenschaft als organisierendes
Element bei der Abwehr des Unternehmerangriffes?
-
- Nur Betriebsratsposten zu besetzen ist kein
Maßstab für Arbeiterpolitik und schafft keine
Basis. Entscheidend ist, wie sie ihre Tätigkeit
langfristig einrichten, ob sie dazu dient,
die Einsicht der Kollegen in gesellschaftliche
Entwicklungen zu fördern und erste Ansätze der
eigenen Aktivität der Kollegen zu schützen
- und zu verbreitern. Die gemeinsame Aussprache
über die vor den Arbeitern und Angestellten
liegenden Problemen, die Vorbereitung kollektiven
Denkens und Handelns als Voraussetzung zur
gemeinsamen Abwehr der Unternehmerangriffe ist
wichtigste Aufgabe. Dabei wandeln aktive
Betriebsräte auf einem schmalen Grat; allein
können sie Schritte des Unternehmers nicht
durchkreuzen; versuchen sie, die Kollegen
einzubeziehen, stellen sie oft fest, daß diese
nur bedingt bereit sind mitzuziehen. Die
fortgeschrittensten Kollegen geraten in die
Gefahr, sich zu isolieren. Um diese Gefahr zu
vermeiden, ist eine möglichst intensive
Wechselbeziehung zwischen Belegschaft und
Betriebsrat herzustellen.
-
- Auf Wahlerfolgen, die in erster Linie auf
Unzufriedenheit großer Teile der Belegschaft
zurückzuführen sind, darf nicht eine
"bessere" Stellvertreterpolitik folgen.
Die Kollegenschaft will den alten Wein nicht aus
neuen Schläuchen trinken. Konsequente
Interessensvertretung muß heute heißen, der
Belegschaft klarzumachen und einzuprägen, daß
die Betriebsräte nur Vollzugsorgane des Willens
der Kollegenschafts sein sollten, und daß dieser
Wille die unbedingte Bereitschaft beinhalten
muß, für ihre eigenen Interessen und die der
gesamten Arbeiterklasse in den Kampf einzutreten.
Das heißt heute den Kampf um die Hirne und
Herzen der Arbeiterschaft aufzunehmen, in ihnen
die Herausbildung von Klassenbewußtsein zu
fördern, den Zusammenschluß der
fortgeschrittensten Kollegen und Kolleginnen zu
bewerkstelligen und die Mehrheit für eine
revolutionäre, klassenkämpferische und
arbeiterdemokratische Betriebs- und
Gesellschaftspolitik zu gewinnen.
-
- BETRIEBSRÄTE UND MITBESTIMMUNG
-
- Eine zentrale Frage, über die sich alle
Betriebsräte Rechenschaft ablegen sollten, ist
ihr Verhältnis zur innerbetrieblichen
Mitbestimmung, deren Träger sie nach den
Vorstellungen der Gewerkschaften und des
Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) sein sollten.
Die, nach dem ArbVG geregelte Mitbestimmung ist
eines der entscheidenden Hindernisse für die
Betriebsräte unter der Kollegenschaft die
Herausbildung von Klassenbewußtsein zu fördern.
Das ArbVG schreibt die Stellvertreterpolitik
gesetzlich vor, und verpflichtet die
"Stellvertreter der Belegschaft", die
Betriebsräte, stets auf das Wohl des Betriebes -
gemeint sind die Profite - als oberstes Gebot
ihres HandeIns Rücksicht zu nehmen. Es errichtet
weiters zwischen der Belegschaft und deren
Betriebsräten durch die Schweigepflicht und die
Friedenspflicht ein schier unüberbrückbares
Hindernis.
-
- Betriebsräte werden in die Aufsichtsräte der
Unternehmen geschickt, um dort umfassender in die
Mitverantwortung genommen werden und besser
korrumpiert werden zu können. Die Weichen der
Betriebspolitik werden nicht in den
Aufsichtsräten gestellt, sondern in den
Konzernvorständen in Verbindung mit den
Hauptaktionären und Banken. Durch den
unmittelbaren Kontakt der Hauptaktionäre mit den
Unternehmervorständen, ist es bei der
Unternehmensstruktur ohnehin ein leichtes,
unbequeme Aufsichtsräte zu übergehen.
Allenfalls wahrt man im Aufsichtsrat den Banken
gegenüber den Anschein von Kompetenz. Doch auch
das läßt sich unter der Herrschaft des
Finanzkapitals leicht anders gestalten. Die
Erkenntnis über
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