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Vom 5.-10.Oktober
1987 tagte in Wien der 11. Bundeskongreß des ÖGB unter dem
Motto "Arbeit, Bildung, Freizeit - Die Chance
nützen!". Auf diesem Kongress legten 710 Delegierte, davon
368 mit Stimmrecht, die gewerkschaftspolitische Linie für die
kommenden vier Jahre fest. Die Chance, die bisherige Praxis und
Theorie des ÖGB kritisch anhand der Erfahrungen der letzten
Jahre zu überprüfen, wurde nicht genutzt. Trotz so mancher
kritischen Stimme blieb der 11.Bundeskongreß des ÖGB nichts
anderes als eine 'apparatmäßig' aufgezogene Veranstaltung, die
"um der formalen Demokratie willen' stattfinden muß, um die
'Realpolitik' der Führung periodisch zu fechtfertigen. Die
verhängnisvolle Politik der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft
wird weiterhin bedenkenlos die Richtlinie für das Handeln der
Gewerkschaften abgeben. Die Chance, die Gewerkschaften wieder zu
'Kampforganisationen der Arbeitnehmer" zu machen, wurde
nicht genutzt. Von der überwältigenden Mehrheit der Delegierten
war dies aber ohnehin nicht die Absicht!
Die Gewerkschaften
aber wieder zur 'Kampforganisation der Arbeitnehmer' zu machen
wird immer mehr zum Interesse der Masse der
Gewerkschaftsmitgliedschaft. Kaum vierzehn Tage nach dem
11.ÖGB-Kongreß beschloss die ÖIAG die Zerschlagung der
Verstaatlichten, womit die Existenzgrundlage tausender
Beschäftigter brutal vernichtet wird, Sozialleistungen
beseitigt, Löhne gekürzt und weitgehende Privatisierungen
vorbereitet werden. Nur einen Tag nach diesem ÖIAG-Beschluß
wurde bekannt, daß ab sofort in der VEW in Ternitz 650 Arbeiter
und Angestellte gekündigt Herden, und bei der Elin sollen im
kommenden Jahr 700 Beschäftigte in Weiz, 500 in der Fabrik
Brünnerstraße abgebaut werden. Auch in der Verwaltung in
Penzing soll es zu Reduktionen kommen. Insgesamt sollen in der
ÖIAG 25.000 Beschäftigte abgebaut werden.
Am 30.10.beschieß
der Betriebsrat in Oonawitz einen freiwilligen Lohnverzicht. Die
Lohnerhöhungen der Arbeiter solle sich auf ein Prozent
beschränken und der restliche Anteil der vereinbarten
Ist-Lohn-Erhöhung von 1,75% wird in die sogenannte Stahlstiftung
eingebracht Herden. Die Stahlstiftung besteht hauptsächlich in
Betreuungsangeboten bei Arbeitssuche und Umschulung, kostet aber
den Zugriff auf die Abfertigung, welche gesperrt wird, damit die
Stiftung die Zinsen kassieren kann. Di« Stahlstiftung kann
bestenfalls 1500 Kolleginnen und Kollegen versorgen. Doch der
Lohnverzicht rettet Donawitz nicht. Anfang November wurde der
Hochofen Nummer vier "niedergeblasen", also
stillgelegt. Es ist dies der erste Schritt zu einem Ministahlwerk
Donawitz, denn die Stillegung des Hochofens richtet sich gegen
das Fundament des Betriebes. Und ein paar Tage danach wurde es
auch klar, denn der VOEST-Alpine Vorstand be-
schloß die
Ausgliederung des Standortes Donawitz. Was konkret als nächstes
folgen wird ist noch unklar, aber viele Möglichkeiten gibt es
jetzt nicht Mehr. Einerseits könnte ein ausländisches
Unternehmen, etwa Klöckner, das vom KVA-Verfahren, welches
bessere Ergebnisse als erwartet aufweist, Mitprofitieren will,
hereingenommen werden. Andererseits könnte eine Stillegung oder
eine Weiterführung als Ministahlwerk mit wenig Beschäftigten
folgen. Die Antwort der Betriebsräte und der Gewerkschaften MBE
und GPA auf diesen massiven Angriff ist mehr als beschämend. So
sagte der SP-Betriebsratsvorsitzende Fauland die schon lange für
den 17.11. geplante Betriebsversammlung ab, und die Gewerkschaft
Metall-Bergbau-Energie protestierte nur gegen die Vorgangsweise
des Vorstandes, nicht aber gegen die Ausgliederung von Donawitz
selbst.
Anfang November
wurde auch versucht die Arbeiter des Walzwerkes der VOEST in
Judenburg zu erpressen. In einer Betriebsversammlung wurde
mitgeteilt, die Existenz des Betriebes hänge davon ab, ob die
Löhne um 2% gekürzt und obendrein durch die
"Stahlstiftung" belastet werden. Als Draufgabe sollen
in den nächsten zwei Jahren 120 Beschäftigte abgebaut werden.
Die Judenburger Arbeiter sind jedoch nicht bereit das
Lohnkürzungskonzept zu akzeptieren. Auch im Bergbau kommt es zu
Massiven Angriffen auf die Kumpels. So erklärte Bogdandy
wörtlich: "Wenn der Dollar auf zehn Schilling sinkt, wird
es schwierig. Dann müßte der Erzberg geschlossen oder eine
öffentliche Bergbauunterstützung gewährt werden." Der
Abbau von 390 Beschäftigten an Erzberg würde dann nicht
ausreichen. Bergbau Bleiberg will die Direktion wiederum
eine Änderung der Schichteinteilung durchführen. Die Direktion
will in der Grube eine 9-tundenschicht einführen, da der
derzeitige Dreischichtbetrieb zuviel Leerzeiten beinhalte. Diese
Leerzeiten, die vor allem beim Schichtwechsel auftreten, sollen
durch den Übergang auf zwei 9-Stundenschichten reduziert werden.
Der Zentralbetriebsratsvorsitzende Rauter stimmte den Forderungen
der Werksleitung zu, und am 7.11. fand im Bergbau Bleiberg eine
Betriebsversammlung dazu statt. Die Entscheidung über die
Einführung des 9-Stundenschichtmodells wurde vertagt, weil mehr
als die Hälfte der Stimmberechtigten nicht anwesend waren. Was
aber bereits Tatsache ist, ist die Reduzierung des
Beschäftigtenstandes in der Grube von derzeit 237 auf etwa 115
Arbeiter.
Die Ausdehnung der
Arbeitszeit wurde auch in Ferlach probiert, wo die Werksleitung
der VOEST den Arbeitern in der Werkzeugfabrik eine 48-tundenwoche
verordnen wollte. Diese Forderung der Werksleitung wurde jedoch
entschieden abgelehnt.
Die Stölzle Werke
in Nagelberg und in den beiden Wiener Geschäften mit derzeit
insgesamt 430 Arbeitern und Angestellten sind ebenfalls Anfang
November in Konkurs gegangen und haben 'vorsorglich' für alle
Beschäftigten über das Frühwarnsystem die Kündigungen
angemeldet. Stölzle ist ein Fall, den sich alle Arbeiter und
Angestellte in den ÖIAG-Betrieben genau anschauen sollten. Im
Geschäftsjahr 1985 brachte der Betrieb noch gute Ergebnisse.
Manfred Swarovski, ein Verwandter aus dem Familienunternehmen
Swarovski in Wattens in Tirol, hat im Sommer 87, rückwirkend mit
1.Jänner 1986, von der CA um angeblich 70 Millionen Schilling
den Nagelberger Betrieb einschließlich der beiden Geschäfte,
von denen ein Maus alleine gut 30 Millionen Schilling gut ist, in
Wien abgekauft. Der Zweck dieser Aktion war lediglich, daß
Swarovski einen Konkurrenten ausschalten wollte, nachdem vorher
noch das Know-how entlockt wurde. Stölzle beweist eindringlich,
wohin die Zerschlagung mit darauf folgender Privatisierung führt
- zur Konzentration, die aber unerbittlich verbunden ist mit
Betriebsstillegungen und Massenentlassungen.
Der ÖGB hat
bereits vor dem ll.Bundeskrongreß diese Entwicklung mitgetragen,
und er betonte mit Vehemenz, daß er auch nach dem ll.Kongreß
beabsichtige 'eine tiefgreifende Reorganisation' der
ÖIAG-Betriebe 'zu leistungsstarken, den Anforderungen des
internationalen Wettbewerbes gewachsenen Einheiten", zu
unterstutzen. "Die wesentlichen Schritte dahin: Die
nationale Großindustrie hat sich grundsätzlich an
betriebswirtschaftlichen Zielen zu orientieren. Prinzipiell soll
sie künftig beschäftigungs- und regionalpolitische
Zusatzaufgaben übernehmen - aber nur, soweit dies nicht die
Substanz der Unternehmen unterhöhlt. (...) Zur Verbesserung der
Produktions- und Verfahrensstruktur sollte die Zusammenarbeit mit
privaten österreichischen Unternehmen verstärkt werden. (...)
Trotz einzelner Rückschläge sind die Bemühungen, im Bereich
der Hochtechnologie Kooperationen mit fahrenden ausländischen
Unternehmen einzugehen, fortzusetzen. Dabei sind sowohl
gemeinsame Betriebsansiedlungen in Österreich als auch eine
gemeinsame Bearbeitung von Auslandsmärkten zu erwägen.
(...)" (aus der Diskussionsgrundlage des Arbeitskreises
'Wirtschaftspolitik'. "Es war die Aufgabe der vom
ÖGB-Bun-desvorstand eingesetzten Arbeitskreise, spezielle
Problemkataloge zu erarbeiten und Lösungsmöglichkeiten
anzubieten.")
Der ÖGB
unterstutzt folglich auch die Pläne der ÖIAG und der Großen
Koalition. Die überwältigende Mehrzahl der ÖIAG-Beschäftigten
hat bei dieser Politik des Österreichischen Gewerkschaftsbundes
tatsächlich keine Chance!
Doch Widerstand
regt sich, und die Beschäftigten der Elin nehmen dabei eine
hervorragende Stellung ein. Bereits am 2.11.1987 legten hunderte
Arbeiterinnen und Arbeiter im Elin-Werk Brünnerstraße in
Wien-Floridsdorf spontan die Arbeit nieder, um gegen die
Vernichtung von mehr als 1000 Arbeitsplätze zu protestieren. Sie
verlangten sofortige Kampfmaßnahmen und in einer Resolution des
Zentralbetriebsrates hieß es, daß die Belastbarkeit der
Belegschaft derart angespannt ist, "daß mit härtesten
Protestaktionen zu rechnen ist." Den murrenden Arbeiterinnen
und Arbeitern wurde auf einer Betriebsversammlung an 4.11.
versprochen, daß ja eh keine weiteren Kündigungen geplant
seien, und die Motorenproduktion in Wien bleiben solle. Darauf
sah die Belegschaft von sofortigen Protestaktionen ab, und der
Vorschlag, mit den vor den Werkstor wartenden Studenten, für die
Erhaltung der Arbeitsplätze zu demonstrieren, fand nur die
Unterstützung von ca. 20 Beschäftigten. Am 13.11.1987 tagte nun
der Elin-Aufsichtsrat in Wien-Penzing, wo der Sitz der Verwaltung
ist. Mit rund einem Dutzend Autobusse fuhren hunderte
Arbeiterinnen und Arbeiter von Floridsdorf nach Penzing und
vereinigten sich dort mit den Beschäftigten der Zentrale zu
einer großen Kundgebung. Trotz dieser Demonstration wurde die
Verlagerung der Elin-Motorenproduktion von Wien nach Weiz vom Aufsichtsrat
am späten Nachmittag bestätigt. Der Belegschaft wurde noch am
Vormittag bei ihrer Demonstration versichert, daß dies nicht auf
der Tagesordnung stehe. Ein weiterer Beschluß zeigt, wie ernst
es dem Aufsichtsrat mit seinen Plänen ist, denn durch
Umorganisation soll bis Ende der achtziger Jahre die
"Börsenfähigkeit" erreicht werden.
Der Aufsichtsrat
will der Elin-Belegschaft keine Chance lassen. Die
sozialpartnerschaftlich eingestellte Gewerkschaftsführung und
die kooperationsbereiten Betriebsräte leisten ihm dabei
kräftige Schützenhilfe, indem sie ebenfalls behaupten, daß es in
wesentlichen keinen Ausweg gäbe. Die Elin-Belegschaft wird
dabei betrogen und belogen. Es gibt einen Ausweg und sie haben
eine Chance - nämlich den Kampf. Der vier-verschmähte und
geächtete Klassenkampf, demokratisch organisiert und
revolutionär geführt, ist alleine in der Lage die Interessen
der Elin-Belegschaft und die aller anderen von der
kapitalistischen Krise betroffenen Belegschaften zu
verwirklichen. Die Elin-Belegschaft beginnt zögernd den Weg des
Klassenkampfes zu beschreiten. Sie gibt sich dadurch selbst eine
Chance. Sie nützen kann sie sie nur, wenn sie geschlossen den
Kampf verschärft und auszudehnen versucht auf möglichst viele
krisenbetroffene Betriebe.
Darin liegt auch
die Chance, die Gewerkschaften tatsächlich wieder zu
Kampforganisationen der Arbeiterklasse zu Rachen. Im folgenden
Text, der von der Gewerkschaftszelle der IKL vorbereitet und von
der 9.Konferenz der IKL, Mitte Oktober 1987, angenommen wurde,
wird versucht eine Grundlage für zukünftige Thesen für die
Arbeit innerhalb der Gewerkschaften zu schaffen.
Wer Anregungen,
Beschwerden oder Richtigstellungen hat, oder wer mit uns Kontakt
aufnehmen oder mit uns zusammenarbeiten will, die oder der soll
sich bitte an folgende Kontaktadresse wenden:
(...) labournetaustria@utanet.at
Der Weg der Gewerkschaft.
VORBEMERKUNG
Anfang Juli 1987
erschütterte ein gewaltiger Massenstreik Südkorea. Neben
höheren Löhnen forderten die streikenden Arbeiter und
Arbeiterinnen die Zulassung und Anerkennung von unabhängigen
Gewerkschaften. Zur selben Zeit erlebten wir in Südafrika den
größten Streik in der Geschichte des Landes. Organisator und
Träger dieses Ausstandes waren die, vom Apartheid-Regime,
unabhängigen Gewerkschaften. 340.000 Bergarbeiter sind dem Ruf
ihrer Gewerkschaft, der NUM gefolgt. Die Lebensmittelarbeiter und
Postbediensteten schlossen sich den Streik an und übernahmen die
Forderungen der Bergarbeiter. Schließlich rief am 19.8.1987 das
"Arbeiter-Nationalkommando von Chile" (CNT) vor
zehntausenden von Demonstranten zu eine» Generalstreik am
7.Oktober auf. Mit diesem Streik gegen das Militärregime von
General Augusto Pinochet solle "der Kampf zur
Miederherstellung der Demokratie fortgesetzt werden",
erklärte der CNT-Führer Manuel Bustos.
In vielen anderen
Ländern erlebten bzw. erleben wir eine stürmische Entwicklung
der Gewerkschaftsbewegung. Von Polen über Brasilien und El
Salvador bis zu den Philippinen organisieren sich die
werktätigen Massen in wirtschaftlichen Organisationen, die zu
Brennpunkten des jeweiligen nationalen Klassenkampfes wurden.
Zeitgerafft machten sie die Entwicklung durch, die in den
klassischen kapitalistischen Ländern des europäischen
Kontinents zur Herausbildung von Gewerkschaften führte. Aufgrund
der wirtschaftlichen und politischen Situation in den Ländern
mit relativ junger Gewerkschaftsbewegung nahm bis heute die
Fehlentwicklung der Gewerkschaften nicht dasselbe Ausmaß an wie
in Europa und den USA. Der Integration der
Gewerkschaftsorganisationen in den bürgerlichen Staat sind z.B.
in Südafrika, Südkorea und Chile gewaltige Hindernisse im Wege.
Die wirtschaftliche Krise und die politischen Regimes zwingen den
Gewerkschaften dort, mit oder gegen ihren Willen, den politischen
Massenstreik auf, dessen revolutionäre Dynamik bereits heute
schon zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führt.
Doch die
Gewerkschaften sind aus sich heraus nicht in der Lage, diese mit
jedem politischen Massenstreik aufs neue gestellte Machtfrage
positiv zu beantworten. Nur wenn die Gewerkschaften unter der
Führung von geschulten Marxisten und Marxistinnen stehen, die
sie bewußt in die richtige Bahn lenken, können sie die
Widersprüche des Kapitalismus, mit denen sie selbst behaftet
sind, überwinden. Die Wirtschaftliche Befreiungsbewegung der
Arbeiterklasse muß Hand in Hand mit deren politischer
Befreiungsbewegung gehen. Es gibt nicht zwei Bewegungen des
kämpfenden Proletariats. Es gibt nur einen Klassenkampf und in
diesen Kampf hat die Partei die Führung, denn mit dem Zuspitzen
der kapitalistischen Widersprüche wird die politische Machtfrage
immer mehr zur Voraussetzung der wirtschaftlichen Vertretung der
Arbeiterklasse. Diese Erfahrung nacht Schritt für Schritt die in
den Gewerkschaften organisierte Arbeiterschaft.
Die Gewerkschaften
sind das eigentliche Sammelbecken für die große Nasse der
Arbeiterschaft und damit sind sie auch schon der erste Schritt
auf den Wege der Konstituierung der Klasse. Im gewerkschaftlichen
Zusammenschluß drückt sich das Bewußtsein des NICHTSO-SEINS
wie die Kapitalisten aus, er organisiert die Arbeiterklasse als "eine
Klasse gegenüber dem Kapital" (Marx). Die
Gewerkschaften sind so eine Schule des Zusammenschlusses, der
Solidarität, des Wirtschaftens und Verwaltens; sie sind eine Schule
des Sozialismus, und ihre historische Aufgabe ist die
Konstituierung der "Klasse für sich selbst" (Marx).
Dies wird zusehends möglich, wenn die Arbeiterklasse die
Unmöglichkeit einer endgültigen und allgemeinen Besserstellung
erkannt hat und die Überwindung des Kapitalismus als ihre
Aufgabe erfaßt hat. Dann kann das negierende NICHTSO-SEIN
ersetzt werden durch ein positives ANDERS-SEIN.
Auch bei uns in
Österreich stellen die Gewerkschaften ein gewaltiges Bollwerk
der Arbeiterklasse dar. Es ist die gegenwärtige
Gewerkschaftsführung, die ihren Frieden mit dem Kapital
geschlossen hat und die Teil des bürgerlichen Staates geworden
ist, aber bemüht, die Unabhängigkeit der Arbeiterklasse vom
Kapital und dessen Staat mit allen Mitteln zu verhindern. Der
Prozeß der Konstituierung der Arbeiterklasse zur "Klasse
für sich selbst" vollzieht sich daher in zähem Ringen
mit den schädlichen Einfluß der Gewerkschaftsführung und
-bürokratie. So erleben wir gegenwärtig ein Schauspiel, in dem
die Gewerkschaftsführung Schritt für Schritt vor der Offensive
des Kapitals zurückweicht und sie gleichzeitig versucht, die
Arbeiterklasse am aktiven Widerstand gegen die kapitalistische
Rationalisierung zu hindern. Die Gewerkschaftsbürokratie tritt
den Mitgliedermassen als Helfershelfer der Kapitalisten in den
Reihen der Arbeiterklasse gegenüber. Die gewaltige Bastion der
österreichischen Arbeiterklasse, die Gewerkschaft, ist von der
Offensive des Kapitals und vom zersetzenden Einfluß der
Bürokratie bedroht. Die Gewerkschaften zu retten, indem wir
versuchen sie zu revolutionieren, ist daher eine der dringendsten
Aufgaben in Kampf gegen die Offensive des Kapitals.
DIE NOTWENDIGKEIT EINER
LOHNTHEORIE
Die Gewerkschaften
sind die 'Preisfechter' der Arbeiterklasse. Jede
Gewerkschaftspolitik ist daher ursprünglich Lohnpolitik. Es ist
daher von außerordentlicher Bedeutung für die Gewerkschaften,
den Mechanismus der Gesellschaft, in der sie den wirtschaftlichen
und sozialen Schutz des Arbeiterlebens erkämpfen will, zu
untersuchen und zu erkennen. Die Bedingungen, die die
Gewerkschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vorfinden, sind
die Bedingungen der kapitalistischen Wirtschaft selbst. Diese
Bedingungen sind nach Zeit und Umständen sehr verschieden, denn
die kapitalistische Wirtschaft ist nichts Stetiges. Bild und Form
sind in ständiger Veränderung begriffen. Um diese Veränderung
analysieren zu können, ist es notwendig, zu den Wurzeln der
kapitalistischen Ausbeutung zurückzukehren, zum Kampf von
Lohnarbeit und Kapital um das Produkt der Arbeit. Jede
Gewerkschaftstheorie muß daher ausgehen von einer Lohntheorie,
und der ÖGB verfügt selbstredend über eine solche. Lassen wir
kurz Anton Benya zu Wort kommen, der in "Gewerkschaften in
der Welt von heute" auf Seite 9 folgendes schreibt:
"Die Gewerkschaften betrachten sich als Mitträger, als Teil
der Volkswirtschaft. Sie betrachten diese Volkswirtschaft als
Boden für ihr Wirken. Sie wissen, daß der Wohlstand des Volkes
auf dem Gesamtertrag der wirtschaftlichen Tätigkeit
beruht." Die Voraussetzungen für Lohnzuwachs sind damit
gekoppelt an die Steigerung des Wirtschaftswachstums. Fritz
Klenner formuliert das unmißverständlich: "Die Lohnpolitik
hat zu berücksichtigen, daß de stetige Hebung der Lebenshaltung
von einer kontinuierlichen Wachstumsrate abhängig ist. Die
Gewerkschaften sind daher existentiell am Wachstum der Wirtschaft
interessiert. Ihre Lohnpolitik muß sich nach der Zusatzrate
orientieren und hat Investitionen als Zukunftsvorsorge
einzukalkulieren. Die wirtschaftliche Mitbestimmung der
Gewerkschaften ist notwendig, denn nur dann werden sie die der
Wirtschaftsexpansion dienenden Maßnahmen fördern." ('Die
österreichischen Gewerkschaften', Seite 190) Die ÖGB-Führung
hat damit eine einfache, nichtsdestotrotz aber falsche
Lohnformel, nämlich: Wirtschaftswachstum minus Zukunftsvorsorge
ergibt den Prozentsatz der Lohnerhöhungen. Sie ist damit
glücklich bei der klassischen Nationalökonomie angelangt, die
ja behauptete, daß der Lohn der Preis der Arbeit ist.
Damit kann die
ÖGB-Führung gleich zwei Fliegen auf einen Schlag treffen.
Einerseits dient der Ausdruck "Preis oder Wert der
Arbeit" lediglich dazu, die wahren Gesetze der
kapitalistischen Wirtschaft und damit die kapitalistische
Ausbeutung zu verschleiern. Denn wenn ein "Wert der
Arbeit" wirklich existierte und wenn dieser Wert dem im
Arbeitslohn bezahlten Preis der Arbeit zugrunde läge, so wäre
damit die Existenz des Kapitals, das heißt des wesentlichsten
Bestandteils der heutigen kapitalistischen Wirtschaftsform,
unmöglich gemacht. Und andererseits kann die
Gewerkschaftsführung das "Weston'sche" Argument
übernehmen, welches besagt, daß Streiks für Lohnerhöhungen
überflüssig und sogar schädlich sind, denn sie
verteuern nur die Waren und nehmen daher dem Arbeiter als Konsumenten,
was sie ihm als Produzenten gegeben haben. So ist es denn kein
Wunder, daß Österreich trotz hohem gewerkschaftlichen
Organisationsgrad mit 0,05 jährlichen Streikminuten pro
Arbeitskraft für das Jahr 1986 am Ende der Stufenleiter der
Streikstatistik steht. Mit ihrer Lohntheorie legitimiert die
derzeitige Gewerkschaftsführung ihre Politik der
Klassenzusammenarbeit, ungeachtet der Tatsache, daß ihre
zweifelhafte Theorie aber schon gar nichts mit der
kapitalistischen Realität gemein hat. Sie verkauft den Schein
des gerechten Tausches für die Wirklichkeit!
Zu ganz anderen
Erkenntnissen führt uns die Marx'sche Analyse. De« Arbeiter
wird nämlich in seinem Lohn keineswegs 'die Arbeit' bezahlt,
sondern die Arbeitskraft, die in der Persönlichkeit des
Arbeiters existiert und als losgelöst von ihrem Träger nicht
gedacht werden kann. Im Kapitalismus ist die Arbeitskraft eine
Ware, deren Wert gemessen wird durch die zu ihrer Produktion
gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit. Demgemäß bestimmt
sich der Wert der Arbeitskraft durch die Arbeitszeit, die zu
ihrer Erhaltung und Reproduktion notwendig ist. Dieser Wert wird
dem Arbeiter durch den Lohn vergütet. Marx zerlegt nun den Wert
der Arbeitskraft in zwei verschiedene Bestandteile, wovon der
eine physisch bestimmt ist, - durch diejenige Summe der
Lebensmittel, die zur einfachsten Existenz und Fortpflanzung
unentbehrlich sind - der andere dagegen
historisch-gesellschaftlich. Damit sind jene 'Lebensmittel'
gemeint, die den Umfang der sogenannten notwendigen Bedürfnisse
befriedigen, der wiederum abhängig ist von den natürlichen
Bedürfnissen eines Landes, von der Kulturstufe eines Volkes, von
den Lebensgewohnheiten der Arbeiterklasse und von dem
tatsächlichen Gewicht, das ihr im Kampf gegen die Kapitalisten
zukommt. Dieses sogenannte historisch-moralische Element
unterscheidet sich daher von Land zu Land und von Epoche zu
Epoche.
Es ist nun eine
Voraussetzung der kapitalistischen Produktion, daß der Lohn
stets kleiner bleibt als der Wert der vom Arbeiter erzeugten
Produkte, daß der Arbeiter mehr Wert schafft als er im Lohn
vergütet bekommt. Diesen Hehrwert eignet sich der Besitzer der
Produktionsmittel, der Kapitalist an, der dieses 'Recht' durch
den Kauf der Ware Arbeitskraft erworben hat. Die Produktion
dieses Mehrwertes ist "der unmittelbare Zweck und das
bestimmende Motiv der kapitalistischen Produktion" (Marx,
Kapital III, S.225), und nur unter der Bedingung, daß er
Mehrwert realisiert, führt der Kapitalist seine Produktion fort.
Daraus ergibt sich, daß der Wert (W) einer Ware sich, abgesehen
vom Gegenwert für das in der Produktion verbrauchte konstante
Kapital (c) - Maschinen, Rohmaterial, Werkzeuge usw. - aus
verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt: dem Gegenwert für die
verbrauchte Arbeitskraft, oder dem variablen Kapital (v) und dem
Mehrwert, der unbezahlten Arbeitszeit (m).
c plus v plus m
Wenn nun der Preis
der Arbeitskraft durch Lohnerhöhungen steigt, so bedeutet dies
nicht, daß die Produktionspreise sich ebenfalls erhöhen. Es
bedeutet lediglich, daß der Anteil der unbezahlten Arbeitszeit,
also der Mehrwert verringert wird. Die Tatsache, daß durch eine
allgemeine Lohnerhöhung die für die Produktion der Waren
gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit nicht verändert wird,
erlaubt es nicht, daß das gesellschaftliche Preisniveau durch
Erhöhungen verändert wird. Es kann durch eine allgemeine
Lohnerhöhung lediglich zu Preisverschiebungen unter den
Einzelkapitalisten kommen, gesamtgesellschaftlich muß unter de«
Strich jedoch dasselbe herauskönnen wie vor der allgemeinen
Lohnerhöhung. Wir sehen also, daß das Argument, daß durch
'ungerechtfertigte' Lohnerhöhungen nur die Lohn-Preisspirale in
Gang gesetzt wird und welches der ÖGB in jeder krisenhaften
Situation hervorkramt, vollkommen falsch ist.
Schauen wir uns nun
an, was es mit dem ersten Argument von Benya und Klenner auf sich
hat, das da lautet, "daß die stetige Hebung der
Lebenshaltungskosten von einer kontinuierlichen Wachstumsrate
abhängig ist."
Wirtschaftswachstum
heißt im wesentlichen Erhöhung der Produktivität der Arbeit,
was "eine Veränderung im Arbeitsprozeß (bedeutet),
wodurch die zur Produktion einer Ware gesellschaftlich erheischte
Arbeitszeit verkürzt wird." (Marx, Kapital I, S.263)
Dadurch kann in derselben Arbeitszeit mehr produziert werden,
können mehr Waren auf den Markt geworfen werden, bis dieser
schließlich gesättigt ist und die Waren unverkäuflich werden.
Diese Überproduktion führt nun wiederum zu Massenentlassungen,
Kurzarbeit und Betriebsstillegungen. Die freigewordenen
Arbeitskräfte werden entweder in anderen Produktionssparten oder
in Dienstleistungssektor eine neue Anstellung finden, oder, falls
die (Überproduktion bereits zu einer verallgemeinerten
Erscheinung geworden ist, in die industrielle Reservearmee
eingegliedert werden. Je mehr also die Produktivität der Arbeit
steigt, desto mehr vermindert sich die Nachfrage nach Arbeit.
Der ÖGB kalkuliert
nun bei seiner Lohnpolitik die "Investitionen als
Zukunftsvorsorge" ein. Diese Investitionen für
neue Technologien, Maschinen, Werkzeuge und Produktionsverfahren
sind aber wiederum ein wesentlicher Bestandteil bei der Erhöhung
der Produktivität der Arbeit. Der ÖGB hilft also mit, die
Nachfrage nach Arbeit zu vermindern. Diese, durch das Anwachsen
des Kapitals entstehende Überbevölkerung, äußert sich in
einer ständigen industriellen Reservearmee. Dies hat auch die
ÖGB-Führung erkannt und sich beeilt das Ziel der
Vollbeschäftigung zu den Akten zu legen, und anstelle dessen mit
einen hohen Beschäftigungsniveau zufrieden zu sein. Der
11.ÖGB-Kongreß bekannte sich nun wieder zum Ziel der
Wiederherstellung der Vollbeschäftigung. Dadurch, daß er aber
an der grundsätzlichen Ausrichtung der ÖGB-Politik keine
Änderungen vornahm, ist dieses Bekenntnis lediglich als
Wortradikalismus einer, unter Legitimationsdruck geratenen,
Gewerkschaftsführung zu verstehen. Im Klartext heißt es nichts
anderes, als daß die ÖGB-Führung bereit ist, mit aller Kraft
an der Wiederankurbelung des Wirtschaftswachstums mitzuarbeiten.
Nun ist aber die
Regelung des Arbeitsangebotes die Voraussetzung für jede
gewerkschaftliche Tätigkeit. Sie wird erreicht durch
sinngemäße Arbeitsvermittlung, Reiseunterstützung und
Arbeitslosenunterstützung, Arbeitszeitverkürzung, Kampf gegen
die Erhöhung der Intensität der Arbeit und für restlose
Vergütung einer Erhöhung der Produktivität der Arbeit. Der
ÖGB gibt aber die Regelung des Arbeitsangebotes zusehends auf,
überläßt sie immer mehr dem bürgerlichen Staat und den
Unternehmerorganisationen; stattdessen setzt er sich dafür ein,
durch Wiederankurbelung des Wirtschaftswachstum, durch Erhöhung
der Produktivität der Arbeit und selbst durch Intensivierung der
Arbeit die Konkurrenzfähigkeit des österreichischen Kapitals
auf den Außenmärkten zu verbessern. Er ist von daher auch zu
immer größeren Zugeständnissen in der Lohn- und Sozialpolitik
bereit. Die österreichischen Gewerkschaften erweisen sich immer
mehr als unfähig den wirtschaftlichen und sozialen Schutz des
Arbeiterlebens zu gewährleisten.
Das spezifische
Betätigungsfeld der Gewerkschaften muß auf die Stabilisierung
oder etwaige Erhöhung des Wertes der Arbeitskraft gerichtet
sein, das heißt auf Lohnkämpfe. Dabei handelt es sich meistens
um Reaktionen auf vorangegangene Aktionen des Kapitals. Der Wert
der Arbeitskraft kann durch Änderung der drei Faktoren, die
seine Höhe bestimmen, verändert werden: Länge des
Arbeitstages, Intensität der Arbeit, Produktivkraft der Arbeit.
Sowohl die Verlängerung des Arbeitstages, als auch die
Steigerung der Dichte der Arbeit bedeutet die Erhöhung des
Tageswertes der Arbeitskraft und verlangt als Ausgleich, wenn sie
nicht zu verhindern sind, eine entsprechende Lohnerhöhung. Die
einträglichste Methode den Mehrwert zu ungunsten des Arbeiters
zu erhöhen, ist aber die Steigerung der Produktivkraft der
Arbeit. In der Regel kombinieren sich die Änderungen der drei
Faktoren.
Während das
Kapital durch Massenarbeitslosigkeit die Arbeiterklasse spaltet
und schwerwiegend schwächt, vereinigt es sich selbst, um den
Wert der Arbeitskraft immer mehr herabzudrücken und den Mehrwert
zu erhöhen. Diese Vereinigung der Kapitalisten gegen die
Arbeiterklasse hat ihre Ursache in der Konkurrenz der
Kapitalisten untereinander um die Marktanteile. Jeder Kapitalist
muß zu billigeren Preisen auf den Markt kommen, um so seine
Kontrahenten auszustechen. Dies geschieht nun eben einerseits,
indem die zur Produktion einer Ware gesellschaftlich notwendige
Arbeitszeit verkürzt wird, und damit die Nachfrage nach Arbeit
sich weiter vermindert, oder andererseits indem der Kapitalist
versucht, den Wert der Arbeitskraft zu senken durch
Lohnkürzungen, Kurzarbeit, Ausdehnung oder Intensivierung des
Arbeitstages ohne Gegenwert. Dadurch erhöht sich der Mehrwert
und der Kapitalist kann den Preis der Waren unter ihren
tatsächlichen Wert senken, ohne das er dadurch eine
Profiteinbuße hinnehmen muß. Seine Marktposition wird
gegenüber seiner Konkurrenz erheblich verbessert sein.
Um nun den Verkauf
der Ware Arbeitskraft so zu regeln, daß trotz der
entgegenwirkenden Tendenzen der kapitalistischen Produktion in
den ständigen Schwankungen des Marktes der Wert der Arbeitskraft
sich durchsetzt, sind wirtschaftliche Arbeiterorganisationen,
also Gewerkschaften, nicht nur möglich, sondern notwendig. Die
Ware Arbeitskraft wird erst dann wirklich zur Ware, wenn die
Arbeiter untereinander die Konkurrenz aufheben um in Konkurrenz
zum Kapitalisten zu treten. Erst wenn der Konkurrenzkampf unter
den einzelnen Arbeitern aufgehoben wird und in Solidarität
gegenüber dem gemeinsamen Feind verwandelt ist, kann die
Gewerkschaft daran gehen, den Konkurrenzkampf mit den
Kapitalisten aufzunehmen. Das Ziel ist die Erreichung eines
kollektiven Arbeitsvertrages anstatt eines individuellen und die
Krönung dieser Bestrebungen ist der Tarifvertrag. Jeder
Tarifvertrag ist immer ein Kompromiß, denn er befreit nicht aus
der Lohnsklaverei. Aber die Arbeiterschaft, da sie nicht
unausgesetzt und zu jeder Stunde kampffähig ist, muß
Kompromisse eingehen. Prinzipiell müssen wir das Tarifwesen
bejahen und im allgemeinen abgeschlossene Tarife während ihrer
Laufzeit als bindend anerkennen. Gegenüber den mündlichen
Einzelabschlüssen ist die Mitwirkung der Gewerkschaften bei
Vereinbarungen über die Arbeitsbedingungen eben in Form der
Tarifverträge ein großer Fortschritt. Die Position der
ÖGB-Führung, daß das Tarifvertragswesen ein Stück soziale
Demokratie ist, lehnen wir ab (unter sozialer Demokratie versteht
die ÖGB-Führung die Gesellschaftsordnung, in der Kapital und
Arbeit gleichberechtigt zum Wohle des Staatsganzen
zusammenarbeiten). Tarifverträge sind ein Produkt des
Klassenkampfes und widerspiegeln das Kräfteverhältnis wieder.
Ob daher ein lang- oder kurzfristiger Tarif abzuschließen ist,
ist keine Prinzipienfrage, sondern eine Frage der jeweiligen
Situation. Ebenso steht es mit der 'Tariftreue', die bei einem
günstigen Augenblick kein Hindernis sein darf, denn unter
bestimmten Umständen kann ein tarifloser Zustand von Vorteil
sein, da der, für die Arbeiter günstigste Moment ungehindert
genützt werden kann. Firmentarife sind grundsätzlich
abzulehnen, wie auch alle Versuche der Unternehmer Tarifgebiete
und Tarifgemeinschaften zu sprengen - wie es gegenwärtig in der
Metallindustrie versucht wird. Der Kampf für innerbetriebliche
Lohnerhöhungen, geführt von den Betriebsräten, ist ein
wesentlicher Bestandteil der gewerkschaftlichen Tarifpolitik, da
er kämpferisches Protestpotential von der
unternehmerfreundlichen Lohnpolitik der Gewerkschaftsführung
ablenkt. Doch mit der Verallgemeinerung der Wirtschaftskrise
verschwindet auch diese Möglichkeit immer mehr. Trotzdem dürfen
aber kämpferische Betriebsräte und Belegschaften nicht darauf
verzichten, müssen aber danach trachten, diese Lohnbewegungen
über ihren Betrieb hinaus zu verbreitern.
DIE NOTWENDIGKEIT EINER
KRISENTHEORIE
(Im folgenden
müssen wir uns auf das Wesentlichste beschränken, da die
Wiederherstellung und Aktualisierung der marxistischen
Krisentheorie eine noch zu lösende Aufgabe ist.)
Die
Wellenbewegungen der kapitalistischen Wirtschaft ergeben für
eine gewerkschaftliche Tätigkeit ganz verschiedene Aufgaben.
Während des aufsteigenden Astes einer Produktionsperiode ist
jede Möglichkeit für Lohnerhöhungen zu nützen. Das größte
Wirkungsgebiet der Gewerkschaften eröffnet sich aber durch die
periodischen Krisen des Kapitalismus. In ihrer ganzen Bedeutung
tritt die Gewerkschaft dann hervor, sobald die Prosperität
abnimmt und die ersten Tendenzen zur Krise sich offenbaren. Die
Arbeiter müssen dann den Kampf gegen die brutalen Auswirkungen
der Krise aufnehmen, indem sie sich verstärkt zusammenschließen
und die Konkurrenz unter sich aufheben; indem sie das
Arbeitsangebot regeln, den Druck vermindern des, durch die in
Krisenzeiten erfolgenden Arbeiterentlassungen, ins Ungeheure
anschwellende Arbeitslosenheeres. Dies kann erreicht werden durch
gewerkschaftliche oder sogar staatliche
Arbeitslosenunterstützung, ebenso wie durch direkten Widerstand
gegen größere Arbeiterentlassungen und Schließungen von
Betrieben.
Die Gewerkschaften
müssen aber vor allem danach trachten, dem Kapitalismus eine
allgemeine Konkurrenz zu machen. Der Doppelcharakter der
Aufgaben der Gewerkschaften wird von Marx in seiner Schrift
'Lohn, Preis und Profit' in äußerst treffender Form
zusammengefaßt. Marx schreibt: "Zu gleicher Zeit dürfen
die Arbeiter, ganz abgesehen von der allgemeinen Knechtschaft,
die mit dem Lohnsystem zusammenhängt, nicht
die schließlichen Wirkungen dieses täglichen Kampfes
übertreiben. Sie dürfen nicht vergessen, daß sie gegen
Wirkungen, aber nicht gegen die Ursachen dieser Wirkungen
ankämpfen; daß sie die absteigende Bewegung nur aufhalten, aber
nicht die Richtung ändern; daß sie nur Linderungsmittel
anwenden, aber die Krankheit nicht heilen. Sie sollten daher
nicht ausschließlich in diesem unvermeidlichen Guerillakampf
aufgehen, der ununterbrochen aus den unaufhörlichen Obergriffen
des Kapitals oder den Veränderungen des Marktes entspringt. Sie
müssen verstehen, daß das gegenwärtige System bei allem Elend,
das es Ober sie bringt, gleichzeitig die für den
wirtschaftlichen Neuaufbau der Gesellschaft notwendigen
materiellen Bedingungen und die gesellschaftlichen Formen
erzeugt. Statt der konservativen Losung: 'Einen gerechten
Tagelohn für einen gerechten Arbeitstag' sollten sie auf ihre
Fahnen die revolutionäre Parole schreiben: 'Abschaffung des
Lohnsystems'." Und Marx weiter: "Gewerkschaften
tun gute Dienste als Sammelpunkt des Widerstandes gegen die
Gewalttaten des Kapitals. Sie verfehlen ihren Zweck gänzlich,
sobald sie sich darauf beschränken, einen Kleinkrieg gegen die
Wirkungen des bestehenden Systems zu führen, statt gleichzeitig
zu versuchen, es zu ändern, statt ihre organisierten Kräfte zu
gebrauchen als einen Hebel zur schließlichen Befreiung der
Arbeiterklasse d.h. zur endgültigen Abschaffung des
Lohnsystems."
Dieser doppelte
Zweck der Aufgaben der Gewerkschaften, einerseits 'Preisfechter'
zu sein, andererseits aber für die endgültige Abschaffung des
Lohnsystems kämpfen zu müssen, hat seine Wurzeln in der
Tatsache, daß der Kapitalismus mit seinen Zwang zum Wachstum die
Arbeiterklasse und mit ihr die gesamte Menschheit immer wieder in
neue Katastrophen (Massenarbeitslosigkeit, Verelendung, Krise,
Hunger und Kriege) führt. Aus diesem doppelten Zweck der
Aufgaben der Gewerkschaften läßt sich aber nun keineswegs ein
Doppelcharakter der Gewerkschaften selbst herleiten. Die
Gewerkschaften betreiben entweder eine bürgerliche oder eine
proletarische Politik. Was sich lediglich daraus
herleiten läßt, ist die Notwendigkeit die unmittelbaren
Tagesaufgaben mit den Zukunftsaufgaben durch die gemeinsame
Methode des Kampfes zu verbinden. Ein konsequent geführter
Lohnkampf eröffnet die Perspektiven seiner Radikalisierung, und
in den konsequent geführten Kämpfen um Teilforderungen
eröffnet sich die Perspektive des Kampfes um die endgültige
Abschaffung des Lohnsystems. In jedem Streik liegt ein Stück
Revolution, eine zeitlang Befreiung von der Qual der Lohnarbeit,
eine kurzfristige Abschaffung des Lohnsystems!
Die Einsicht, daß
die Gewerkschaften nicht nur gegen die Wirkungen des bestehenden
Systems ankämpfen müssen, sondern daß es letztendlich
unumgänglich ist, das System selbst abzuschaffen, erfordert eine
dynamische Sicht des Kapitalismus, ausgehend von der
marxistischen Krisentheorie. Der aufsteigende Ast einer
Produktionsperiode, die Prosperität, ist gekennzeichnet durch
Ausdehnung der Produktion, steigende Nachfrage nach Konsumtions-,
schließlich nach Produktionsmitteln, Neuanlagen von fixem
Kapital, Verkürzung der Umschlagszeit und daraus resultierende
Verbesserung der Verwertung des Kapitals, das heißt Erhöhung
der Profitrate. Auf Seiten der Arbeiter bedeutet das: steigende
Nachfrage nach Arbeitskräften, Verminderung der industriellen
Reservearmee und Steigen des Arbeitslohnes.
Sobald die
Prosperität abnimmt, offenbaren sich die ersten Tendenzen zur
Krise: Sinken der Profitrate infolge höherer organischer
Zusammensetzung des Kapitals, [1] Verlängerung der
Umlaufszeit nach Sättigung der nächsten Märkte, automatisches
oder in Kämpfen abgerungenes Sinken des Preises der
Arbeitskraft, Verkleinerung der Rate des Unternehmergewinns,
verschiedene Wirkung auf die Preise in den verschiedenen Sphären
der Volkswirtschaft, wodurch die Kaufkraft der einen für die
Produkte der anderen in ein Mißverhältnis gerät. All dies ruft
einen Druck auf die Löhne hervor, dessen Wucht der isolierte
Arbeiter keineswegs gewachsen ist. Dieser Druck verstärkt sich,
sobald die innere Unstimmgkeit der Produktion sich in den Preisen
auszuwirken beginnt. Denn nun beginnt der Kampf um den Absatz,
bei den jeder der Kapitalisten durch Unterbietung des anderen den
Verlust der Profitratensenkung wettzumachen versucht. In dieser
allgemeinen Jagd um die Realisierung des - wenn auch gesunkenen -
Durchschnittsprofits ist der Hauptleidtragende wiederum der
Arbeiter, an dessen vermehrter Ausbeutung alle einander noch so
feindlichen Unternehmer gleichmäßig interessiert sind.
Noch in den frühen
Siebziger Jahren haben die österreichischen Gewerkschaften
angenommen, daß diese zyklische Phasenfolge des kapitalistischen
Wirtschaftssystems endgültig durchbrochen und damit das Problem
der Massenarbeitslosigkeit ein für allemal gelöst sei. Die
Fehlerhaftigkeit dieser Sicht ist evident. Konnten sich die
Gewerkschaften schon die lange Prosperität nicht erklären, so
stellt für sie das Verstehen der kapitalistischen Krise ein noch
viel größeres Problem
dar. Alle
möglichen Begründungen werden angeführt, jedoch daß die Krise
ein konstitutiver Bestandteil des Wesens des kapitalistischen
Systems ist und in zyklischer Folge immer wiederkehrt, aber in
einer sich verschärfenden Form, diese Einsicht bleibt der
Gewerkschaftsbürokratie und -führung, die ja ihr Schicksal mit
dem des Kapitalismus aufs Engste verknüpft hat, verschlossen.
Ein bestimmender
Faktor zum Verständnis der kapitalistischen Wirtschaft und eben
deren Krisen ist der sogenannte tendenzielle Fall der Profitrate.
Das Gesetz der kapitalistischen Akkumulation (=Wachstum), das
eine ständige relative Überbevölkerung und damit, trotz
wachsenden Gesamtkapitals, relative Abnahme des variablen Teils
bewirkt, bedeutet für die Kapitalisten einen ständigen Fall der
Profitrate. Dieser Fall geht jedoch keineswegs ungehemmt vor
sich. Es bestehen gewichtige entgegenwirkende Ursachen, die den
Fall zu einem tendenziellen machen. Unter diesen sind für unser
Problem nur diejenigen interessant, die den Fall der Profitrate
auf Kosten des Arbeitslohnes aufhalten. Da ist vorerst das
erzeugte Arbeitslosenheer, durch das einerseits der Arbeitslohn
durch die Vermehrung der Konkurrenz unter den Arbeitern von
selbst zu Gunsten der Profitrate heruntergedrückt wird,
andererseits die Durchschnittsprofitrate durch die Eröffnung
neuer Produktionszweige mit vorwiegend lebendiger Arbeit
hochgehalten wird. Aber vor allem wendet der Kapitalist alle
Methoden an, um den drohenden Verlust durch Erhöhung des
Ausbeutungsgrades der Arbeitskraft auszugleichen Verlängerung
des Arbeitstages, Arbeitsintensivierung, Miteinbeziehung von
schlechter bezahlter Frauen- und Kinderarbeit.
So wird im Laufe
der kapitalistischen Entwicklung der Kampf der Gewerkschaften
immer mehr in die Defensive gedrängt. Je schärfer die Stellung
der Unternehmer durch den tendenziellen Fall der Profitrate
bedroht wird, desto notwendiger wird die 'praktische
Bruderschaft' der Kapitalistenklasse, die sich nur zu bald in
einer gemeinsamen Front gegen die Arbeiterklasse äußert. Den
Gewerkschaften bleibt aber dabei die Aufgabe, je schärfere
Angriffe von den Unternehmerorganisationen ausgehen, desto
straffere und umfassendere Organisationen der Arbeiterklasse zu
schaffen, desto erbittertere Kämpfe für die Aufrechterhaltung
der Löhne zu führen, die die Unternehmer bei sinkender
Profitrate ständig unter den Wert der Arbeitskraft
herabzudrücken bestrebt sind. Dem Versuch, den Wert der
Arbeitskraft durch Ausweitung des historischsozialen Moments zu
erhöhen, stellt sich also die praktische Realität der sinkenden
Profitrate entgegen, die Reallohnerhöhungen immer schwieriger,
wenn nicht unmöglich macht. Die Gewerkschaften verlieren immer
mehr Angriffsmöglichkeiten gegen das stets aggressive Kapital.
Aus der rein wirtschaftlichen Perspektive eröffnet sich kein Weg
zu einem über den täglichen Kampf hinausweisenden Ziel. Die
politische Perspektive wird zur Entscheidungsfrage auch für die
Gewerkschaft. Mit dem Lohnsystem oder gegen das Lohnsystem;
Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung oder revolutionärer
Klassenkampf - so ist die Frage bereits wieder aktuell gestellt.
KLASSENZUSAMMENARBEIT ODER
KLASSENKAMPF
Das ist die
grundsätzliche Streitfrage der Gewerkschaftspolitik. 1971 hieß
es beim 7. Bundeskongreß des ÖGB zur Mitbestimmung: "Durch
Mitbestimmung will die Arbeitnehmerschaft die Gleichberechtigung
von Kapital und Arbeit und damit die gleichberechtigte
Anerkennung in der Gesellschaft erreichen. Mitbestimmung
vollzieht sich auf allen Ebenen, auf denen für die Arbeitnehmer
relevante Entscheidungen getroffen werden."
Diese Einstellung
von der Zusammenarbeit der Klassen ist die Auswirkung des
Imperialismus auf die Arbeiterbewegung. Das Erstarken der
Gewerkschaften fällt zusammen mit dem Erstarken der Industrie
des betreffenden Landes. Die Industrieproduktion wuchs Ober die
Kauffähigkeit des eigenen Landes hinaus, sie mußte den Kampf
auf dem Weltmarkt aufnehmen und in der Folge imperialistische
Politik betreiben. Diese Kapitalspolitik erzeugt scharfe
Gegensätze mit anderen kapitalistischen Staaten und erfordert
daher eine feste, innere Stärke. Sie konnte eine andauernde
Gefährdung durch Unruhen und Kämpfe mit den entscheidenden
Schichten der Arbeiterklasse nicht gebrauchen. Aus all diesen
Gründen machte das Kapital - teils unter dem Druck des
gewerkschaftlichen Kampfes - dem wichtigsten Teil der
Arbeiterklasse, den männlichen qualifizierten Arbeitern,
Zugeständnisse in Gestalt von Lohnerhöhungen und
Arbeitszeitverkürzung. Die Bourgeoisie hat dabei zum Ziel, die
Arbeiterklasse zu spalten, den einen Teil an der kapitalistischen
Wirtschaft zu interessieren und mit Hilfe dieses Teils den
anderen niederzuhalten.
Die Mittel dazu
sind: Vergrößerung der Lohnspanne zwischen qualifizierten und
unqualifizierten Arbeitern, Zahlung von Prämien an "treue
und langjährige" Arbeiter, Gewinnbeteiligung für bestimmte
Arbeiter- und Angestelltenkategorien usw. Dadurch wird eine
bestimmte Arbeiteraristokratie geschaffen. Ihr werden
Sondervorteile auf Kosten der Übrigen Arbeiter gewährt, ja,
noch mehr, der Durchschnittslohnsatz und die Arbeitsbedingungen
der Arbeiterklasse des imperialistischen Landes wuchsen Ober den
Durchschnitt der Löhne im Weltmaßstab hinaus. Das Kapital
konnte sich dieses materielle Entgegenkommen umso leichter
leisten, da es Riesengewinne auf dem Weltmarkt und in den
'unterentwickelten' Ländern einheimste. Das Kapital konnte es
sich leisten, allmählich dazu überzugehen, die Gewerkschaften
als Wirtschaftsfaktor anzuerkennen und langfristige
Tarifverträge mit ihnen abzuschließen. Dadurch begannen auch
breite Arbeiterschichten und die Gewerkschaften Interesse an der
imperialistischen Politik zu gewinnen. Je mehr Anteil am
Welthandel, der Export von Waren und vor allem die Kapitalausfuhr
und damit die "Exportgewinne" stiegen, umso eher
stiegen allgemein die Löhne und ganz besonders die der
Oberschichten der Arbeiterklasse, was zu einer ideologischen
Korrumpierung dieser Schichten führte.
In England, dem
ältesten kapitalistischen Kolonialreich, setzte diese
Korrumpierung der qualifizierten oberen Arbeiterschichten, ja der
ganzen Arbeiterklasse, schon um die Mitte des vorigen
Jahrhunderts ein.
Es bildete sich
eine Arbeiteraristokratie heraus, die relativ sehr gut bezahlt
wurde und sich mit der kapitalistischen Wirtschaftsordnung
abfand, ja sie verteidigte. Der Trade-Unionismus
(-Nur-Gewerkschaftertum) fand hier seine stärkste Triebkraft.
Das wird treffend veranschaulicht in zwei Briefen von Engels. Er
schrieb am 7.Oktober 1858 an Marx: "Das englische
Proletariat verbürgert faktisch mehr und mehr, so daß diese
bügerlichste aller Nationen es schließlich dahin bringen zu
wollen scheint, eine bürgerliche Aristokratie und ein
bürgerliches Proletariat neben der
Bourgeoisie zu besitzen. Bei einer Nation, die die ganze Welt
exploitiert (=ausbeutet) ist das allerdings gewissermaßen
gerechtfertigt."
An Karl Kautsky
schrieb Engels am 12. September 1882: "Sie fragen mich,
was die englischen Arbeiter von der Kolonialpolitik denken? Nun,
genau dasselbe, was sie von der Politik Oberhaupt denken. Es gibt
hier ja keine Arbeiterpartei, es gibt nur Konservative und
liberale Radikale, und die Arbeiter zehren flott mit von dem
Weltmarkts- und Kolonialmonopol Englands." Wir sehen
also, daß die Theorie der Klassenzusammenarbeit, der
Sozialpartnerschaft und der Mitbestimmung ihre Wurzeln in der
imperialistischen Politik des Kapitals hat. Die Entwicklung, die
Engels am Beispiel der britischen Arbeiterklasse beschreibt,
vollzog sich in allen modernen kapitalistischen Staaten und hatte
einen Umschwung in Gewerkschaftspolitik und Massenstimmung zur
Folge, den die Massen und die Mehrzahl der Gewerkschaftsführer
selbst unbewußt vollzogen. Dies umso mehr, als immer noch große
Kämpfe geführt wurden und in Wort und Schrift durch
Klassenkampfphrasen die Massen bewußt getäuscht wurden. Aber
jedes ökonomische und politische Zugeständnis wurde vom Kapital
dahingehend gewendet, daß die jeweils kämpfende Arbeiterschicht
auf Kosten anderer Arbeiterschichten oder eben auf Kosten
der kolonialen Völker ruhiggestellt wurde. Diese Tatsache fand
ihre Anerkennung von Seiten der damaligen Gewerkschaftsführer,
indem diese immer mehr mit ihrer jeweiligen nationalen
Bourgeoisie ihren 'Frieden' schlossen. Gipfelpunkt dieser
Entwicklung ist sicherlich die Haltung der überwiegenden
Mehrheit der sozialdemokratischen Parteien und der Gewerkschaften
zum 1.imperialistischen Weltkrieg, wo sich diese ja beeilten
'ihren Burgfrieden' mit dem Kapital zu schließen, um neue
Gebiete, Kolonien und Märkte erobern zu können.
Dieses immer wieder
stattfindende Abwälzen der sozialen Kosten des Klassenkampfes
auf schwächere Schichten der Unterdrückten und Ausgebeuteten
ist ein sich stets wiederholender Prozeß, der in der Gewinnung
von Extraprofiten für die Metropolen seine materiellen
Ressourcen findet. Oft sind die Unkosten des Klassenkampfes um
ein vielfaches höher als die Erfüllung der Arbeiterforderungen,
besonders in guten Konjunkturphasen, wo die Auftragsbücher
Überquellen, das Kapital nach Arbeit dürstet. In solchen Phasen
ist das Kapital mit unter ohne Kampf dazu bereit Zugeständnisse
zu machen. Der Kapitalismus kann dadurch vor breiten Schichten
der Arbeiterschaft in den Metropolen den Schein eines sozialen
Charakters ausbreiten, der jedoch mit Einsetzen der
kapitalistischen Krise immer mehr demontiert wird, da der sich
steigende Konkurrenzkampf um die immer enger werdenden Märkte zu
verheerenden Rationalisierungsfeldzügen gegen die Arbeiterklasse
führt. Vom Kapital wird dieser Rationalisierungsfeldzug bewußt
dazu genutzt, um trotz der Tendenz zur Verarmung auch der
Arbeiterklasse in den Metropolen, eine jedoch immer kleiner
werdende Schicht von Arbeiteraristokraten aufrechtzuerhalten,
bzw. dem Zerfall durch Neubildung entgegen zu wirken. In der
zeitgenössischen Literatur zur gegenwärtig ablaufenden
Rationalisierung finden wir oft die Begriffe Rationalisierungsgewinner
und Ra-tionalisierungsverlierer. Diese Begriffe
umschreiben keine objektive Notwendigkeit, sondern die
kapitalistische Realität in den rationalisierten Betrieben. Doch
selbst die Rationalisierungsgewinner sind, wenn überhaupt
(Gewinner nicht absolut, sondern im Verhältnis zu ihren
Kollegen) innen, den Rationalisierungsverlierern) so nur
auf kurze Zeit verschont von den Angriffen des Kapitals. Der
Konkurrenzkampf, der durch das enorme Anwachsen der
Maschinenbestände anwachsende Druck auf die Profitrate und damit
auf die menschliche Arbeitskraft, zwingt das Kapital auch diese
Schichten nicht zu verschonen. Diesem objektiven
Zersetzungsprozeß der Arbeiteraristokratie versucht das Kapital
gezielt, jedoch immer mehr auf papierener Ebene entgegenzuwirken.
Es soll zumindest der Schein einer Interessensgleichheit von
Kapital und Arbeit aufrechterhalten bleiben.
Einerseits wird
diese Aufgabe den reformistischen Arbeiterparteien und
Gewerkschaften aufgetragen, andererseits greift das Kapital zu
Formen der Gewinnbeteiligung, die in Wirklichkeit nur eine
Verstärkung und Beschleunigung der Ausbeutung darstellen, aber
gleichzeitig die Illusion der Vermögensbildung herstellen und
schüren. Gewinnbeteiligung, also Bestechung der oberen Schichten
der Arbeiterklasse wurde breitgefächert bereits in den USA der
Jahrhundertwende angewandt. 1902 gab der Carnegie Stahltrust
25.000 Aktien für 'seine' Arbeiter und Angestellte aus, die
allesamt natürlich nicht mit dem Stimmrecht verbunden waren.
1913 gab es bereits 45.000 Arbeiter und Angestellte in den USA,
die über Aktien im Gesamtwert von 17,5 Mill Dollar verfügten.
Die Kleinaktie wurde zusehends zu einem Bestandteil der Theorie
der Aussöhnung zwischen Kapital und Arbeit.
Mit dem
1.imperialistischen Weltkrieg erlebten wir eine starke Zunahme
derselben, wesentlich bedingt durch das Verhalten der
internationalen Arbeiterbewegung, die für ihre jeweilige
Bourgeoisie in den Krieg zog, um deren Staat, deren Wirtschaft
und deren Kapital zu verteidigen. Was lag näher als eine
Massenbeteiligung an diesen Staat und an dieser Wirtschaft zu
erzwingen. Die Massen fußten, 1914 sicherlich für viele noch
mit Freuden, da ja für alle noch reale Gewinnaussichten
bestanden, Kriegsanleihen zeichnen. In den USA hieß dies
'Freiheitsanleihe'. Die Massen wurden also zwangsweise an
Gewinnbeteiligung gewöhnt, und nach dem 1.Weltkrieg nahm diese
Illusion der Vermögensbildung in Arbeiterhänden einen
ungeahnten Aufschwung. 1918 gab es in den USA 2.537.105
Arbeiteraktionäre; 1925 bereits 5.051.499. 1970 wuchs diese Zahl
bereits auf rund 20 Millionen an, und diese ist bis heute noch
vervielfacht worden. Das Sparen und das Versicherungswesen
erlebte ebenfalls einen Aufschwung. Gab es in den USA an 1.1.1918
bereits 10.631.586 Konten mit einer Gesamteinlage von
11.115.790.000 Dollar, so stieg bis 1.1.1925 diese Zahl auf
38.867.997 Konten mit einer Gesamteinlage von 20.867.994.000
Dollar an.
Für das Kapital
war diese Entwicklung mit einer Reihe von Vorteilen verbunden:
1) Die Arbeiter
sollten zur Wirtschaftlichkeit erzogen werden. Die
Arbeitsproduktivität erhöht werden. Ein Arbeiterstamm sollte
herausgebildet werden durch Bindung an den Betrieb (seßhafte
Belegschaft, privilegierte Arbeiterschicht, die den Unternehmen
ergeben ist.).
2) Die
Arbeiteraktie, das Sparen und die Versicherungen sollen
Gewerkschaften entbehrlich machen und eine Einschränkung der
Streiks herbeifuhren. In einen Inserat der Standard Oil aus den
Jahre 1925 hört sich das folgendermaßen an: "Wer sind
die Kapitalisten der Standard Oil Gesellschaft? ... Es sind die
49.804 Aktionäre, darunter 14.743 Arbeiter und Angestellte der
Gesellschaft ... vergangen ist die Zeit, wo die Gesellschaft in
zwei Klassen zerfiel..."
3) Die
Arbeiteraktie, das Sparen und die Versicherungen sollen die
Sparsamkeit, Enthaltsamkeit und ähnliche 'Tugenden' der Arbeiter
steigern.
4) Brauchte man
früher ca ein Drittel der Aktien um ein Unternehmen zu
kontrollieren, so wird dieser Anteil umso geringer, je größer
der Anteil der Aktionäre aus Arbeiter- und Verbraucherkreis ist.
In der Zwischenkriegszeit genügte bereits ein Viertel bis ein
Fünftel der Aktien. Dies ist deshalb möglich, da erstens die
Arbeiter und Konsumenten nicht organisiert auftreten können, in
der Regel nicht einmal die Generalversammlung besuchen dürfen
und ohnehin nur Aktien ohne Stimmrecht besitzen.
5) Der Zugriff des
Kapitals auf den Lohn der Arbeiterklasse wird erhöht und
perfektioniert. Das Geld der Kleinaktie, des Sparens und der
Versicherung fließt direkt und ungehindert in die Industrie, ist
die Quelle von neuen Extraprofiten für das Finanzkapital, wovon
es einen bescheidenen Teil an die Arbeiter und Angestellten
weitergibt, der durch Inflation und dergleichen noch verkleinert
wird.
Die
Gewinnbeteiligung ist auch gegenwärtig in den imperialistischen
Ländern im Vormarsch. Nicht nur unter Reagan, Thatcher und Kohl
geht diese Entwicklung wieder vor sich, sondern auch im
Österreich der Großen Koalition geben die Banken sogenannte
Partizipationsscheine aus, und wird wieder laut - auch in
Gewerkschaftskreisen - über die Ausgabe von Arbeiteraktien
nachgedacht. Der 11.ÖGB-Kongreß hatte dann folglich
grundsätzlich auch nichts mehr gegen die 'Vermögensbeteiligung
in Arbeitnehmerhand' einzuwenden. Und die ÖMV-Betriebsräte
versuchen bereits Aktien 'ihres' Unternehmens den ÖMV-Arbeitern
und Angestellten zu Vorzugspreisen schmackhaft zu lachen. Für
die Gewerkschaften und die Betriebsräte ist nur wesentlich, daß
am Prinzip der strikten Freiwilligkeit bei allen
Beteiligungssystemen nicht gerüttelt werden darf. Aber das die
'Freiwilligkeit' im Kapitalismus ein Luxus ist, zeigen deutlich
die Vorgänge bei der Steyr-Daimler-Puch AG. Anfang November
schlug der Betriebsratsvorsitzende Leithenmayr vor, in den
nächsten drei Jahren auf Lohn- und Gehaltserhöhungen zu
verzichten, und stattdessen sollen die Steyr-Arbeiter und
Angestellte Aktien bekommen, sollen sie Zwangsaktionäre werden.
Es fallen diese Bestrebungen angesichts des systemkonformen
Bewußtseins des Großteils der werktätigen Bevölkerung auf
teilweise fruchtbaren Boden, der jahrzehntelang von der
Sozialdemokratie, den Gewerkschaften und dem relativen Wohlstand,
der das Sparen, verschiedenste Formen von Versicherungen,
Eigentumsbildung durch Wohnungsbau, Massentourismus und
dergleichen mehr, zum üppigen Wuchern brachte, aufbereitet
wurde. Doch die kapitalistische Krise und der Maulwurf der
Revolution wirkt als mächtige Gegentendenz gegenüber dieser
Entwicklung.
Theoretischen
Ausdruck erfuhr diese Tendenz zur Klassenzusammenarbeit das
erstemal in Deutschland 1896/97 durch Eduard Bernstein, und in
Österreich durch Karl Renner. Bernstein erklärte die
schrittweise und friedliche Einführung des Sozialismus für
möglich. Er behauptete ferner, daß die kapitalistischen Krisen
sich nicht verschärfen würden, sondern allmählich ganz
verschwinden. Der Kapitalbesitz konzentriere sich nicht, sondern
verbreite sich. Durch den Gewerkschaftskampf würde die
wirtschaftliche und politische Lage des Proletariats dauerhaft
gehoben. Seine Schlußfolgerungen liefen auf das Bestreben
hinaus, den Kampf um die soziale Umwälzung, das Endziel,
aufzugeben und den Kampf um soziale Reformen aus einem Mittel des
Klassenkampfes zu seinem eigentlichen Zweck zu machen. Er schrieb
wörtlich: "Das Endziel ist mir nichts, die Bewegung
alles."
Diese Theorie
machten sich fast alle Gewerkschaftsführer zu eigen. Sie
entsprach ganz ihrer 'praktischen' Gewerkschaftspolitik. Die
Gewerkschaftsführer wollten eine 'ruhige'
Gewerkschaftsentwicklung, die nicht immer durch stürmisches
Anrennen der Massen gegen die Fesseln des Kapitalismus gefährdet
würde. Statt dessen versuchten die Gewerkschaftsführer die
Hassen zu 'beruhigen' und vom revolutionären Kampf abzubringen
durch Einführung sozialer Unterstützungseinrichtungen in den
Gewerkschaften und Abschluß möglichst vieler, langfristiger
Tarifverträge usw.
Schon damals
müßten die fortgeschrittenen Massen die Durchführung großer
Kämpfe gegen die immer zum Ausweichen geneigten
Gewerkschaftsführer erzwingen. Der revolutionäre Kampfeswille
der Massen erhielt einen kräftigen Antrieb durch die russische
Revolution 1905 (Eisenbahnerstreik und Wahlrechtskampf in
Österreich). Zur theoretischen Wortführerin des revolutionären
Massenwillens gegen die revisionistischen Gewerkschaftsführer
wurde Rosa Luxemburg. Sie wies nach, daß gerade umgekehrt mit
der Entwicklung der Kartelle, Trusts und Ausbau des Kreditwesens
die Konzentration und die Widersprüche des Kapitals sich
steigern, die Krisen immer katastrophalere Formen annehmen, die
Verelendung der Massen und die Klassengegensätze wachsen
müssen. Darum: Keine Abschwächung, keine "Humanisierung
des Klassenkampfes", wie viele Gewerkschaftsführer
predigten, sondern der wachsenden Nacht des Kapitalismus muß die
geschlossene Nacht des bewußt revolutionär geführten
Proletariats entgegengestellt werden. Der Theorie, daß die
Gewerkschaften nur groß und stark werden könnten durch ruhige
Entwicklung und Vermeidung aller 'gewerkschaftsstörenden'
revolutionären Massenkämpfe, trat Rosa Luxemburg entgegen in
ihrer Broschüre: "Massenstreik, Partei und
Gewerkschaften" (1906). Ganz besonders aufgrund ihrer
persönlichen Erfahrungen in der russischen Revolution 1905 kam
sie in ihrer Broschüre zu folgenden Schlußfolgerungen:
"Andererseits
aber können die Gewerkschaften, wie alle Kampforganisationen des
Proletariats, sich selbst nicht auf die Dauer anders erhalten,
als gerade im Kampf, und zwar nicht im Sinne allein des
Froschmäusekrieges in den stehenden Gewässern der
bürgerlich-parlamentarischen Periode, sondern im Sinne
heftiger, revolutionärer Perioden des Massenkampfes. Die steife,
mechanisch-bürokratische Auffassung will den Kampf nur als
Produkt der Organisation auf einer gewissen Höhe ihrer Stärke
gelten lassen. Die lebendige dialektische Entwicklung läßt
umgekehrt die Organisation als ein Produkt des Kampfes entstehen.
Wir haben bereits ein grandioses Beispiel dieser Erscheinung in
Rußland gesehen, wo ein so gut wie gar nicht organisiertes
Proletariat sich in anderthalb Jahren stürmischen
Revolutionskampfes ein umfassendes Netz von
Organisationsansätzen geschaffen hat."
Diese Sätze von Rosa Luxemburg sind heute mehr denn je aktuell, denn auch heute schreien die reformistischen Gewerkschaftsführer bloß: "Mitglieder werben, Mitglieder werben", aber vergessen, daß die Arbeitermassen nicht nur durch das Wort, sondern durch die Tat, das heißt durch den Kampf für die Gewerkschaften gewonnen werden können.
KLASSENZUSAMMENARBEIT IN
ÖSTERREICH VOR 1945
Auch die
österreichische Sozialdemokratie und Gewerkschaften verlegten
zusehends den Klassenkampf von der Straße in die
Gewerbegerichte, Arbeitsbeiräte und ab 1907 ins Parlament. Von
großer Wichtigkeit für die Gewerkschaften war das Gesetz über
die Gewerbegerichte, das an 1.6.1898 in Gültigkeit trat. Das
Gewerbegericht sollte unter den Vorsitz eines Berufsrichters und
in Anwesenheit je eines Vertrauensmannes der Arbeiter und der
Unternehmer die Verhandlungen Über Streitigkeiten durchführen.
Die Gewerkschaften erklärten, daß, trotzdem das Gesetz
mangelhaft ist, "eine konsequente und loyale Durchführung
desselben der Arbeiterschaft auf den Gebiet der Rechtsverfolgung
eine wesentliche Besserung der herrschenden Zustände
bringen" kann.
Als an 28. 7. 1914
der erste Weltkrieg ausbrach, schlossen die Sozialdemokratie und
die Gewerkschaften dann folglich ihren Burgfrieden mit den
kapitalistischen System. Für Österreich galt die Ansicht, daß
der gemeinsame Feind das zaristische Rußland sei, und eine
Interessensgemeinschaft zwischen der Arbeiterklasse und den
k.u.k. Staat bestünde. Der Burgfrieden war identisch mit einen
Industriefrieden, das heißt, Streiks wurden von den
Gewerkschaften bewußt hintertrieben, und sie beschränkte sich
auf die Kriegsfürsorge, also um das reibungslose Funktionieren
der Kriegsmaschinerie, indem sie den menschlichen
'Kriegsausschuß' verwaltete und pflegte. Sofort nach der
Kriegserklärung wurde das österreichische Parlament nach Hause
geschickt und trat erst an 30.5.1917 wieder zusannen, nachdem an
1. Mai 1917 die kriegsmüden Massen in ganzen Reiche die Arbeit
niederlegten. Die Betriebe wurden militarisiert indem sie unter
das Kriegsleistungsgesetz gestellt wurden. Im Verlaufe des
Krieges häuften sich die Beschwerden von Arbeiterseite, die
Gewerkschaftsfunktionäre gerieten unter einen inner
erbitterteren Druck aus den Betrieben, und die
Gewerkschaftsführung versuchte diese Unzufriedenheit auf die
Forderung nach Beschwerdestellen zu lenken. Mit Erlaß von
31.10.1915 wurden dann tatsächlich für Wien und
Niederösterreich probeweise Beschwerdestellen für
Kriegsleistungsbetriebe errichtet, und, da sie sich 'bewährten',
ab 21.3.1917 in ganzen Reich zugelassen. Die gewerkschaftlichen
Vertrauensmänner arbeiteten in diesen Beschwerdekommissionen
mit, was während des Krieges ihre Haupttätigkeit war. Durch
diese Beschwerdekommissionen wurden die Gewerkschaften de facto
staatlich anerkannt.
Doch der Druck von
Seiten der Arbeiterklasse nahm nichtsdestotrotz zu. In November
1917 wurde das Ministerium für soziale Fürsorge errichtet, und
in selben Jahr erging von Kaiser Karl an die Sozialdemokratie das
Angebot, Vertreter in ein 'Konzentrationskabinett' zu entsenden.
Kaiser Karl hatte dabei sicher nicht zufällig an Karl Renner
gedacht. Doch sowohl Renner, als auch die SDAPÖ lehnten ab,
eingedenk der Auswirkungen, die solch ein Schritt in der
Arbeiterklasse, in der sich inner mehr das Bedürfnis
ausbreitete, "russisch" zu reden, für Folgen gehabt
hätte. In Jänner 1918 brach dann auch der, nach der russischen
Revolution, größte Massenkampf während des 1. Weltkrieges aus.
Der Sozialdemokratie und den Gewerkschaften gelang es, den Streik
de facto völlig ergebnislos abzuwiegeln. Die wenigen
"Linksradikalen" waren zu schwach. Die Arbeiterschaft
war verbittert, enttäuscht und verließ in Scharen die Partei
und die Gewerkschaften. In Juni 1918 kam es noch zu
einem großen Metallarbeiterausstand.
Die Herrschenden
und die Sozialdemokratie waren gewarnt. Noch vor der Bildung der
Koalitionsregierung hatten der Gewerkschaftspräsident Anton
Hueber und Karl Renner in Arbeitsausschuß für Kriegs- und
Übergangswirtschaft des k.u.k. Handelsministeriums die
Aufstellung einer paritätischen Industriekommission für
industrielle Abrüstung und wirtschaftlichen Aufbau verlangt und
auch durchgesetzt. Diese paritätische Industriekommission tagte
zum erstenmal an 4.10.1918. Gewerkschaftsvertreter waren Franz
Domes, der auch in Staatsrat saß, Ferdinand Hanusch, der dann
das Ministerium für soziale Fürsorge übernahm, und Anton
Hueber. "Gleichberechtigt saßen sie neben den
Unter-nehmervertretern. Bald hatten sie die Führung"
(Julius Deutsch). Bald hatten sie tatsächlich die Führung beim
kapitalistischen Wiederaufbau Österreichs, während in Ungarn
und in Bayern Räterepubliken entstanden.
An 30.10.1918
bildete sich die Koalitionsregierung der Sozialdemokratie mit den
Bürgerlichen; der Staatsrat wurde gebildet. Jetzt konnte, da ja
angeblich die Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
hergestellt war, die Sozialdemokratie ans Werk gehen. "Unser
Schlachtruf ist:
Von der politischen
Demokratie zur wirtschaftlichen Demokratie." So rief es
Franz Domes an 1. Deutsch-österreichischen Gewerkschaftskongreß
am 30.11.1919 aus.
Die politische
Demokratie war identisch mit der parlamentarischen Demokratie,
die wirtschaftliche Demokratie, die Gleichberechtigung von
Kapital und Arbeit, sollte nun in Gesetzesform angegangen werden.
Aber als Hintergrund für die gesamte soziale Gesetzgebung und
das Rote Wien sollte man inner das revolutionäre Fieber sehen,
welches die österreichischen Arbeiter- und Soldatennassen
erfaßt hatte. Um die Alleinherrschaft der Arbeiterklasse zu
verhindern, wurde die Mitbestimmung an der Herrschaft des
Kapitals als der wahre Sozialismus, als der demokratische
Sozialismus, verkauft.
Am 15.5.1919 wurde
das Betriebsrätegesetz angenommen, welches die "Eröffnung
des Weges zur praktischen Betriebsdemokratie" (Otto
Bauer) darstellte.
Am 29. Juli 1919
wurde das Gesetz Ober die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen
verabschiedet. Viele große Betriebe hatte die Republik aus der
Heeresverwaltung übernommen. In der Leitung dieser Betriebe
sollten Vertreter der Gewerkschaften für die Produzenten,
Vertreter der Konsumgenossenschaften für die Konsumenten und,
als unparteiische Dritte, Vertreter des bürgerlichen Staates
zusammenwirken.
Am 18.12.1919 wurde, nach einen Entwurf von Otto Bauer, das Gesetz über Einigungsämter und Kollektivverträge angenommen. Die Einigungsämter waren praktisch nur eine Fortsetzung der Gewerbegerichte und der Beschwerdekommissionen. Die Einigungsämter dienten dazu, die Entwicklung des Klassenkampfes zu hemmen, denn die angeblich neutralen Einigungsämter sind wie alle Einrichtungen im kapitalistischen Staat entscheidend ein Instrument der Bourgeoisie zur Niederhaltung der Arbeiterklasse. Trotz möglicher Augenblicksvorteile, die durch Anrufung der Einigungsämter bestimmte Arbeiterkategorien haben können, trägt die Einrichtung der Einigungsämter nur dazu bei, den Klassenkampf der Arbeiterklasse einzuschränken, zu hemmen und die kapitalistische Herrschaft aufrechtzuerhalten. Deshalb müssen die Einigungsämter (seit 1987 Arbeits- und Sozialgerichte) von jedem klassenbewußten Gewerkschafter und Werktätigen aufs schärfste bekämpft werden. Das bedeutet aber nicht, daß sie sich jeder Betätigung in den bestehenden Einigungsämtern (Arbeits- und Sozialgerichte) enthalten. Sie müssen aber alles tun, um die Arbeiterforderungen in freiem Kampf und ohne Benützung der Einigungsämter auszufechten. Nur in Ausnahmefällen können klassen-bewußte Gewerkschafter die Einigungsämter anrufen. Können sie jedoch die Anrufung der Einigungsämter nicht verhindern, oder lassen sich Verhandlungen vor dem Schlichter nicht vermeiden, dann sollen sie sich zur Kontrolle als Beisitzer oder Gewerkschaftsvertreter bei den Verhandlungen vor dem Einigungsamt beteiligen und sogar um ihre Entsendung kämpfen.
Am 26.2.1920 wurde
das Gesetz zur Errichtung von Kammern für Arbeiter und
Angestellte erlassen. Die Forderung nach Arbeiterkammern ist eine
alte Forderung der österreichischen Arbeiterbewegung. Sie wurde
bereits 1848 aufgestellt und am Hainfelder Einigungsparteitag der
Sozialdemokratie 1888 wiederholt. Grundlage für diese Forderung
war, daß es
bereits seit 1850
eine Handelskammer gab, die als gesetzliche Interessensvertretung
von Handel, Industrie und Gewerbe automatisch Vertreter ins
Parlament entsenden konnte, welches aber noch nicht nach freien
und direkten Wahlen zusammengestellt wurde. Als kurzfristiger
Ersatz für das fehlende Wahlrecht wurden eben Arbeiterkammern
als Gegenstück zur Handelskammer gefordert. Ober sie hoffte die
Sozialdemokratie ins Parlament zu gelangen, um dort Propaganda
für die sozialistischen Ideen zu machen. Der zweite Grund für
das Aufstellen dieser Forderung war das Bedürfnis, eine legale
Organisationsform für alle Lohnarbeiterlnnen zu finden. Die
Arbeiterkammern sollten diese Organisationsform darstellen. Doch
mit der Sozialdemokratie und den Gewerkschaften, die dem
Klassenkampf zusehends feindlich gegenüberstanden und sich immer
mehr der Klassenzusammenarbeit hingaben, veränderte sich auch
der Inhalt der Forderung nach Arbeiterkammern.
Die Arbeiterkammern
der 1. Republik waren nämlich als Integrationsinstrument
gedacht, welches der Unabhängigkeit der Arbeiterklasse,
ausgedrückt in den noch bestehenden Arbeiter- und
Soldatenräten, entgegengesetzt wurde, um die Arbeitermassen an
Aufbau eines kapitalistischen Deutsch-Österreich zu
interessieren. So sind die Arbeiterkammern Teil des bürgerlichen
Staatsapparats und können auch von diesem per Gesetz aufgelöst
werden. Alle Arbeitnehmer sind Zwangsmitglieder und besitzen
absolut keine Möglichkeit, die Funktionäre zu kontrollieren
oder sich in die Arbeiterkammern einzubringen.
So wurde das
Instrumentarium geschaffen um den Weg zur sozialen Demokratie
schrittchenweise beschreiten zu können. Indem der Sozialismus
dem Kommunismus diametral entgegengesetzt wurde, wurde auch das
ursprünglich marxistische Sozialismusbild revidiert. Ist nach
Marx und Engels der Sozialismus die erste Stufe des Kommunismus,
eine bereits klassenlose Gesellschaft, in der die ökonomische
Gleichheit durch Entlohnung nach der Quantität der Arbeit
versucht wird zu verwirklichen, und ein bereits im Absterben
begriffener Staat die Noch-Verwaltung übernommen hat, so
versuchte die Sozialdemokratie, und mit ihr die
Gewerkschaftsführungen, indem sie den Sozialismus über die
formale parlamentarische Demokratie einführen will, ihn zu einer
klassenversöhnten Gesellschaft werden zu lassen. Sie war
zusehends gezwungen, den Begriff des Sozialismus selbst
aufzugeben, und entwickelte, als 'Übergangsgesellschaft' zum
Sozialismus, die Theorie der sozialen Demokratie für
Österreich und der Wirtschaftsdemokratie für
Deutschland.
Der Klassenkampf
wurde immer mehr als Mittel gesehen, um bei Bedarf die
Klassenzusammenarbeit gegen eine widerspenstige Bourgeoisie
erzwingen zu können. Doch um dies auch tatsächlich
verwirklichen zu können, durfte daher der Klassenkampf über
einen gewissen Rahmen nicht hinausgehen.
Als während der
ersten Apriltage 1919 spontane Sozialisierungsaktionen im
Hüttenwerk Donawitz und im Seegrabner Kohlebergbau stattfanden,
und sich die Arbeiter mit der Bitte um sofortige Sozialisierung
an Otto Bauer und die Sozialisierungskommission wandten, war
deren größte Sorge, die Arbeiter von der Fortsetzung der
'wilden' Sozialisierungsaktion abzuhalten. In Donawitz hat am
7.April eine Versammlung der Arbeiterschaft beschlossen, den
Werksdirektor abzusetzen. "Der Beschluß wurde sofort in die
Tat ungesetzt, und ein viergliedriges Direktorium gebildet,
bestehend aus zwei Ingenieuren, einem sozialdemokratischen
Arbeiter und einem Kommunisten (...) Die aberwiegende Mehrheit
der Angestelltenschaft hat sich bereit erklärt, bei den großen
Werk der bevorstehenden Sozialisierung Seite an Seite mit der
Arbeiterschaft nach besten Missen und Vermögen zu arbeiten, zum
Wohle von uns allen, zum Wohle der Nation. Sie tat dies und tut
dies in der Oberzeugung, mit ernsten und nüchtern denkenden
Männern zu marschieren." (Arbeiterwille, Zeitung der
SDAPÖ, 13.4.1919)
Aber diese ernsten
und nüchtern denkenden Männer waren für Otto Bauer, die
Sozialdemokratie und die Gewerkschaftsführer Hitzköpfe, denn
sie errichteten Formen der Herrschaft der Arbeiterschaft,
begannen das Lohnsystem abzuschaffen, und das müsse unweigerlich
zum Untergang führen, denn nach der Ideologie der sozialen
Demokratie ist der Untergang des Kapitals auch der Untergang der
Arbeit. Die Theoretisierung für das Handeln und Treiben der
Sozialdemokratie und der Gewerkschaftsführung lieferte in
Österreich der 'linke' Austromarxist Max Adler mit seinem Werk
"Die soziale Demokratie", erschienen 1926. In
Deutschland Übernahm diese Aufgabe Fritz Naphtali 1927, und er
nannte sein Konzept "Wirtschaftsdemokratie". Den
wirtschaftlichen Hintergrund lieferte Rudolf Hilferding mit
seiner Theorie des organisierten Kapitalismus.
Hilferding
entwickelte darin die Ansicht, daß die Entwicklung des
Kapitalismus durch Vertrustung, Kartellisierung, aber auch durch
die Rationalisierung immer mehr Elemente gesellschaftlicher
Planung hervorbringt. Diese Tendenzen zur Planung innerhalb der
kapitalistischen Wirtschaft müßten vom Staat, in dem die
Sozialdemokratie und die Gewerkschaften die treibende Rolle
spielen müssen, koordiniert und gegen widerspenstige
Kapitalschichten durchgesetzt werden. Die Entwicklung zum
'Wohlstand für alle' besorge der ebenso 'organisierte
Kapitalismus' über die ausgedehnten Rationalisierungswellen,
wodurch laut den Theoretikern der 'sozialen Demokratie' zwar
kurzfristig Arbeitskräfte freigesetzt werden müßten, es aber
längerfristig zu einer Verbilligung der Produkte komme. Dadurch
würde die Nachfrage entscheidend zunehmen, was wiederum zu einer
Ausdehnung der Produktion und gesteigerter Nachfrage nach
Arbeitskräften führen würde. Laut Hilferding und Co. entwickle
also der Kapitalismus aus sich heraus alle Möglichkeiten für
einen 'Wohlstand für alle'. Diese Entwicklung gilt es durch
vernünftiges und weitsichtiges Intervenieren zu lenken und zu
beschleunigen. Durch Arbeitskämpfe sie zu behindern ist mit
allen Mitteln zu verhindern - die Sozialdemokratie und die
Gewerkschaften theoretisieren damit ihren systematischen
Streikbruch.
Die Theorie der
'sozialen Demokratie' stellt einen Faktor der reformistischen
Propaganda zur Verwirrung und Täuschung der Massen, eine
Idealisierung der Klassenversöhnung und Klassenzusammenarbeit
dar. Eine 'soziale Demokratie' ist als ein realer Faktor weder
vorhanden noch jemals möglich, weil es niemals eine
'gleichmäßige Beteiligung' zweier Klassen an der
'Wirtschaftsführung' (noch dazu wo es im Kapitalismus eine
gesamtgesellschaftliche Wirtschaftsführung überhaupt nicht
gibt), sondern nur erbitterten Kampf oder Unterordnung der einen
Klasse unter die andere geben kann. Der Burgfrieden, der 1914
geschlossen wurde, ist bis heute nicht aufgekündigt worden.
Burgfrieden ist identisch mit Industrie- und Wirtschaftsfrieden,
und den haben die Sozialdemokraten in Partei und Gewerkschaft
sich auch bemüht unentwegt herzustellen. Lohnkämpfe wurden
systematisch hintertrieben, nach 1918 mit Zustimmung der
Gewerkschaften wieder die Akkordarbeit eingeführt.
Rationalisierungen werden unterstützt und lediglich versucht,
durch mögliche Mitbestimmung etwaige Fehlrationalisierungen,
damit sind Überstürzte Rationalisierungen gemeint, zu
verhindern. Im Kapitalismus stellt sich aber der größte Teil
der Rationalisierungen als Fehlrationalisiserungen heraus. Die
Rationalisierung erhält stets ihren Anstoß von der Erwartung
eines eigenen privaten Vorteils seitens des Kapitalisten und
dieser nimmt auf die dadurch aus seinem Betrieb verdrängten
Arbeiter keinerlei Rücksicht und überläßt ihren Unterhalt der
Öffentlichkeit. Da das kapitalistische System aufgebaut ist auf
Einzelwirtschaft und alle diese Einzelwirtschaften nur beherrscht
sind von dem Streben nach Profit, so werden sie nie und nimmer
nach dem Gesamtnutzen, sondern stets nur nach ihrem besonderen
Interesse fragen. Die Mitbestimmung kann daher gar nicht anders,
als sich dem Willen und den Wünschen der jeweiligen
Einzelkapitalisten zu unterwerfen. Mitbestimmungswillige
Betriebsräte verkommen daher in den meisten Fällen zu
Rationalisierungsgehilfen des Kapitals. Ihr Argument ist, daß
ohne Rationalisierung alle Arbeitsplätze verlorengehen, da sei
es doch viel besser an der Rationalisierung mitzuarbeiten und
dadurch wenigstens ein paar Arbeitsplätze zu retten.
Tatsächlich wird aber dadurch die Kampfkraft der Belegschaft
entscheidend geschwächt und die weiteren
Rationalisiserungsmaßnahmen können noch viel leichter
durchgezogen werden - der Arbeitsplätzeabbau wird beschleunigt!
Doch fahren wir
fort mit der Darstellung der Theorie der 'sozialen Demokratie'
und des 'organisierten Kapitalismus'. Die Mitbestimmung, die also
die im Kapitalismus unvermeidlichen Fehlrationalisierungen
verhindern helfen soll, soll im Betrieb über die Betriebsräte
und gesetzliche Regelung der Mitbestimmung (Betriebsrätegesetz,
später Arbeitsverfassungsgesetz) erreicht werden. In allen
größeren Orten und Industriebezirken sollten paritätische
Wirtschaftskammern geschaffen werden, die ihre Spitze in einem
Reichswirtschaftsrat haben sollten. Neben der gesetzlichen
Regelung der Mitbestimmung sollte die Kapitalmacht der
Arbeiterklasse zur Geltung kommen, um den Unternehmern 'zu
zeigen, wie man wirtschaftet'. Arbeiterbanken wurden gegründet,
1922 in Österreich, wo die Gewerkschaften die Beiträge der
Arbeiterschaft 'arbeiten' ließen. Karl Renner bekleidete eine
wichtige Funktion in der Arbeiterbank. Die Banktätigkeit, die
neben der 'Lebensversicherung', dem Ankauf von Betrieben und der
Beteiligung an anderen ähnlichen kaufmännischen
"Geschäften" in der gewerkschaftlichen
"Tätigkeit" eine immer größere, ja Überwiegende
Bedeutung gewinnt, macht die Gewerkschaften zu einem
integrierenden Teilchen der kapitalistischen Maschine, zu einer
Waffe des Kapitals zur Beeinflussung der Arbeiternassen. Die
Gelder der Arbeiterbanken stehen dem Privatkapital zur
Verfügung, und die Arbeiterbank in Österreich hat laut Statut
nicht einmal das Recht, die Arbeiterorganisationen bei Streiks zu
unterstützen. Dafür sitzen die Gewerkschaftsspitzen in der
Verwaltung und im Aufsichtsrat. "Es gibt in der Entwicklung,
oder besser gesagt in der Degeneration der heutigen
Gewerkschaftsorganisationen in der ganzen Welt einen allgemeinen
Zug: die Annäherung an die Staatsgewalt und das Verschmelzen mit
ihr. (...) Der Monopolkapitalismus fußt nicht auf
Privatinitiative und freier Konkurrenz, sondern auf
zentralisiertem Kommando. Die kapitalistischen Cliquen an der
Spitze der mächtigen Trusts, Syndikate, Bankkonsortien usw.
sehen das Wirtschftsleben von ganz denselben Höhen wie die
Staatsgewalt und benötigen bei jedem Schritt deren Mitarbeit.
Ihrerseits finden sich die Gewerkschaften in den wichtigsten
Zweigen der Industrie der Möglichkeit beraubt, die Konkurrenz
zwischen den verschiedenen Unternehmern auszunutzen. Sie haben
einen zentralisierten, eng mit der Staatsgewalt verbundenen
kapitalistischen Widersacher zu bekämpfen. Für die
Gewerkschaften - soweit sie auf reformistischem Boden bleiben,
d.h. soweit sie sich dem Privateigentum anpassen - entspringt
daraus die Möglichkeit, sich auch dem kapitalistischen Staate
anzupassen und die Zusammenarbeit mit ihm anzustreben" (Leo
Trotzki). Wir werden in der Folge sehen, daß die reformistischen
Gewerkschaften diesen Weg tatsächlich bis zur letzten Konsequenz
gegangen sind. Sich selbst Versorgungsposten schaffend,
behaupteten sie, daß über die Arbeiterbanken, die
Genossenschaftsbetriebe und die bereits wenigen 'sozialisierten'
Betriebe und Gemeinbetriebe eine praktische Erweiterung der
Wirtschaftsmacht der Arbeiterklasse erreicht werden solle, um so
die Gleichheit von Kapital und Arbeit zu festigen. Über ihre
Kapitalmacht soll die organisierte Arbeiterschaft versuchen, in
der kapitalistischen Wirtschaft Fuß zu fassen. Wer tatsächlich
Fuß faßte, das waren die Gewerkschaftsführer und -bürokraten.
Um das Chaos des
Konkurrenzkapitalismus durch die gesellschaftliche Planung des
'organisierten Kapitalismus' abzulösen, müsse die Einmischung
des Staates in den Gesellschaft- und Wirtschaftsmechanismus
gezielt genützt werden, bei Bedarf durch Koalitionsregierungen.
Diese Tendenz zum Staatsinterventionismus mit dem Ziel, die immer
härter werdenden und auf die Spitze getriebenen
Konkurrenzkämpfe und Klassenkämpfe zu bewältigen - erst durch
Ausgleich und Vermittlung, dann durch Repression und Krieg - gab
es natürlich tatsächlich. In den krisengeschütteltsten
Ländern wie Italien, Ungarn, Polen, Deutschland und Österreich
nahm dieser Staatsinterventionismus terroristische Gestalt in
Form des Faschismus an, in den 'Krisengewinner'-Staaten nahm er
die Form des New Deals von Roosevelt/Keynes an. Die
Sozialdemokratie und die Gewerkschaften verschrieben sich in der
Folge dem Kurs Roosevelt/ Keynes. Wir sollten aber nicht
vergessen, daß dieser Kurs nur deshalb möglich war, weil es
eben den Faschismus gegeben hat. Die Weltwirtschaft stellt eine
Einheit dar, wo die Entwicklung eines Landes oder gleich mehrerer
Länder ungeheure Rückwirkungen auf die Zukunft der übrigen
Länder hat. Diese Tendenz hat sich bis heute noch ungeheuer
verstärkt - was heißen soll, daß der Keynesianismus der
sechziger und siebziger Jahre nur auf Kosten der Ausbeutung und
Unterdrückung der sogenannten 'Dritten Welt' möglich war.
Die Entwicklung zur
Zentralisierung des Kapitals, zur Vertrustung, Kartellisierung
und Rationalisierung hat sich bis heute entscheidend zugespitzt.
So kontrollieren 866 Multis Ende der siebziger Jahre 76,5% der
Fertigwarenproduktion der Welt und 30 bis 40% des Welthandels der
kapitalistischen Weltökonomie. Investitionen in der Höhe von 62
Milliarden Dollar in die 'Dritte Welt' stand ein
Kapitalrückfluß von 139 Milliarden Dollar in die
Konzernzentralen im Verlauf der siebziger Jahre gegenüber. Das
Finanzkapital kontrolliert und organisiert die Welt nach seinen
Profitgelüsten. Der Staat ist tatsächlich ein Element dieser
Organisierung. Ein dienendes Element, das je nach Bedarf mittels
Ausgleich und Vermittlung, oder mittels Repression und Krieg dem
Kapital den Weg bereiten hilft. Es stimmt: die Sozialdemokratie
und die Gewerkschaften haben nie den Kampf gescheut. Zählten sie
vormals zur Avantgarde der Arbeiterklasse, so hat sie der Weg der
Klassenversöhnung und der Klassenzusammenarbeit zu Kämpfern des
parlamentarisch 'organisierten Kapitalismus' gemacht. Ihre
Ideologie der Klassenversöhnung macht sie aber selbst gegen die
repressive Variante des 'organisierten Kapitalismus' - Diktatur
und vor allem Faschismus, der sich ja ebenfalls auf die
Klassenversöhnung in Form des Korporativismus beruft - wehrlos.
Demokratie und Terror stehen sich nicht unversöhnlich
gegenüber. Greift die Sozialdemokratie und mit ihr die
Gewerkschaften phasenweise ebenfalls zum Terror, um
Klassenkampfentwicklungen zu unterdrücken und zu zerschlagen, so
muß selbst der Faschismus unter Umständen zu Formen der
Demokratie greifen, um möglichen Widerstand der Arbeiterklasse
integrieren zu können, da ihm unmittelbar die Mittel zur
rücksichtslosen Gewaltanwendung fehlen. So fanden 1936 in
Österreich Vertrauensmännerwahlen statt, so hat der Faschismus
in Italien jahrelang ein Parlament geduldet usw.
Damit soll jetzt
nicht einer Gleichsetzung von Faschismus und bürgerlicher
Demokratie das Wort geredet werden. Es soll lediglich erwähnt
sein, daß jede Entwicklung, auch wenn sie einen klaren Bruch mit
der vorhergehenden Phase markiert, ihre Schatten vorauswirft,
daß trotz des Bruches in der vorhergehenden Phase sich die
Voraussetzungen herausbilden müssen, um diesen Bruch dann
tatsächlich auch durchführen zu können. Die Theorie der
Klassenversöhnung und die Praxis der Klassenzusammenarbeit ist
ein Wegbereiter dieses Bruches, obgleich der Träger der
demokratischen Variante der Klassenversöhnung - die
Sozialdemokratie und die reformistischen Gewerkschaften - selbst
unter den Schlägen der terroristischen Variante zerschlagen
wird. Die Klassenversöhnung (Mitbestimmung, Sozialpartnerschaft,
soziale Demokratie, Wirtschaftsdemokratie oder unter welchen
Namen sie auch immer auftreten mag) ist für die Arbeiterklasse
eine tödliche Illusion . Dieses kleinbürgerliche Wunschbild
kann der Arbeiterklasse, die tagtäglich im Klassenkampf
verwickelt ist, entweder mittels Vermittlung, Überredung,
Bestechung oder Einschüchterung auferlegt werden, oder im Falle,
daß entscheidende Teile der Arbeiterklasse kampfbewußt und
kampfbereit bleiben, durch offene Repression und Terror
aufgezwungen werden. Entweder die Bourgeoisie gewinnt die Hirne
der Mehrheit der Arbeiterklasse, oder sie zertritt sie mit den
Schaftstiefeln ihrer Terrorkommandos!
KLASSENZUSAMMENARBEIT NACH
1945
Nach den Jahren der
faschistischen Diktatur und des 2.imperialistischen Weltkrieges
blieb die Ausrichtung der Gewerkschaftspolitik nach 1945 gleich.
Wir können eine Kontinuität von der Burgfriedenspolitik
während des ersten Weltkrieges, der Koalitionspolitik 1918-1920,
der Politik der freien Gewerkschaften während der Zeit der
I.Republik bis zu den Lohn-Preisabkommen 1947-1951 und
schließlich der Paritätischen Kommission feststellen. Doch es
wäre nicht richtig behaupten zu wollen, daß der am 15.4.1945
offiziell gegründete ÖGB nicht versucht hätte, aus der
offensichtlichen Fehlentwicklung, die in den Faschismus
hineinführte, Konsequenzen zu ziehen. In seiner
"Stellungsnahme zur Wirtschaftspolitik" (1959), der die
Funktion eines Grundsatzprogramms des ÖGB zuzukommen scheint,
versuchen die österreichischen Gewerkschaften aus der
Vergangenheit Lehren für ihre gegenwärtige und zukünftige
Praxis zu ziehen. In dieser Stellungsnahme entwickelt der ÖGB
seine Selbstverpflichtung der "Verantwortung gegenüber der
Wirtschaft als Ganzes". Die gewerkschaftliche Aufgabe habe
früher darin bestanden, "kraft der gewerkschaftlichen
Stärke möglichst hohe Löhne und Gehälter zu erreichen. Damals
haben die Gewerkschaften keinen wirksamen Einfluß auf die
Wirtschaft gehabt." Und eben weil die Gewerkschaften früher
keinen ins Gewicht fallenden wirtschaftlichen Einfluß hatten,
"mußten sie auch nicht auf gesamtwirtschaftliche Interessen
in dem Ausmaß Rücksicht nehmen, wie sie es bei der
wirtschaftlichen Mitverantwortung heute tun müssen."
Aufgrund dieses, durch die Wirtschaftspartnerschaft ihnen
eingeräumten "wirklichen Einfluß auf die Wirtschaft"
sei der ÖGB nun in der Lage "durch eine möglichst
günstige Wirtschaftsentwicklung die Voraussetzungen zur Hebung
des Lebensstandards der Arbeiter und Angestellten zu
schaffen." Die gewerkschaftlichen Forderungsprogramme sind
daher in "Übereinstimmung mit den allgemeinen
Erfordernissen zu bringen", und die Aufgabe einer
"fortschrittlichen Gewerkschaftspolitik" sei es,
"zugunsten der Staatswohlfahrt sich zu beschränken."
Diese
programmatische Erklärung des ÖGB liefert das inhaltliche
Gerüst für die Politik der Klassenzusammenarbeit nach 1945,
aber auch für den Organisationsaufbau, denn die Führung des
ÖGB wußte bestens, daß ihre Selbstverpflichtung der
"Verantwortung gegenüber der Wirtschaft als Ganzes (...)
auch eine Quelle des Unmutes und Mißverständnisses der
Gewerkschaftsmitglieder" sei, und die Gefahr bestehe,
"daß ein Teil der Mitglieder dieser Handlungsweise vorerst
nicht das notwendige Verständnis entgegenbringt." Der
Organisationsaufbau mußte daher bürokratisch zentralisiert
werden, und der Gewerkschaftsapparat, der die Interessen der
Staatswohlfahrt stets im Auge haben müsse, mußte daher in
nahezu absoluter Form von den möglichen Unmutsäußerungen der
Gewerkschaftsmitglieder abgesondert werden. Die politische
Fehlentwicklung findet daher konsequenterweise ihren Ausdruck in
einer organisatorischen Fehlentwicklung, in einem Mißbrauch 'der
Gewerkschaftsorganisation für die Interessen des Kapitals. Doch
bevor wir näher auf die Organisationsstruktur des ÖGB eingehen,
wollen wir noch die wichtigsten Etappen des "neuen
Kurses" der österreichischen Gewerkschaften uns genauer
anschauen.
Der konsequent zu
Ende gedachte Klassenkampf führt unweigerlich zur Anerkennung
der Notwendigkeit der Alleinherrschaft der Arbeiterklasse, der
Diktatur des Proletariats. In die andere Richtung gedacht
bedeutet dies, daß der Versuch der Herstellung der
Klassenversöhnung und der Klassenzusammenarbeit in sich eine
Dynamik birgt, die zur Identifizierung mit der Herrschaftsform
des Kapitals, zur Beteiligung am, und zur Verantwortung für den
bürgerlichen Staat führt. Dieser bürgerliche Staat muß daher
nicht einmal unbedingt die Form der parlamentarischen Demokratie
annehmen, sondern er muß lediglich auf das Hitwirken der
Gewerkschaften bei der Herstellung des inneren Friedens, der
Klassenharmonie angewiesen sein - er muß die Gewerkschaften
anerkennen! Die Gewerkschaften lehnen von daher den Zwang zur
Kooperation (-Zusammenarbeit) ab, wenn dieser zu ihrer
Überflüssigmachung führt, doch sie können auf diesen Zwang
nicht verzichten. Eine Kombination von freiwilliger Kooperation
mit einem Zwang zu dieser wurde in Österreich nach 1945
errichtet. Von der ersten Stunde seines Bestehens an bekannte
sich der ÖGB zur freiwilligen Kooperation, deren Inhalt die
Abstimmung zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Interessen
bei der Regelung ökonomischer und sozialer Probleme war und ist.
Der Inhalt der Zusammenarbeit mit den Repräsentanten der
Unternehmer und der Bauern war die Anerkennung der bestehenden
gesellschaftlichen und politischen Strukturen, also des
kapitalistischen Produktionssystems und des
parlamentarisch-repräsentativen Systems. Die Ziele waren vorerst
nach 1945 der kapitalistische Wiederaufbau Österreichs, die
Konsolidierung der Wirtschaft und die Steigerung der Produktion.
Gleichzeitig
arbeitete der ÖGB an der Errichtung eines Zwangssystems zur
Kooperation maßgeblich mit. Dieser Zwang zur Kooperation geht
von den Kammern, aber auch vom Arbeitsverfassungsgesetz aus. Die
Kammern bilden die eigentliche Infrastruktur kooperativer Politik
in Österreich; und zwar sind das die Handelskammern mit ihrem
Dachverband, der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, die
Landwirtschaftskammern mit ihrer Präsidentenkonferenz, und die
Arbeiterkammern mit ihrem österreichischen Arbeiterkammertag.
Das sind die tragenden Säulen der Wirtschafts- und
Sozialpartnerschaft, deren erste Ansätze im Verlaufe der
Regelung der Löhne und Preise nach 1945 sich herausbildeten.
Der ÖGB schloß
mit der Kapitalseite ein Stillhalteabkommen an der Lohn und
Preisfront ab. An diese Stillhalteabkommen, die
berühmt-berüchtigten Lohn-Preisabkommen, wäre die Gewerkschaft
nicht mehr gebunden gewesen, wenn die Preissteigerung die
Lebenshaltungskosten insgesamt um mehr als 10% erhöhen würde.
Doch der ÖGB lehnte wiederholt die Anpassung der Löhne an die
Preissteigerungen ab, selbst wenn die Erhöhung der
Lebenshaltungskosten die 10% Grenze überschritt. Am 2.11.1948
erklärte der Bundesvorstand, warum er dem Lohnraub keinen
Widerstand entgegensetzte. "Der Bundesvorstand lehnt
Lohnerhöhungen als ein Mittel zur Steigerung des Lebensstandards
niemals grundsätzlich, sondern nur unter den gegebenen
Verhältnissen ab. In dem Maße, als seine Politik zu sichtbaren
Erfolgen in Form einer gesteigerten Produktion und eines verstärkten
Warenangebot führte, hat sich die Möglichkeit, durch
Lohnerhöhungen zu einer Realkaufkrafterhöhung zu gelangen,
verstärkt..."
Wir haben schon
erwähnt, daß der ÖGB im kapitalistischen Wiederaufbau, der
Konsolidierung der kapitalistischen Wirtschaft und der Steigerung
der Produktion seine zentrale Aufgabe sah. Seine
gesamtwirtschaftlich orientierte Lohnpolitik, die von
"unserer Wirtschaft" ausging, unterwarf daher die
Arbeiterschaft den Erfordernissen der Kapitalverwertung, dem
'Wirtschaftswachstum', und war gleichzeitig' eine Quelle des
Unmutes der Arbeiterschaft, der seinen Höhepunkt im Massenstreik
im Oktober 1950 fand. Die Gewerkschaftsführung bewies dabei,
daß sie die "Teilinteressen" der Arbeiterschaft auch
bereit ist mit Einschüchterung, Verleumdung und Terror den
"Gesamtinteressen" des Kapitals zu unterwerfen.
Der Kapitalhunger,
der die Unternehmer zu ständigen Angriffen auf den
Lebensstandard der Arbeitermassen zwang, wurde jedoch erst durch
den Marshall-Plan, zu dem die Lohn-Preisabkommen eine
unerläßliche Ergänzung darstellten, gestillt. Marshall-Plan
und Lohn-Preisabkommen können daher mit Recht als die
Geburtshelfer der österreichischen Sozialpartnerschaft angesehen
werden, denn der Marshall-Plan räumte den Gewerkschaften den
"wirklichen Einfluß auf die Wirtschaft" ein, der ihnen
während der I.Republik versagt geblieben war. Am 2.7.1948
schlossen die USA, die über gewaltige Mengen überschüssigen
Kapitals verfügten, mit Österreich ein "Abkommen über die
wirtschaftliche Zusammenarbeit" im Rahmen des "European
Recovery Programm" (ERP), in dem sich die USA bereit
erklärten, österreichische Bestellungen von amerikanischen
Rohstoffen, Maschinen und Lebensmitteln bis zu einer bestimmten
Höhe zu kreditieren. Der Zweck dieser Kredite war in erster
Linie dem Wiederaufbau der Industrie zu dienen, während sich
gleichzeitig die physische Reproduktion der Arbeiterschaft auf
dem untersten Existenzminimum zu bewegen hatte. Die
Subventionierung von Lebensmittelpreisen war nämlich mit den
ERP-Geldern nicht erlaubt, und man war dadurch gezwungen die
Lebensmittel zu ihrem Marktpreise abzusetzen. Damit dies eben
nicht zur sozialen Explosion führte, war die Mitwirkung der
Gewerkschaften unerläßlich und wurden in Folge die
Lohn-Preisabkommen geschlossen. Diese schrieben einen massiven
Lohnverzicht der werktätigen Bevölkerung fest, indem sie
Beschränkungen im Bereich der Lohn-Preiserhöhungen in den
übrigen Sektoren der Wirtschaft vereinbarten.
Bereits am 4.Juli
1945 wurde die Kreditlenkungskommission noch von der
Provisorischen Staatsregierung, die sich aus Vertretern der SPÖ,
ÖVP und KPÖ zusammensetzte, ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe war
die "planmäßige Lenkung des Öffentlichen und privaten
Kredites im Dienste des Wiederaufbaues der österreichischen
Volkswirtschaft." (§1) Diese solle unter "der
Mitwirkung der wirtschaftlichen Interessensvertretungen"
geschehen, "und diese sind zur Mitwirkung
verpflichtet." (§6) Dies bedeutet, daß, bevor die
wirtschaftlichen Interessensvertretungen Überhaupt noch
konstituiert waren - das Arbeiterkammergesetz wurde am 20.Juli
1945 und das Handelskammergesetz am 24.Juli 1946 erlassen - diese
schon zur Kooperation verpflichtet wurden. Am 29.3.1961 ging die
unumschränkte Verfügungsgewalt Über das ERP-Vermögen, welches
die erzielten Erlöse aus den ERP-Krediten, gesammelt auf einem
Sonderkonto auf der österreichischen Länderbank, waren, auf die
Republik Österreich über. An 13.6. 1962 wurde dann das
ERP-Gesetz erlassen, welches die Errichtung eines eigenständigen
Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit dekredierte. Als Organ
dieses Fonds wurde die Kreditkommission bestellt, die im
wesentlichen die Funktionen der früheren
Kreditlenkungskommission übernahm. In der Kreditkommission
bestand immer Parität, wodurch Entscheidungen immer nur
einstimmig gefaßt werden können. In der Kreditkommission ist
die "Wirtschaftsdemokratie", die
"Gleichberechtigung von Arbeit und Kapital" nach den
Wünschen des ÖGB verwirklicht, und selbst die
Gewerkschaftsbank, die BAWAG, ist ein vom ERP-Fond ermächtigtes
Kreditinstitut, bei dem Kreditwerber einen Antrag einreichen
können. Die formellen Kriterien für die Mittelvergabe
entsprechen im wesentlichen auch der Ausrichtung des ÖGB der
"Verantwortung der Wirtschaft als Ganzem" gegenüber.
Dem Fond kommt die Aufgabe zu, den Ausbau, die Rationalisierung
und die Produktivität der österreichischen Wirtschaft (...) zu
fördern und dadurch auch zur Erhaltung der Vollbeschäftigung
und Erhöhung des Sozialproduktes unter Bedachtnahme auf die
Stabilität des Geldwertes beizutragen." (§l|2) Über die
Kreditkommission versucht sich die ÖGB-Führung in
sozialpartnerschaftlich betriebener Wirtschaftsförderung gemäß
ihrer Formel, daß das Wirtschaftswachstum abhängt von der Höhe
der Investitionsquote und des technischen Fortschrittes, also
kurzum der Rationalisierung!
Kehren wir nochmals
kurz zur Zeit unmittelbar nach dem 2.Weltkrieg zurück, als die
Grundlagen zur "Wirtschaftsdemokratie" gelegt wurden.
Erst 1947 wurde die staatliche Lohnkontrolle wieder aufgehoben
und die Gewerkschaften bekamen die Kollektivvertragsrechte
zugestanden. Das Provisorium der Zentrallohnkommission, 1946
gegründet, wurde aber trotzdem erst 1950 aufgelöst. Das erste
Lohn-Preisabkommen im Juli 1947 war das Ergebnis der
Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit den Kapitalvertretern
innerhalb der Wirtschaftskommission, die sich selbst die bereits
erwähnten Ziele des kapitalistischen Wiederaufbaues, der
Konsolidierung der Wirtschaft und der Steigerung der Produktion
setzte. Als 1951 das 5. und letzte Lohn-Preisabkommen beschlossen
wurde, wurde das Wirtschaftsdirektorium gegründet, welches ein
zeitlich befristetes wirtschaftliches Koordinationsinstrument auf
gesetzlicher Basis war, und bis 1954 existierte. 1955 forderte
der ÖGB auf dem 3.Bundeskongreß in seinem Aktionsprogramm die
Wiedereinsetzung einer Wirtschaftskommission. Als in den
folgenden Monaten ein starker Preisauftrieb einsetzte und soziale
Konflikte befürchtet wurden, wurde 1956 tatsächlich die
Wirtschaftskommission reaktiviert. Da die Kapitalseite der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften nach 1945
einen intakten inneren Frieden und hohe Ausbeutungsraten zu
verdanken hatte, sprach folglich nichts gegen eine
Institutionalisierung dieser Zusammenarbeit, und am 27.3.1957
wurde die Paritätische Kommission gegründet. Sie setzt sich
zusammen aus 4 Regierungsvertreter (Bundeskanzler, Minister für
Inneres, Handel und Wiederaufbau, soziale Verwaltung), und aus je
2 Vertretern der Kammern und des ÖGB. Auch die Vereinigung
österreichischer Industrieller (VÖI) nimmt an den Sitzungen der
Paritätischen Kommission teil. Wie es zwischen ÖGB und
Arbeiterkammern eine starke personelle Verschränkung gibt, so
auch zwischen der VÖI und der Bundeskammer.
Maßgeblich an der
Zustimmung der Unternehmerseite zur Bildung der Paritätischen
Kommission trug der Verzicht des ÖGB bei, eine Änderung der
Einkommensverteilung anzustreben und steigende Ansprüche der
Arbeiterschaft durch steigendes Wirtschaftswachstum zu
kompensieren. So gibt es tatsächlich eine vorbestimmte
Verteilungsrelation, die nicht durchbrochen werden soll. So ist
das Kernstück der österreichischen Sozialpartnerschaft ein
impliziter Lohn-Preiskontrakt zwischen Gewerkschaften und
Unternehmern mit dem Inhalt, weder durch Lohn-, noch durch
Preiserhöhungen die Einkommen umzuverteilen. Dieser
Sozialkontrakt wurde und wird noch durch steuerliche und sonstige
wirtschaftspolitische Vorleistungen der jeweiligen Regierung
abgesichert. Dies hat zur Folge, daß die um die Änderung in der
Beschäftigungsstruktur bereinigte Lohnquote von 1955 bis 1986
nahezu unverändert geblieben ist, es sogar zu einer leichten
Umverteilung zugunsten der Unternehmerseite bereits gekommen ist.
Der ÖGB hat die Prosperität für die Arbeiterklasse ungenützt
verstreichen lassen!
Diese Verpflichtung
den Status Quo bei der Einkommensverteilung aufrecht zu erhalten,
bedingt aber auch eine eigene Praxis bei den Lohnverhandlungen.
Die Festlegung der Löhne und Gehälter fällt in Österreich wie
in anderen Staaten in die Tarifautonomie der Vertragspartner in
den einzelnen Branchen. Zur Besonderheit der österreichischen
Sozialpartnerschaft gehört aber die Verpflichtung der
Einzelgewerkschaften erst dann Lohnverhandlungen zu führen, wenn
diese von dem am 13.4.1962 gebildeten Lohnunterausschuß der
'Paritätischen' auf Antrag der Zentrale des ÖGB durch
einstimmigen Beschluß 'freigegeben' werden. Die Vorgehensweise
der Lohnunterkommission, die sich aus je 2 Vertretern der
Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und des ÖGB, sowie je
einet Vertreter der Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern und des österreichischen
Arbeiterkammertages als stimmberechtigte Mitglieder zusammensetzt,
wurde genau festgelegt. Sollte innerhalb 6 Wochen kein Beschluß
zustande kommen, so wird der Antrag an die Paritätische
Kommission weitergeleitet, welche dann innerhalb von 5 Wochen zu
entscheiden hat. Kommt wieder kein Beschluß zustande, was
allerdings bis zum heutigen Tag noch nicht geschehen ist, so wird
der Antrag freigegeben.
Man ersieht aus
dieser Art, wie Lohnverhandlungen geführt werden, oder besser
nicht geführt werden, daß sie in keinster Weise ein
Kräftemessen zwischen Kapital- und Arbeiterseite sind, sondern
lediglich eine Prozedur den Konsens zwischen Unternehmer und
Gewerkschaftsführung, aktualisiert auf die jeweilige
konjunkturelle Situation, zu finden. Freilich ging und geht
dieser Findungsprozeß oft nicht ohne Wortgefechte und
tatsächliche Versuche den Status Quo punktuell zugunsten einer
der beiden Seiten zu ändern, ab. Dann pflegt die
Gewerkschaftsführung mit der Mobilisierung der Mitgliedschaft zu
drohen - wohlgemerkt um des Wohles der Wirtschaft als Ganzem
wegen. Doch wir haben schon erwähnt, daß die
Gewerkschaftsführung sehr wohl weiß, daß Gefahr drohen kann
von Seiten der Mitgliedschaft; nämlich wenn deren Mißtrauen in
offenen Unmut gegenüber der Politik der Unterordnung ihrer
Interessen unter jene des Kapitals umschlägt. Die Arbeiterklasse
erfährt allzu oft, daß es keinen Konsens mit den Kapitalisten
gibt, sondern lediglich Waffenstillstände im Kampf der Klassen.
Die Arbeiterschaft kann sich daher als Klasse nicht dem
Klassenkampf entziehen. Und gerade diese Unmöglichkeit birgt in
sich die Möglichkeit, daß sich die Arbeiterklasse im Falle
ihrer tatsächlichen Mobilisierung der Kontrolle durch die
Gewerkschaftsführung entzieht. Der Konsens beinhaltet sozialen
Frieden; die Mobilisierung drängt in Richtung eines
tatsächlichen Kräftemessen und trägt in sich den Willen zum
Sieg.
Dies ist ein
wesentlicher Grund, warum die Gewerkschaftsführung die
Mobilisierung der Mitgliedermassen grundsätzlich ablehnt, und
dort, wo sie sie nicht verhindern kann, zum Abbruch bringen will.
Ihre gesellschaftliche Macht im Kapitalismus besteht gerade
darin, daß sie die Kontrolle über die Arbeitermassen
zentralisiert und uneingeschränkt behaupten kann. Diese
Kontrolle über die Massen, welche sie in die Aufsichtsräte,
Vorstandsetagen und Regierungsämter gehievt hat, besitzt sie und
wird sie daher auch mit allen Mitteln zu verteidigen suchen, wenn
es sein muß auch mit Terror. Um des Erhaltens der Kontrolle
willen , fürchtet sie die Mobilisierung der Massen zwar über
alles, ist aber unter gewissen Bedingungen zur Mobilisierung
derselben Massen gezwungen. Und zwar einerseits, wenn der Angriff
des Kapitals die Gewerkschaftsführung selbst bedroht, das
Kapital dazu Übergeht die früheren Zugeständnisse an die
Gewerkschaftsbürokratie rückgängig zu machen. Dann droht die
gekränkte Gewerkschaftsbürokratie mit den Massen, läßt sie
vielleicht sogar aufmarschieren um ihre eigene Bedeutung unter
Beweis zu stellen. Sie verrät dabei nicht nur die Interessen der
Arbeiterklasse, sie ist auch bereit Teile ihres eigenen Apparates
zu opfern, um den Preis ihrer Anerkennung. Und andererseits, wenn
der Unmut und das Mißtrauen der Arbeiterklasse derart bedrohlich
geworden ist, diese beginnt sich von den vorgeschriebenen Normen
und Führern zu lösen, muß die Führung den Massen ein Ventil
öffnen, führt sie wissentlich in eine Niederlage, damit sie
wieder die Kontrolle über eine enttäuschte, besiegte und
gefügige Mitgliedschaft errichten kann. Die
Gewerkschaftsführung und -bürokratie wird niemals ihren Konsens
mit der Bourgeoisie aufkündigen. Sie wird zu jedem Verrat an der
eigenen Basis bereit sein, in der Hoffnung bei der Bourgeoisie
Gnade zu finden, in der Hoffnung ihre parasitäre Existenz
sichern zu können.
Doch die
gegenwärtig nahezu uneingeschränkte Kontrolle der
Arbeitermassen durch die Gewerkschaftsführung gründet auf dem
wesentlichsten Mittel zur Ruhigstellung der Arbeiterschaft, auf
deren materielle Korrumpierung. Während der Phase der
Prosperität 'durfte' die österreichische Arbeiterschaft am
Wirtschaftswachstum nach einem, von den Sozialpartnern
vorherbestimmten Schlüssel, teilhaben. Nachdem der
kapitalistische Wiederaufbau tatsächlich geschafft war, vollzog
sich ein schwindelerregender Wirtschaftsaufschwung, welcher durch
einen sich schnell erweiternden Außen- und Innenmarkt
ermöglicht wurde. Der Imperialismus erlebte einen zweiten
Frühling, der es dem Kapital, welches Riesenprofite aus den
werktätigen Massen herausholte, ermöglichte 'seine' jeweiligen
Arbeiter am Aufschwung mitnaschen zu lassen. Für entscheidende
Schichten der Arbeiterschaft in Österreich wurde der Wohlstand
zum greifbaren Ziel. Es schien sich die Gewerkschaftspolitik als
richtig herauszustellen. Die Arbeiterschaft und vor allem ihre
Vertreter wurden als gleichrangige und sozial gleichwertige
Partner akzeptiert, und aufgrund der Prosperität standen
sachlich vergleichsweise harmlose Konflikte zur Entscheidung. Das
Kapital konnte auf jede von der Arbeiterklasse geforderte
Leistung mehr oder weniger sofort mit einer Gegenleistung
bezahlen.
Doch was die
Gewerkschaftsführung für überwunden geglaubt hatte - die
zyklischen Krisen des Kapitalismus - kehrten mit zunehmender
Heftigkeit zurück. Aufgrund des hohen Ausmaßes der Verengung
der Außen- und Innenmärkte nahm die Schärfe der Krise mit
jedem Wachstumsschub zu. Mit 5 Jahren Verspätung im Vergleich
zur internationalen Entwicklung erleben wir seit 1981 einen
Änderungsprozeß in der sozialen und politischen Beziehung der
Klassen zueinander. Zeitlich werden Leistungen und
Gegenleistungen immer mehr auseinandergezogen mit der Tendenz,
daß die Bourgeoisie überhaupt keine Gegenleistungen mehr
herausrücken will. Denn es gibt in der Regel keine Zuwächse
mehr zu verteilen, sondern der Mangel soll verteilt werden. Und
obwohl die Gewerkschaftsführung dies akzeptiert und sogar
offensive vertritt - so erklärt uns Benya, daß Solidarität
ist, "daß alle möglichst gleichmäßig Lasten auf sich nehmen
müssen, alle gleichmäßig Verzicht leisten müssen", während
gleichzeitig die Profite der Unternehmer weiter wachsen - stellen
wir eine Änderung im sozialen Klima fest.
Die Unternehmer
beginnen den gesellschaftlichen Konsens zusehends in Frage zu
stellen. Der Zwang zum Wachstum, der daraus resultierende Zwang
die Profitnasse durch Steigerung der Ausbeutung zu erhöhen um auf
den Außen- und Innenmärkten bestehen zu können, läßt die
Unternehmer immer offener und frontaler gegen die Arbeiterklasse
vorgehen. Die Generalforderung der Unternehmer heißt
Flexibilität, heißt Rationalisierung und Arbeitslosigkeit. Die
Gewerkschaftsbürokratie, die selbst aus ihren Versorgungsposten
verdrängt werden soll, gibt kampflos - weil in den Massen noch
zu wenig Kampfwillen gewachsen ist - ein Interesse der
Arbeiterschaft nach dem anderen auf, wenn sie als Gegenleistung
von den Unternehmern nur die Versicherung ihrer Unentbehrlichkeit
in Form des Rechtes auf Mitbestimmung erhält. Das neue Ziel der
Klassenzusammenarbeit heißt Verbesserung der preislichen
Wettbewerbsfähigkeit und weltmarktorientierte Strukturanpassung.
Das kapitalistische Österreich soll auf Kosten der
Arbeiterklasse neue Außenmärkte erobern, soll zu einem
Nettoexporteur von Industriewaren werden. Die
Gewerkschaftsführung erklärt dies zum neuen Inhalt des
sozialpartnerschaftlichen Konsens und gerät damit zusehends in
offenen Widerspruch zu ihrer Mitgliedschaft. Sie gefährdet
dadurch die Existenz der Gewerkschaftsorganisation und bereitet
im Endeffekt ihre eigene Überflüssigmachung vor. Die breite
Mitgliedernasse toleriert dies noch. Ihre Organisation vor dem
Niedergang zu retten ist für die wenigsten ein Ziel. Aber nur
wenn diese wenigen die Mehrheit für dieses Ziel gewinnen, haben
die Gewerkschaften als Interessens- und Kampforganisation der
Arbeiterklasse eine Zukunft!
DIE GEWERKSCHAFTSBÜROKRATIE UND DER GEWERKSCHAFTSAPPARAT.
Diese oben
skizzierte politische Fehlentwicklung ging Hand in Hand mit der
Ausschaltung der innergewerkschaftlichen Demokratie durch die,
die Führung an sich gerissene, Gewerkschaftsbürokratie. Die
Gewerkschaften wurden von dieser bürokratisch zentralisiert, die
Mitgliedschaft entrechtet und aus dem Organisationsleben
ausgeschaltet und entfernt. Die politische Ausrichtung des
Gewerkschaftsapparates auf die Klassenzusammenarbeit bedingt ein
solches Organisationsregime mit unerbittlicher Logik!
Der ÖGB setzt sich
seit 1978 aus 15 Gewerkschaften zusammen. Diese Gewerkschaften
haben jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sofern ihnen
Aufgaben vom ÖGB übertragen werden, handeln sie als
bevollmächtigte Organe des ÖGB (anders als in der BRD, wo die
einzelnen Verbände rechtlich selbständig sind). Das heißt, die
einzelnen Gewerkschaften in Österreich sind nicht Vereine,
sondern nur Gruppierungen innerhalb eines Vereines. Sie ziehen
zwar die Mitgliedsbeiträge ein, müssen diese Beiträge jedoch
vollständig an den ÖGB abführen, der einen Teil davon den
einzelnen Branchengewerkschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben
wieder zur Verfügung stellt. Aufgrund der gesetzlichen Situation
sind alle derzeit ca 1.700 bezahlten Funktionäre und technischen
Angestellten, auch die der Branchengewerkschaften,
ausschließlich von ÖGB angestellt. Die Einzelgewerkschaften
haben zwar ein Vorschlagsrecht bei der Bestellung, diese selbst
muß aber wiederum von ÖGB genehmigt werden. Die
Gewerkschaftssekretäre sind unbedingt den ÖGB-Beschlüssen
verpflichtet, und die Funktionäre wurden, bald nachdem der ÖGB
gegründet worden war, zu absoluten 'Gehorsam' (Böhm)
verpflichtet. So erklärte der l.ÖGB-Präsident Johann Böhm: »Wo
es an Selbstdisziplin fehlt, müssen disziplinäre Mittel
angewandt werden." Diese völlige Unterwerfung aller
Angestellten und hauptamtlichen Funktionäre unter das Diktat der
sozialpartnerschaftlichen Gewerkschaftsführung und den 'Verbot'
sich mit unkontrollierten Bewegungen der Mitgliederbasis zu
solidarisieren geht einher mit einen Streikregelment, welches
nach den Motto 'der beste Streik ist der, der gar nicht
stattfindet', aufgestellt wurde.
Wir haben schon
gesehen, daß Klassenzusammenarbeit Industrie- und
Wirtschaftsfrieden bedeutet. Die gewerkschaftliche
Selbstverpflichtung der "Verantwortung gegenüber der
Wirtschaft als Ganzes", ließ den ÖGB die
Streikminimierung als Beitrag zur effizienteren Ausnutzung der
vorhandenen wirtschaftlichen Ressourcen und zur Erreichung von
Wettbewerbsvorteilen in Außenhandel infolge der Verläßlichkeit
der Lieferungen sehen. Das Streikregelement soll daher
gewährleisten, daß der Wirtschaftsfrieden nicht gefährdet
wird. Streiks sollen, wenn sie überhaupt stattfinden, zum
bürokratischen Manöver der Gewerkschaftsführung degradiert
werden. Streiks können nun zwar durch den Beschluß der
zuständigen Branchengewerkschaft ausgerufen werden, sie müssen
aber den ÖGB-Bundesvorstand mitgeteilt werden. Von dessen
Entscheidung hängt es ab, ob der Ausstand finanziell
unterstützt wird oder nicht. Größere Arbeitsniederlegungen,
die "Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft haben
können" (Klenner), müssen grundsätzlich von
Bundesvorstand genehmigt werden.
Bei einem derart
rigorosen Streikregelment, gehandhabt von einer
sozialpartnerschaftlich gesinnten Führung, wird klar, warum die
jährliche Zuwendung an den Solidaritätsfond, der die
Streikkasse des ÖGB ist, inner kleiner werden. Waren es 1978
noch 2,1* der Einnahmen des ÖGB, so 1986 nur mehr 1,3%. Der ÖGB
betrachtet den Solidaritätsfond als "die
beste Garantie
dafür, daß die schärfste gewerkschaftliche Waffe, der Streik,
in Osterreich selten eingesetzt werden muß."
(Solidarität-9|87, Seite 23.) Die, in dieser Äußerung
ausgedrückte Angst vor einem großen Kampfrisiko in Form von
Streiks und vor den vermeintlichen Gefahren für die Erhaltung
des Gewerkschaftsapparates und Gewerkschaftsvermögens
beeinflußt nicht unwesentlich die Taktik der
Gewerkschaftsführung. Diese Angst trifft in vielen Fällen
zusammen mit den rein persönlichen Interessen weiter Kreise der
Mitgliedschaft am 'friedlichen Verlauf des Gewerkschaftslebens.
Diese Mitgliederkreise wurden an die Leistungsfähigkeit der
gewerkschaftlichen Unterstützungseinrichtungen auf das stärkste
interessiert, wobei das Hauptgewicht auf individuelle
fürsorgliche Maßnahmen gelegt wurde. Die gewerkschaftlichen
Einrichtungen verloren daher immer mehr ihren Kampfcharakter und
der ÖGB verfügt über keinerlei Streikstrategie und -taktik,
was auch bei seiner 'Streikfeindlichkeit' verständlich ist. Den
Streik aber als die Waffe der Arbeiterklasse wieder anzuerkennen
und ihn wirkungsvoll wieder zum Einsatz zu bringen, wird immer
mehr zu einer Überlebensfrage nicht nur der Gewerkschaften,
sondern der gesamten Arbeiterbewegung. Die Reformisten erklären
den Streik für ein Übel, wir erklären ihn als die wirksamste
Waffe der Arbeiter. Die Gewerkschaften Bussen ihre ganze Taktik
auf den Kampf, auf Streiks auch in den Zeiten der Krise
einstellen. Das Warten auf die Wiederkehr von günstigen
Bedingungen, auf die Prosperität, ist utopisch. Jedoch müssen
bei jedem Streik Erfolgsaussichten vorhanden sein, aber am
schlimmsten wiegt eine kampflose Niederlage. Auf eine Provokation
der Unternehmerseite ist der Kampf nur dann zu suchen, wenn die
erdrückende Mehrheit der Arbeiter dafür ist, ansonsten ist der
geordnete Rückzug anzustreben. Für jeden Streik ist die genaue
Kenntnis der Konjunktur, die Auftragslage in einem Betrieb, in
einer Branche, aber auch in der ganzen Wirtschaft notwendig. Nur
so kann wirkungsvoll jede Art von Streikbrucharbeit unterbunden
werden, und versucht werden die Streiks zu verbreitern. Die
Ausdehnung von Streiks ist jedoch keine prinzipielle Frage,
sondern muß genau geprüft werden. Doch die Erfolgsaussichten
von Teilstreiks, die die notwendige Voraussetzung für
Massenstreiks sind, werden mit dem Fortschreiten der
Wirtschaftskrise immer geringer, sind aber nichtsdestotrotz
vorhanden. Die Erweiterung der Kampffront vom Teilstreik zum
Massenstreik und das überleiten der gewerkschaftlichen in
politische Massenkämpfe ist daher unerläßlich anzustreben.
Um der Sabotage des
Gewerkschaftsapparates entgegenzuwirken, sind in der Regel
Urabstimmungen bei Streiks notwendig, ebenso wie eine breite
Öffentlichkeitsarbeit. In den Betrieben, in denen eine
Betriebsratskörperschaft besteht, soll diese die betriebliche
Streikleitung bilden. Besteht keine Betriebsratskörperschaft
muß eine Streikleitung aus der
Belegschaft
gewählt werden. In einer zentralen Streikleitung sollten die
Vertreter der Betriebe den Ausschlag geben, die
Gewerkschaftsbeamten sollen und können aber nicht ausgeschaltet
werden. Eine Streikleitung bestehend aus Reformisten ist ständig
scharf zu kontrollieren, unter den Druck der Streikenden zu
stellen. Bei jedem Versagen ist aufzuzeigen, daß eine neue,
bessere Streikleitung nötig wäre. Es muß weiters verlangt
werden, daß der Ausstand von der Gewerkschaft anerkannt wird und
das Gewerkschaftsvermögen für die Streikunterstützung
eingesetzt wird. Enge Verbindung muß mit den Arbeitslosen
hergestellt werden, und die Gewerkschaft muß aufgefordert werden
die Arbeitslosen zu organisieren, eine Arbeitslosenbewegung zu
initiieren und mitzutragen.*
Die
Gewerkschaftsführung und der Gewerkschaftsapparat wird diese
oben aufgezeigte Ausrichtung mit allen zur Verfügung stehenden
Mittel bekämpfen. Die unumschränkte Herrschaft der Führer in
der Gewerkschaftsorganisation, deren tragendes Rückgrat der
besoldete Funktionärskörper ist, wird noch weiter ausgebaut
werden. Der ehrenamtliche Funktionärskörper, in der Regel die
Betriebsräte und Personalvertreter, wird daher verstärkt zum
Hebel der Revolutionierung der Gewerkschaften. Die
Gewerkschaftsmitgliedschaft muß vehement danach trachten
klassenkämpfe-rische Betriebsräte und Personalvertreter sich zu
wählen. Die Ersetzung der sozialpartnerschaftlichen
Betriebsräte durch solche, die auf dem Boden des Klassenkampfes
stehen, ist durch die Stellung, die die Betriebsräte im
Gewerkschaftsapparat einnehmen, eine der wesentlichsten Aufgaben
im Kampf um die Eroberung der Gewerkschaften. Da es nach 1945
nicht zur Bildung von Vertrauensmännerstrukturen in den
Betrieben und Dienststellen gekommen ist, stellen die
Betriebsräte den Transmissionsriemen zwischen dem besoldeten
Funktionärskörper und der Gewerkschaftsführung und der breiten
Mitgliederbasis dar. Die Betriebsräte stellen praktisch
gesetzlich anerkannte Vertrauensmänner dar, und so sind die
Ortskonferenzen der Betriebsräte identisch mit den früheren
Vertrauensmännerkonferenzen.
Doch den
Betriebsräten sind äußerst enge Fesseln angelegt. So sind sie
durch das Arbeitsverfassungsgesetz gesetzlich gezwungen die
sozialpartnerschaftliche Politik der Gewerkschaftsführung in
ihrem jeweiligen Betrieb umzusetzen. Die Gewerkschaftsbürokratie
hat sich durch dieses Gesetz die Betriebsräte unterworfen. Um
sie vor dem Unmut der Belegschaften zu schützen, hat sie die
Einflußnahme der Mitgliedschaft auf die Betriebsräte
weitestgehend zurückgedrängt, indem sie die Funktionsperiode
der Betriebsräte von vormals l auf 4 Jahre verlängert
hat. Dies war aber nur möglich, weil die Masse völlig
desinteressiert am Gewerkschaftsleben ist, da sie überhaupt
keine Möglichkeit hat auf die Gesamtpolitik und die Taktik ihrer
Gewerkschaft einzuwirken.
Ab den
Betriebsräten erfolgt in den Gewerkschaften nämlich eine
bürokratische Auslese von oben. Die "oberen"
Gewerkschaftsbeamten wählen sich ihren Nachwuchs selber aus,
lassen ihn aber auf den ebenfalls alle 4 Jahre stattfindenden
Gewerkschaftskongressen statutengemäß von den Delegierten, die
wiederum vom Vorstand der einzelnen Gewerkschaften bestimmt
werden, wählen. Ein Überangebot von 1.700 ÖGB-Angestellten,
für die jährlich mehr Zuwendungen der Einahmen des ÖGB
aufgewendet werden, und von unternehmerfreundlichen
Betriebsratsvorsitzenden ermöglicht eine besondere Auslese. Das
Vorankommen im Apparat setzt eine totale Anpassung an den
'Apparat' und die darin herrschende Funktionärsclique voraus.
Wenn sich einer dann hochgedient hat, darf er dafür sein
'Führungsamt' meist bis zu seinem Tode bekleiden. Die
Gewerkschaftskongresse sind nur mehr 'apparatmäßig' aufgezogene
Veranstaltungen, die 'um der Demokratie willen' stattfinden
müssen, damit die 'Realpolitik' der Führung periodisch
gerechtfertigt wird. Sowenig es auf den Kongressen eine
ernsthafte Diskussion gibt, so wenig gibt es in der
Gewerkschaftspresse eine ernsthafte Diskussion. Die
Gewerkschaftsorgane sind zu gewerkschaftlich 'amtlichen'
Publikationen geworden.
Die
Gewerkschaftsbürokratie ist ein Teil des bürgerlichen
Staatsapparates geworden, und ihre Banktätigkeit, die neben der
"Lebensversicherung", dem Ankauf von Betrieben und der
Beteiligung an anderen ähnlichen kaufmännischen 'Geschäften'
in der gewerkschaftlichen 'Tätigkeit' eine immer größere, ja
überwiegende Bedeutung gewinnt, macht den ÖGB zu einem
integrierenden Teilchen der kapitalistischen Maschine, zu einem
Werkzeug des Kapitals zur Beeinflussung der Arbeitermassen. Die
Gewerkschaftsgelder werden dem Privatmarkt zur Verfügung
gestellt, und die Gewerkschaftsspitzen sitzen in der Verwaltung
und im Aufsichtsrat. Der ÖGB verfügt über eine
Zweidrittelbeteiligung an der sechstgrößten Bank Österreichs,
der BAWAG, und ist über die BAWAG an zahlreichen Unternehmungen
beteiligt, wie zum Beispiel der Steyrermühl AG. Dort führt sich
der ÖGB auf wie ein Kapitalist, der nur auf seinen eigenen
privaten Vorteil bedacht ist. In der Papierfabrik Steyrermühl
wurde der Chlorbereich geschlossen und soll in Kürze die
Zellstoffproduktion eingestellt werden, weil die BAWAG als
Eigentümerin es jahrelang hinausgezögert hat notwendige
Umweltschutzinvestitionen zu machen. Obwohl die BAWAG in der
Jahresbilanz von 1985 eine Bilanzsumme von 161 Milliarden und
einen Jahresgewinn von 59,7 Millionen auswies, und für 1986 rund
6% Umsatzwachstum erwartete, werden in Steyrermühl zahlreiche
Arbeitsplätze vernichtet. Die Steyrermühl AG ist aber nur ein
Beispiel, welches beweist, daß die Gewerkschaftsspitzen und
-bürokraten Teil des kapitalistischen Systems geworden sind und
der Mitgliedermasse gegenüber als 'Agent der Bourgeoisie in den
Reihen der Arbeiterklasse' auftritt. Auf sie. Erwartungen zu
konzentrieren muß daher ergebnislos bleiben und in eine
Sackgasse führen.
Der Kampf um die
Revolutionierung der Gewerkschaften stößt auf Schritt und Tritt
auf den Widerstand der Gewerkschaftsbürokratie, der nur
gebrochen werden kann, indem die Mitgliedschaft sich zusehends
aktiv in das Organisationsleben einschaltet. Es ist ein zäher
und langwieriger Prozeß, und die Gewinnung der Mehrzahl der
Gewerkschaftsmitglieder für den revolutionären Klassenkampf mit
all seinen Implikationen, und die Eroberung der
Gewerkschaftsorganisationen wird nicht am Anfang des
revolutionären Prozesses stehen, sondern wird einhergehen mit
der Macht-eroberung der Arbeiterschaft, mit der sozialistischen
Revolution!
DER KAMPF UM DIE EROBERUNG
DER GEWERKSCHAFTEN.
Die Gewerkschaften
zu erobern heißt sie politisch umzuorientieren und
organisatorisch umzubauen. Der organisatorische Umbau ist erst
dann vollendet, wenn neben der Beseitigung der alten Bürokratie
von ihrer Spitze in den Zentralvorständen bis zu ihrem Fundament
in jeder Ortsgruppe, der Verwaltungsapparat selbst umgestaltet
worden ist. Die Gewerkschaftsbürokratie weigert sich auch das
Industriegruppenprinzip restlos umzusetzen und es den
veränderten Bedingungen im Produktions- und
Dienstleistungsbereich anzupassen. Die Metallarbeitergewerkschaft
macht gegenwärtig einen Vorstoß um eine Vereinigung mit den
Industrieangestellten herzustellen. Die Bürokratie der
Metallarbeitergewerkschaft verliert durch die Umstrukturierung
des Produktionsprozesses und die wachsende Arbeitslosigkeit im
Industriebereich immer mehr an Einfluß und Gewicht. Diesen
drohenden Machtverlust will sie entgegenwirken, indem sie die
Industrieangestellten aus der GPA herauslösen will und die
dadurch zahlenmäßig schwächere Gruppierung unter ihr Kommando
stellt. Die Gewerkschaftsbürokratie der Industrieangestellten
ist sich der Bedeutung dieses Manövers vollkommen klar, und sie
ist nicht bereit ihre Pfründe preiszugeben und bezieht Stellung
gegen die Verwirklichung des Industriegruppenprinzips. Die
'Gewerkschaftslinke' leistet ihr dabei noch Schützenhilfe, indem
sie behauptet, daß die GPA demokratischer und fortschrittlicher
als die anderen Gewerkschaften des ÖGB sei , und deshalb die GPA
zu erhalten sei. In Wirklichkeit fürchten die
'Gewerkschaftslinken' ebenfalls nur um ihr Pöstchen. Es ist aber
höchste Zeit, daß die Gewerkschaften umstrukturiert werden,
sowohl der national, als auch international veränderten Lage
angepaßt werden. Die Bürokratien stellen, wie wir sehen, das
zentrale Hindernis dar. Die Verwirklichung des
Industriegruppenprinzipes ist daher tatsächlich nur möglich,
wenn die Gewerkschaften demokratisiert werden und von dem
schädlichen Einfluß der parasitären Bürokratie befreit
werden. Die Interessen der Arbeiterklasse zu vertreten ist ohne
stringent klassenkämpferischer Ausrichtung nicht möglich. Der
konsequent zu Ende gedachte Klassenkampf führt zur Akzeptierung
der Notwendigkeit der sozialistischen Revolution und der
Errichtung der Arbeitermacht. Heute anerkennen nur wenige diese Konsequenz,
was sich im Fehlen einer marxistischen Partei ausdrückt. Es gibt
lediglich marxistische Zirkel, die sich den Aufbau einer
revolutionären Partei zum Ziel setzen.
Diese Schwäche des
Marxismus in Österreich drückt sich auch im Fehlen einer
marxistischen Strömung in der Gewerkschaft aus, deren Aufgabe es
wäre, durch ihr systematisches und geschlossenes Auftreten die
Mitgliedschaft der Gewerkschaften zu beeinflussen, von der
reformistischen Front herüberzuziehen in das Lager des
revolutionären Klassenkampfes. Wenn es den in einer politischen
Organisation zusammengefaßten Marxistinnen und Marxisten, die
sich dadurch auszeichnen, daß sie dieselben Grundsätze, Ziele
und Kampfmethoden anerkennen, gelingt durch eine marxistische
Gewerkschaftspolitik um sich eine oppositionelle,
klassenkämpferische Bewegung in den Reihen der Gewerkschaften
aufzubauen, so wird die Bewegung viel rascher wachsen als die
marxistische Organisation. Die Marxisten haben dann oft die
Aufgabe, daß sie diese Bewegung als relativ kleine Minderheit
leiten müssen. Sie müssen daher auch verstehen, alle Methoden
der mechanischen Beherrschung durch die Methoden der politischen
Beeinflussung zu ersetzen, das heißt, nicht mehr ihre Leitung
nur auf eine numerische Mehrheit, sondern auf ihre politische
Autorität und organisatorische Arbeit stützen. In materieller
Hinsicht soll diese oppositionelle Bewegung auf eigene Füße
stehen, das heißt, sie soll imstande sein ohne materielle
Unterstützung durch eine Partei auszukommen.
Unter allen
Umständen müssen sich die Marxistinnen und Marxisten in einer
eigenen Fraktion zusammenschließen und sie haben sich der
Disziplin ihrer politischen Organisation zu unterwerfen. Dies
schließt ihre Unterordnung unter die Gewerkschaftsdisziplin
nicht aus, sondern setzt sie voraus. In ganz seltenen Fällen,
wenn die Organisation es als unmöglich ansieht, daß ihre
Mitglieder sich irgendeiner reaktionären Entscheidung der
Gewerkschaften unterwerfen, wird sie ihren Mitgliedern offen die
Konsequenzen darlegen, die damit verbunden sein können, z.B.
Verdrängung von Gewerkschaftsposten, Ausschlüsse usw. Die
marxistische Fraktion muß mit aller Energie dafür arbeiten, die
Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder unter ihren Einfluß zu
bringen. Diese marxistische Gewerkschaftsarbeit vollzieht sich
aber notgedrungen im Rahmen der Statuten und der Beschlüsse der
betreffenden Gewerkschaft.
Die Gewerkschaften
sind eine umfassende Organisation der Arbeiterklasse. Sie sind
die Vereinigung von Interessenten, die ihre Arbeitskraft zu
möglichst günstigen Bedingungen verkaufen möchten. Sie sind
ein Zusammenschluß aller Lohnabhängigen, ohne Rücksicht auf
politische und weltanschauliche Auffassung der Einzelnen. Das
Organisationsprinzip der revolutionären Organisation, der
demokratische Zentralismus, kann daher nicht für die
Gewerkschaften gelten. Die Gewerkschaften sind die primären
wirtschaftlichen Einheitsfrontorganisationen der Arbeiterklasse.
Ihr Organisationsprinzip ist daher das der Einheitsfront -
Freiheit der Kritik und Einheit der Aktion. Kann eine
Parteispaltung daher notwendig und nützlich sein, so ist auf
gewerkschaftlichem Gebiet jede Spaltung prinzipiell abzulehnen.
Marxisten werden von sich aus die Gewerkschaften
Um die
Gewerkschaftseinheit zu sichern ist es notwendig, dass die
marxistische Fraktion für die parteipolitische Neutralität der
Gewerkschaften eintritt.
Die Gewerkschaften
vereinigen in ihren Reihen die verschiedensten Entwicklungsstufen
des proletarischen Bewußtseins. Sie vereinigen die gespaltene
Arbeiterklasse, und man muß sich daher hüten, solange diese
Tatsache besteht, daß die Gewerkschaften von ihren Mitgliedern
ein Bekenntnis zum Programm einer bestimmten Partei verlangen.
Die marxistische Organisation "muß verstehen, ihren
entscheidenden Einfluß auf die Gewerkschaften ausüben zu
können, ohne die Gewerkschaften kleinlich bevormunden zu wollen.
Der Partei untersteht nur die betreffende kommunistische Zelle in
der Gewerkschaft, nicht aber die Gewerkschaft als solche. Nur
durch die dauernde, aufopfernde und einsichtsvolle Arbeit der
kommunistischen Zellen in den Gewerkschaften kann und soll die
Partei einen solchen Stand der Dinge erreichen, wo die
Gewerkschaften als Ganzes mit Freude und Bereitschaft den
Ratschlägen der Partei folgen." (aus den politischen Thesen
der Kommunistischen Internationale am 3.Weltkongreß)
Der Erhalt der
Gewerkschaftseinheit ist vom proletarischen Klassenstandpunkt aus
lebensnotwendig, und daher müssen die Marxistinnen und Marxisten
gegenwärtig für die parteipolitische Neutralität der
Gewerkschaften gegenüber den verschiedenen Parteien der
Arbeiterklasse eintreten. Wir kämpfen daher nicht nur aus
taktischen Gründen gegen die Unterordnung der Gewerkschaften
unter die SPÖ. Die Gewerkschaftsinstanzen mißbrauchen in der
ungeniertesten Weise den Apparat und die Mittel der
Gewerkschaften für die Zwecke der Sozialistischen Partei, obwohl
die organisierten Sozialisten in den Gewerkschaften nur eine
Minderheit sind. Wenn wir nun aber für die parteipolitische
Neutralität sind, so heißt dies natürlich keineswegs, daß wir
für die politische Neutralität oder für die Neutralität
gegenüber den bürgerlichen Parteien eintreten. Gegen die
bürgerlichen Parteien muß selbstredend eine eindeutige
Kampfstellung eingenommen werden.
Diese Einstellung
ermöglicht es der marxistischen Fraktion für die Herausbildung
eines linken Flügels in den Gewerkschaften zu kämpfen. Sie muß
alles vermeiden, was sie von den übrigen Arbeitern absondert.
Sie muß verstehen auf die Wünsche und Bestrebungen
nichtmarxistischer, aber links gerichteter Arbeiter einzugehen
und anzuknüpfen, sowie deren
Bestrebungen in
geschickter Meise weiterzutreiben, bis sie restlos aufgehen in
der marxistischen Ausrichtung. Als marxistische(r)
Gewerkschafter(in) darf «an bei den übrigen Arbeiter(innen)
nicht den Eindruck erwecken, daß sie für schlecht, dumm,
unfähig oder gar verräterisch gehalten werden. Im Gegenteil,
man muß ihnen als Freund, als Helfer und in jeder Hinsicht ihnen
Gleichgestellter entgegenkommen. Man muß den
sozialdemokratischen ArbeiterInnen auf die verschiedenste Art und
Weise helfen, daß sie ihre Illusionen in den Reformismus
überwinden können. Die marxistischen Gewerkschaftszeilen
müssen an die Organisierung der unzufriedenen
sozialdemokratischen und parteilosen Arbeiter schreiten, um sie
in einer breiten Einheitsbewegung im Kampf gegen die
kapitalistische Offensive und die sozialpartnerschaftliche
Gewerkschaftsbürokratie überzuführen in das Lager des
revolutionären Klassenkampfes, des konsequenten Marxismus, Das
Programm dieser Einheitsbewegung, dieses linken Flügels darf und
muß sich immer beschränken auf die Probleme des aktuellen
Klassenkampfes. Im Kampf um diese Teilforderungen besteht für
die marxistische Zelle die Gelegenheit ihren nichtmarxistischen
Kolleginnen und Kollegen die Notwendigkeit ihrer Kampfmethoden
und Kampfziele aufzuzeigen, soll das Teilziel auch tatsächlich
erreicht werden. Dieser linke Flügel ist der erste Baustein zur
Wiedergeburt der Gewerkschaftsbewegung. Die marxistischen Zellen
sind der Garant für seine Lebenskraft und Expansionsfähigkeit.
Die Gewinnung der großen Masse heute noch sozialdemokratischer
ArbeiterInnen und gleichzeitige Gewinnung der parteilosen
ArbeiterInnen in den Gewerkschaften ist ein Kernproblem
marxistischer Politik und ist die Voraussetzung für den Sieg der
sozialistischen Revolution. Die Einheitsfrontpolitik in den
Gewerkschaften anzuwenden ist zur Lösung dieser Aufgabe der
zentrale Schlüssel.
[1] Jedes Kapital setzt sich bei Marx aus einem konstanten Teil (Maschinen, Gebäude, Rohstoffe usw.) und einem variablen Teil (Summe der verausgabten Löhne) zusammen; das Verhältnis c:v wird die "organische Zusammensetzung" genannt, je größer c, desto "höhere organische Zusammensetzung", je kleiner c, desto "niedriger".